Samstag, 4. Januar 2020

Aktuelle Warnung: Vorsicht vor gefälschte Amazon-Bestellbestätigungen.

Haben Sie einen Amazon-Account? Nein? Dann betrifft Sie diese Meldung in erster Linie nicht, aber die Hintergründe könnten für Sie trotzdem interessant sein, denn das Grundprinzip könnte morgen in einem anderen Zusammenhang angewandt werden, wo es Sie dann doch betreffen könnte. Amazon-Kunden sollten jedoch diese Meldung auf jeden Fall ernst nehmen:

Wer davon betroffen ist, erhält zunächst eine E-Mail, die augenscheinlich von Amazon kommt. Darin wird mitgeteilt, dass Amazon besorgt sei, dass festgestellt worden sei, dass eine Bestellung von einem fremden Gerät aus erfolgt sei, was Misstrauen erweckt habe. Außerdem wird mitgeteilt, was da so bestellt wurde. Wenn die oder der Betroffene dann resümiert, dass sie oder er entweder gar nichts bzw. diese Artikel nicht bestellt hat, dann wird klar, dass man reagieren muss.

Aber Amazon hat anscheinend an alles gedacht: Im Anhang befindet sich ein PDF-Dokument, wo man die Möglichkeit habe, die Bestellung entweder zu bestätigen oder zu stornieren. Also PDF öffnen und ausfüllen? An dieser Stelle sollten Sie jetzt misstrauisch geworden sein und diesem scheinbar einfachen Weg nicht folgen, sondern sich viel lieber in ihren Amazon-Account einloggen und dort nachschauen, ob die angebliche Bestellung dort registriert ist.

Amazon bietet im Übrigen die Möglichkeit an, verdächtige E-Mails zu überprüfen. Leiten Sie einfach die E-Mail mit Anlagen an folgende E-Mail-Adresse weiter: [stop-spoofing@amazon.com]. Wenn Sie mehr darüber erfahren wollen, was dahinter steckt, was passieren kann und wie man sich grundsätzlich schützen kann, dann lesen Sie dazu den Beitrag "Wie Kriminelle an Ihre Daten kommen können." auf meiner Website.

Dienstag, 31. Dezember 2019

Online-Händlern machen es Betrügern immer noch zu leicht.

Einkaufen im Internet ist für viele selbstverständlich geworden. Man kann bequem von zuhause aus suchen, dabei sogar noch Preise vergleichen und hat mitunter eine noch größere Auswahl, als wenn man in ein Kaufhaus gehen würde. Und wenn etwas nicht passt oder gefällt, dann schickt man es einfach wieder zurück. Tolle Sache.

Dass die Kehrseite der Medaille ganz anders aussieht, wird dabei gerne vergessen. Abgesehen davon, dass viele der Personen, die die Pakete ausliefern, 6 Tage in der Woche (also auch an Samstagen) mitunter unter Mindestlohn arbeiten müssen, dass vermutlich auch die Öko-Bilanz beim Versandhandel nicht gerade günstig ausfällt, wenn jeder Artikel einzeln geliefert wird, vom Verpackungsmaterial und den Rücksendungen einmal abgesehen, so liest man zudem in den Medien von Sachverhalten, die einem nur noch als absurd vorkommen können: Angeblich werden die ganzen oder ein Großteil der Rückläufer bei einem großen Händler mit einem A im Namen, selbst wenn sie noch original verpackt seien, einfach vernichtet, wie ich dieser Tage lesen musste.

Doch all dies ist nicht das Thema meines Beitrags, denn ich will nachfolgend eine andere Facette des Online-Handels beleuchten und habe die Einleitung nur deshalb gewählt, um zu verdeutlichen, dass das man diese anscheinend so zeitgemäße Form des Einkaufens nicht bedingungslos als eine gute Errungenschaft sehen sollte. Online-Handel mag dort seine Berechtigung haben, wo Güter gehandelt werden, die man eben nicht in jeder Stadt und auch nicht in jeder Großstadt bekommt, aber die Umsätze der Marktführer von A bis Z (die Namen können Sie sich denken) sprechen da eine andere Sprache.

Solange es Supermärkte und Einkaufszentren gibt, wird es erfahrungsgemäß auch immer Ladendiebstähle geben, wobei sich der Einzelhandel schon bemüht, diesem Phänomen entgegen zu wirken, indem nicht nur bestimmte Güter besonders gesichert werden, sondern auch durch den Einsatz von Ladendetektiven, um ein gewisses Maß der Abschreckung zu erreichen. Was allerdings den Online-Handel betrifft, so scheint man hier keinen so großen Wert darauf zu legen. Beim Verkauf kann immer wieder und immer noch beobachtet werden, dass seitens der meisten Händler eine übermäßig große Sorglosigkeit herrscht:

Sicherlich ist es für den Händler so gut als unmöglich, die Identität des Käufers zu ermitteln bzw. sicher festzustellen. Trotzdem bieten die meisten Händler auch für Kunden, die sie noch nicht kennen, also auch für Erstkunden, Zahlungsoptionen wie das Lastschriftverfahren oder Zahlung auf Rechnung an. Auch wird offenbar kritiklos hingenommen, dass die Rechnung nach Stuttgart und die Ware nach Düsseldorf geschickt werden soll, also dass Rechnungs- und Lieferadresse voneinander abweichen. Hauptsache, man hat schnell verkauft.

Aber halt: Wichtiger als das Verkaufen ist doch, dass der Kunde die Ware auch bezahlt. Selbst das Lastschriftverfahren ist hier nicht sicher, denn wenn der Käufer ein fremdes Konto zum Einzug des Kaufpreises angibt, dann fällt der Schwindel erst dann auf, wenn die Ware schon lange geliefert worden ist. Und damit komme ich zum Kernpunkt meiner Ausführungen:

Der Online-Handel macht es in vielen Fällen Betrügern viel zu leicht, ohne zu bezahlen an die Waren zu kommen. Sicherlich ist noch immer die Masse der Käufer ehrlich, sodass man diesen Schwund vermutlich bereits einkalkuliert hat, auch wenn der ehrliche Käufer letztendlich, wenn auch zu einem geringen Anteil, den Schadensersatz für diese Betrüger mit trägt. Und schließlich gibt es auch noch die Inkasso-Unternehmen, die spätestens dann auf den Plan treten, wenn auf Rechnungen und Mahnungen keine Reaktion erfolgt ist.

Dass dabei die Inkasso-Unternehmen letztendlich auch Geld verdienen, steht außer Frage. Dort, wo sie zurecht aktiv werden, halte ich das durchaus für gerechtfertigt, aber in vielen Fällen, die mir bekannt wurden, hätte man deren Dienste gar nicht gebraucht, wenn vorher etwas mehr Sorgfalt an den Tag gelegt worden wäre. Denn wenn Betrüger am Werk waren, dann werden meistens später auch Unbeteiligte darin verwickelt und für diese kann dies zum wahren Alptraum werden.

So erging es einer jungen Frau, die sich über einem längeren Zeitraum ständig Mahnungen und Inkassoschreiben ausgesetzt sah. Im Sommer hatte eine unbekannte Täterschaft damit begonnen, in verschiedenen Shops im Internet einzukaufen und benutzte dabei den Namen und die Adresse der jungen Frau, zumindest, was die Rechnungsadresse betraf. Eingekauft wurde entweder auf Rechnung oder mittels des Lastschriftverfahrens (über ein fremdes Konto), was, wie bereits erwähnt, offenbar immer noch bei vielen eShops problemlos möglich ist.

Da beim Online-Einkauf die Rechnung zuerst via E-Mail geschickt wird und deshalb an die Täterschaft ging, erfuhr die junge Frau zunächst nichts davon. Erst, als keine Bezahlung erfolgte und eine per E-Mail übersandte Zahlungserinnerung auch nicht gefruchtet hatte, bekam sie Briefe von verschiedenen Händlern, oftmals schon von Inkasso-Unternehmen, wo ihr mitgeteilt wurde, dass sie die berechtigte Forderung des Händlers immer noch nicht beglichen habe. Man drohte ihr mit Schufa-Einträgen, Zwangsvollstreckung und Lohnpfändung, um nur ein paar der vorgezeigten Waffen zu nennen, die Inkasso-Unternehmen gerne gebrauchen.

Der jungen Frau blieb keine andere Wahl, als dass sie sich jedes Mal mit dem Händler oder dem Inkasso-Büro in Verbindung setzen und erklären musste, dass sie weder Ware bestellt noch bekommen habe. Die Reaktionen darauf waren unterschiedlich: Es gab Händler, die das sofort akzeptieren, andere blieben hartnäckig und bestanden weiter auf der Zahlung. Als sie dann nachfragte, wohin die Ware geliefert worden sei, erhielt sie nicht nur einmal die Auskunft, dass man ihr das aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht sagen dürfe.

Ich muss dabei immer schmunzeln, wenn der Datenschutz dazu benutzt wird, berechtigte Auskünfte zu verweigern. Denn zum Zeitpunkt, als die Daten gespeichert wurden, da kannte man offenbar den Datenschutz nicht oder man nahm ihn einfach nicht ernst, denn die jeweiligen Händler haben die Daten der jungen Frau letztendlich ohne deren Einverständnis gespeichert. Wenn ein Inkasso-Unternehmen beauftragt wurde, dann wurden diese sogar unberechtigt weiter gegeben. Aber wenn dann die Person nachfragt, deren Daten unrechtmäßig gespeichert wurden und man verweigert die Herausgabe derselben aus Datenschutzgründen, dass ist das für mich nur noch absurd, wenn nicht sogar pervers.

Als sie schließlich keinen anderen Ausweg mehr wusste, erstattete sie Anzeige gegen Unbekannt, wobei die Taten auch nach der Anzeigeerstattung nicht aufhörten, sondern es wurden immer wieder neue Fälle bekannt. Dabei wurde bekannt, dass bei manchen Online-Händlern gleich mehrfach hintereinander bestellt worden war, ohne dass dies aufgefallen wäre. Anfangs hatte sich die Täterschaft bemüht, die Beträge unter 100 Euro zu halten, weil sie vielleicht vermutet hatte, dass bei kleineren Beträgen die Händler großzügiger sein würden. Aber offenbar wurde keiner der besagten Händler misstrauisch, dass an drei oder vier Tagen hintereinander Bestellungen aufgegeben wurden. Bei einem bekannten großen Internet-Händler (ohne A im Namen) häuften sich die Rechnungen auf über 2.000 Euro.

Was aber das besondere an diesem Fall war und weshalb ich mich auch entschlossen habe, diesen Beitrag zu schreiben, das war, dass die Täterschaft für alle betrügerischen Bestellungen immer die gleiche Lieferadresse angegeben hatte. Es handelte sich dabei keineswegs um die Adresse der jungen Frau, die jedes Mal lediglich als Rechnungsadresse angegeben wurde, sondern um die Adresse einer in einem ganz anderen Bundesland niedergelassen Firma, deren Geschäftszweck es ist, für fremde Personen Pakete und Warensendungen anzunehmen und diese dann weiter zu schicken. So landeten alle Waren letztendlich in China und der Geschäftsführer dieser Firma rechtfertigte sein Tun damit, dass dieser Service für Kunden aus China notwendig sei, weil viele deutsche Händler nicht nach China liefern würden.

Wenn Sie als Privatperson so etwas machen, dass sie also für eine andere Person die Vorteile aus einer Straftat (in diesem Fall die Waren, die aus einer Betrugstat stammen) ins Ausland verbringen, dann wird die Staatsanwaltschaft gegen Sie wegen Geldwäsche (ein Straftatbestand im Strafgesetzbuch) ermitteln, auch wenn viele Verfahren dann wieder eingestellt werden, wenn anzunehmen ist, dass der oder die Beschuldigte ahnungslos gewesen war. Aber offenbar ist das für gewisse Firmen legal, die mit diesem Service sogar werben und sicherlich auch daran verdienen.

Wenn Sie als Privatperson einmal in finanziellen Schwierigkeiten gesteckt haben und nicht gleich alle Schulden begleichen konnten, dann ist es wahrscheinlich, dass Sie in einer Datei verzeichnet und deshalb nicht mehr kreditwürdig sind. Das trifft aber nur den Ehrlichen, oder soll ich sagen: den Dummen? Wenn jemand beim Handel nicht mehr kreditwürdig erscheint, dann bestellt man auf den Namen einer seiner Kinder oder der Oma, egal, wie alt die Person ist. Trotzdem gibt es diese Datei bzw. Dateien, vor der viele Menschen Angst haben.

Aber anscheinend schafft es der Handel nicht, gewisse Lieferadressen in einer Datei zu vermerken, um vorzubeugen, dass die Täterschaft immer wieder die gleiche Adresse benutzen kann. Ich fordere ja nicht, dass dann gewisse Adressen gar nicht mehr beliefert werden dürfen, aber wenn man in solchen Fällen auf Vorkasse bestehen würde, dann stünde einer Lieferung auch nichts mehr im Wege. Aber es möge mir keiner mit dem Argument kommen, das gehe aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht.

Denn wenn bei einer Bestellung mit anschließender Lieferung etwas feststeht, dann ist es die Lieferadresse, wohin die Waren geliefert wurden. Alle anderen Daten, insbesondere der Name und die (Rechnungs-) Adresse des Kunden, sind nirgends überprüft worden, weil sie ohne größeren Aufwand nicht überprüft werden konnten. Wenn aber der Speicherung dieser nicht überprüften Daten offenbar nichts im Wege steht, dann ist es unerklärlich, warum eine nachweislich von Betrügern genutzte Lieferadresse nicht gespeichert werden sollte.

Ich muss zur Ehrenrettung des Online-Handels noch erwähnen, dass es auch zahlreiche, offenbar ‚kleinere’ Händler gibt, die viel mehr Sorgfalt an den Tag legen und bei Verdachtsmomenten den Kunden freundlich um Vorkasse bitten. Sie möchte ich ermutigen, dies weiter zu tun, denn irgendwann wird sich diese Vorgehensweise auch auszahlen, wenn die Betrugstaten im Internet weiter zunehmen, weil man insbesondere im Ausland merkt, wie einfach dies in Deutschland geht.

Ich wünsche Ihnen als Käufer, dass Ihnen nicht das Gleiche passieren soll, was dieser jungen Frau passiert ist. Aber wenn doch, dann erstatten Sie eine Anzeige bei der Polizei. Zwar sind die Möglichkeiten, die Täterschaft bei solch einer Konstellation zu ermitteln, äußerst gering, aber die Erfahrung lehrt, dass die Forderungen meistens eingestellt werden, wenn dem Händler oder dem Inkasso-Unternehmen bekannt wurde, dass Anzeige erstattet worden ist.


Wer mehr von mir lesen möchte, den lade ich gerne auf meine Website BJGmedia ein.

Montag, 30. Dezember 2019

Aktuelle Warnung: Phishing-Mails treten wieder vermehrt auf.

Aktuell ist wieder zu beobachten, dass Phishing-Mails wieder vermehrt im Umlauf sind. Für alle die, für die der Begriff neu ist, will ich ihn kurz erläutern: Das Wort ‚Phishing’ wird hergeleitet aus dem englischen Wort ‚fishing’, was zu Deutsch ‚Angeln‘ bedeutet. Was das Cybercrime-Phänomen betrifft, so wird von der Täterschaft versucht, mit gefälschten Webseiten, E-Mails oder Kurznachrichten an persönliche Daten eines Internet-Benutzers zu gelangen. Dabei werden diese Mails nicht gezielt, sondern breit gestreut und wie der Angler am See wartet die Täterschaft nur darauf, ob Einer anbeisst.

Eine Website zu fälschen, ist nicht schwer, wenn man etwas Grundkenntnisse in der Programmierung von Website hat, denn man kann alle Daten ohne Hindernisse kopieren, zumindest was das Aussehen der Website betrifft. Was man nicht einfach kopieren kann, aber was man als Internet-Benutzer auch nicht sieht, das sind die Vorgänge, die im Hintergrund ablaufen. Was passiert zum Beispiel, wenn ich in ein Formular-Feld etwas eingebe und dann auf ‚Abschicken’ drücke? Gerade hier liegt die Gefahr verborgen.


Auch ich habe dieser Tage eine Phishing-Mail erhalten, die mich stutzig gemacht hat. Ich sollte mein Google-Konto bestätigen, da es ansonsten gesperrt sei. Nun wusste ich sofort, dass dies eine Fälschung sein muss, denn ich habe mit diesem Namen kein entsprechendes Google-Konto. Allerdings musste ich feststellen, dass die Adresse, an welche ich mein Passwort hätte schicken sollen, der von Google sehr ähnlich war und der Schwindel fiel mir auch erst auf den zweiten Blick auf. Deshalb mein Rat:


Wenn Sie solch eine Mail bekommen, wo Sie Ihr Passwort eingeben sollen, zu welcher Website oder zu welchem Dienst auch immer, so schauen Sie sich diese bitte genauer an und handeln sie nicht vorschnell. Wer noch mit dem Computer unterwegs ist, der kann erkennen, wohin die Reise gehen soll, wohin also die Daten gesendet werden. Viele Browser zeigen das Ziel an, wenn man auf einen Link oder auf einen Absende-Button nicht klickt, sondern lediglich mit der Maus darüber fährt. Oftmals verrät dies einem schon, dass man es mit Phishing zu tun hat.
Doch auch, wenn Sie dies nicht können, aus welchen Gründen auch immer, handeln sie nicht vorschnell, sondern überlegen erst einmal, ob diese E-Mail überhaupt Sinn macht und ob es Alternativen gibt, als hier sein Passwort einzugeben.


Und noch ein Tipp zum Schluss: Verwenden Sie nicht immer das gleiche Passwort. Denn wenn dieses eine Passwort einmal ausgespäht worden ist, dann hat die Täterschaft gleich die Passwörter für mehrere Dienste. Dies gilt insbesondere, wenn Sie im Internet einkaufen und die Website eines Händlers besuchen, wo Sie sich registrieren müssen. Wählen Sie dazu nie ein Passwort, welches auch für Ihre E-Mail-Adresse, Ihren Facebook- oder eBay-Account oder Ihr Bankkonto gilt, um nur ein paar Beispiele zu nennen.


Der Händler mag eine grundehrliche Person oder Firma sein, der bzw. die nur lautere Absichten verfügt. Aber können Sie wissen, ob der Schutz der Daten dort gewährleistet ist oder ob sich schon Häcker Zutritt verschafft haben und in aller Stille mitlesen können? Ändern Sie notfalls Ihre wichtigen Passwörter, wenn Sie sich diesbezüglich nicht sicher sind.
Ausführlichere Beiträge zu Phänomenen der Internet-Kriminalität finden Sie wie immer auf meiner Website BJGmedia

Sonntag, 22. Dezember 2019

Love- oder Romance-Scam

Ich habe einige Wochen lang nichts mehr gepostet, was daran lag, dass ich das Thema Love- oder Romance-Scam in einer Kriminalgeschichte verarbeitet habe, weil das Thema leider immer wieder aktuell ist. Oftmals sind es die Frauen, die zu Opfern werden, aber leider trifft es auch immer wieder Männer, wenngleich die Vorgehensweise der Täter als auch die Folgen für das Opfer variieren. Oftmals endet es bei Männern sogar mit einer peinlichen Erpressung.

Ich habe dieses Thema in der 4. Episode von 'Jessica und die Odenwaldbande' deshalb aufgegriffen, um zu verdeutlichen, wie schwer es einerseits ist, überhaupt einmal festzustellen, ob jemand schon zum Opfer geworden ist oder nicht. Ob Frau oder Mann, die Opfer merken dies oft viel zu spät, wenn der Schaden bereits eingetreten ist und selbst dann glauben sie oftmals immer noch nicht daran.

Ermittlungen sind, je nachdem, wie die Täterschaft vorgegangen ist, äußerst schwierig. Selbstverständlich geht die fiktive Geschichte im Buch gut aus, aber ich denke, dass ich verdeutlichen konnte, dass das glückliche Ende nur verschiedenen Zufällen geschuldet war und hoffe, dass dies dem Leser auch bewusst wird.

Es wird dabei die Geschichte der Jura-Studentin Jessica weiter erzählt, sodass sich die Rahmenhandlung an die vorangegangenen Episoden anschließt. Nachdem es nämlich wieder Frühling geworden ist, wird das Haus an der Bergstraße, welches Jessica und K.T. Krause gekauft hatten, immer noch renoviert, aber ein Ende ist abzusehen. Dabei hat sich Klaus-Dieter, welcher Überstunden ohne Ende machen will, als ein fleißiger Helfer erwiesen, der maßgeblichen Anteil am Gelingen hatte. Durch einen Zufall erfährt das Paar, dass er Geld braucht, weil er sich über eine Dating-App in eine hübsche Marokkanerin verliebt hat, die jedoch angeblich in Südfrankreich lebt und mit der er sich nur via Chat und Video-Botschaften allabendlich austauschen kann. Damit es bald dazu kommen soll, dass er sie auch endlich in die Arme schließen kann, schickt er ihr ständig Geld.

Mal wieder wird Jessica als Erste misstrauisch, weil er alles Geld via MoneyGram dorthin schickt und es auch sehr gut sein könnte, dass er einer Betrügerin verfallen ist. Sie kann es wieder mal nicht lassen und will nach der Frau suchen, nachdem die Annahme besteht, dass die Videos in Aigues Mortes, einer mittelalterlichen Stadt in der Camargue (Südfrankreich) gedreht als auch gesendet wurden. Da Krause die Stadt kennt, weil er dort schon öfters in Urlaub gewesen war, entschließen sie sich für einen Kurzurlaub, um vor Ort zu ermitteln.

Dabei sind die beiden nun auf sich alleine gestellt, weshalb die 4. Episode dieses Mal eigentlich „Jessica ohne die Odenwaldbande“ heißen müsste. Nachdem sich die Suche anfänglich wie die sprichwörtliche Suche nach der Stecknadel im Heuhaufen gestaltet, machen sie die Bekanntschaft des französischen Polizeibeamten Jacques Leroy, also des ‚Gendarmen von Aigues Mortes’. Welche Rolle dieser Herr spielt, müssen die beiden selbst noch heraus finden, was gar nicht zu einfach zu sein scheint, aber bald zeichnet sich ab, dass er irgendetwas mit dem Fall zu tun hat.

Wie bereits in der 3. Episode, die als „Cyber-Krimi mit Herzschmerz“ untertitelt ist, prägt auch die Beziehung zwischen Jessica und K.T. Krause die Handlung, sodass auch die Romantik wieder einen gewissen Anteil hat, weshalb das Buch auch für Liebhaber von Liebesromanen durchaus lesenswert ist. Außerdem gewinnt der Leser eine gewisse Vorstellung von der Schönheit der Camargue, sodass man mit etwas Phantasie beim Lesen des Buches dort gedanklich ein paar Tage Urlaub machen kann.

Ich freue mich über Jede(n), der sich für die Buchreihe interessiert. Weitere Infos dazu könnt ihr hier finden:

Dienstag, 8. Oktober 2019

Fake-Shops – ein immer wieder auftretendes Übel

„Mit Speck fängt man Mäuse“ heißt ein altes Sprichtwort und für das Einkaufen im Internet könnte gelten: „Geiz ist geil.“ Tatsächlich lohnt es sich immer wieder, im Internet nach günstigen Angeboten Ausschau zu halten, aber wenn dies offenbar schon gar nicht mehr der Fall sein soll, wie Heise online dieser Tage berichtete (Link findet ihr unten). Fakt ist jedoch, dass auf der Suche nach Speck die Maus irgendwann in die Falle geht und der Schnäppchenjäger Gefahr läuft, viel Geld an einen sogenannten Fake-Shop zu verlieren.

Daher Vorsicht: Geiz kann auch ganz schön teuer werden, wenn man nämlich auf den Betreiber eines sogenannten Fake-Shops hereinfällt. Kann man sich davor schützen? Ich behaupte, dass man manchen Fake-Shop entlarven könnte und ich verrate auch gerne, wie das geht.



Link zum Beitrag: http://bjg-media.de/cybercrime/index.php?f=beitrag&k=handel&a=fakeshop&s=1&n=4

Link zur Meldung von Heise Online: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Das-Internet-ist-kein-Paradies-fuer-Schnaeppchenjaeger-mehr-4548423.html

Samstag, 5. Oktober 2019

Wie Betrüger unerkannt an Ihr Geld kommen können

Eine Betrugstat zu begehen, ist nicht schwer, vor allem, wenn man im Internet handelt. Einen strafwürdigen Betrug begeht, wer durch Täuschung bei dem späteren Opfer einen solchen Irrtum erregt, sodass dieser eine Vermögensverfügung veranlasst und dadurch einen Vermögensschaden erleidet. Zumindest muss ein Teil seines Vermögens in Gefahr geraten sein, so beschreibt es das Gesetz (§ 263 StGB). Wenn das Opfer kaum Möglichkeiten hat, zu überprüfen, ob das auch stimmt, was da behauptet wird, dann ist eine solche Täuschung nicht schwer. Auf Verkaufsportalen im Internet werden tagtäglich so viele Waren angeboten, dass man nicht erkennen kann, was echt und was Täuschung ist.

Deshalb ist es nicht schwer, eine Betrugstat zu begehen, vor allem, wenn man im Internet handelt. Man darf lediglich keine Skrupel davor haben, andere abzuzocken, denen man damit Schaden zufügt. Doch die Täterschaft will unerkannt bleiben, denn dann ist das Risiko der Strafverfolgung gleich null. Deshalb nehmen Betrüger verschiedene Wege, um anonym, also unerkannt, an das Geld ihrer Opfer zu kommen. Denn wenn sie unerkannt bleiben, dann ist das Risiko der Strafverfolgung gleich null. Gleichsam stehen Ihre Chancen der Opfer, wieder an Ihr Geld zu kommen, gleich null.

Doch in vielen Fällen muss die Täterschaft, um erfolgreich zu sein, nicht nur keine Skrupel davor haben, andere abzuzocken, sondern sie muss auch skrupellos genug sein, ahnungslose Opfer zu ihren Gehilfen zu machen, indem sie diese dazu bringt, ein Bankkonto zu eröffnen und dieses der (unbekannten) Täterschaft für deren Machenschaften zur Verfügung zu stellen. Diese Menschen, die in Fachkreisen auch Finanzagenten genannt werden, setzten sich dabei nicht nur der Strafverfolgung wegen des Tatbestands der Geldwäsche aus, sondern sie laufen auch Gefahr, für den Schaden, welche die Täterschaft angerichtet hat, zu haften. Nur wenn ihnen die Justiz dahingehend Glauben schenkt, dass sie nicht leichtfertig gehandelt haben, dann kommen sie mit einem blauen Auge davon.

Möglicherweise noch viel schwerer wiegt der psychologische Schaden, welchen die Opfer davon tragen, wenn sie erkennen müssen, dass sie gnadenlos ausgenutzt worden sind und zumindest eine Zeit lang in der Ungewissheit leben müssen, ob sie für den Schaden haften müssen, den andere angerichtet und sich daran skrupellos bereichert haben.

Im Interesse von Menschen, die zukünftig noch zu Opfern werden können, habe ich zwei Beiträge auf meiner Website veröffentlicht und ich darf Sie bitten, diese Artikel zu lesen und zu bewerben, wenn Sie diese gelesen haben. Unter den Opfern kann möglicherweise morgen schon eine Person sein, die Ihnen nahe steht oder die Ihnen wert ist. Daher verbreiten Sie zumindest die Webadresse, wo dieser Artikel zu finden ist, in den Sozialen Medien oder unter Freunden und Bekannten. 


Die Beiträge "Wie Betrüger anonym an Ihr Geld kommen können" und "Wenn Opfer zu Gehilfen werden ..." finden Sie auf meiner Website.

Link: http://bjg-media.de/cybercrime/

Freitag, 4. Oktober 2019

Kritische Microsoft-Abhängigkeit

Mich überrascht diese Erkenntnis schon lange nicht mehr, aber anscheinend hat es jetzt auch die Bundesregierung ,schwarz auf weiß': Analysten des Beraternetzwerks "PwC Strategy&" haben in einer vom Bundesinnenministerium in Auftrag gegebenen Studie festgestellt, dass die Bundesverwaltung im IT-Bereich von wenigen Anbietern stark abhängig sei, wie die Heise Medien GmbH & Co. KG (bekannt als "heise online") unlängst berichtete. Um das Kind beim Namen zu nennen: Fast alle verwenden Microsoft, sei es als Betriebssystem, als Software oder bei der Verwaltung von Servern.

Ich denke, dass es nicht nur die Bundesverwaltung (also alle Behörden auf Bundesebene), sondern auch die Landes- und Kommunalverwaltungen, ganz abgesehen von der Wirtschaft und den Verbrauchern betrifft. Die Vorstellung mag zwar utopisch sein, aber wenn Microsoft mit den nächsten Updates Schadsoftware schicken würde: Würden wir das merken? Auf jeden Fall kommen die Forscher zu dem Schluss: Die digitale Souveränität des Staates sei gefährdet.

Als Lösungsvorschlag wird genannt, Microsoft-Produkte durch Open-Source-Lösungen zu ersetzen bzw. die Entwicklung solcher Produkte entsprechend zu fördern. Bleibt abzuwarten, ob das Ergebnis dieser Studie Konsequenzen nach sich zieht oder nicht.