Montag, 31. August 2020

Trotz PayPal-Zahlung betrogen? Vorsicht vor einer neuen Betrugsmasche.

 Beim Handel im Internet ist die Zahlung via PayPal immer noch die sicherste Variante. Ausnahme bilden die PayPal-Zahlungen an Freunde und Verwandte, worüber ich ausführlich berichtet und davor gewarnt habe. Leider sind Betrüger immer noch sehr einfallsreich, sodass sie eine sehr perfide Variante gefunden haben, arglose Opfer abzuzocken. Diese Masche ist zwar nicht neu, aber in der alltäglichen Praxis beobachte ich, dass sie eine gewisse Renaissance erfährt.


Aber man kann sich sehr wohl dagegen schützen, wenn man die Masche kennt und auf ein paar Kleinigkeiten achtet. Darüber berichtet dieser Beitrag:


„Eigentlich habe ich alles richtig gemacht“, dachte sich eine Frau, als sie im Internet etwas gekauft hatte. Ingrid, so nenne ich sie der Einfachheit halber, hatte im Internet nach günstiger Kosmetika gesucht. Es hätte auch etwas anders sein können, als sie bei ihrer Suche auf einen eShop bei eBay gestoßen war. Sie staunte nicht schlecht, als sie feststellte, dass die Preise dort etwas günstiger waren, als sie der große Online-Händler auf seiner Website bzw. in seinem Webshop angeboten hatte. 


„Wie kann das sein?“, war ihr erster Gedanke, aber der Verkäufer, der die Ware so günstig angeboten hatte, sorgte recht zügig für Aufklärung. „Es handelt sich um Restposten einer größeren Lieferung. Deshalb geben wir kräftig Rabatt, weil alles raus muss.“ Dies leuchtete Ingrid sofort ein und sie war froh, dass sie auf diesen Händler gestoßen war, noch bevor von den Restposten nichts mehr da war. Schließlich ist es nie verkehrt, beim Einkauf etwas sparen zu können.


Vielleicht hatte sie noch letzte Zweifel, aber die wurden zerstreut, als der Verkäufer ihr anbot: „Sie können gerne per PayPal zahlen.“ Sie wusste, dass jetzt nichts mehr schief gehen konnte. Also bestellte sie Ware für etwa 70 Euro und war sich dessen gewiss: „Wenn die Ware nicht kommt, dann rufe ich bei PayPal einen sogenannten Streitfall auf und bin deshalb auf der sicheren Seite.“ Aber wenn sie überhaupt noch Sorgen hatte, dann wurden diese ein paar Tage später zerstreut, als tatsächlich die Lieferung kam. „Hat alles gut geklappt“, stellte sie zufrieden fest.


Es vergingen mehr als 3 Monate, als sie im Briefkasten eine schriftliche Mahnung fand. Es war einer der großen Online-Händler, der sie freundlich darauf aufmerksam machte, dass da noch eine Rechnung offen sei. „Kann gar nicht sein“, dachte sie bei sich und rief bei der Kundenhotline an. „Doch, Sie haben vor 3 Monaten bei uns was bestellt und wir haben geliefert“, wurde ihr mitgeteilt. „Das kann nicht sein, ich habe bei Ihnen noch nie was bestellt“, entgegnete sie und fügte noch an: „Es stimmt zwar, dass ich vor 3 Monaten Kosmetika gekauft habe, aber das war bei eBay. Und bezahlt habe ich per PayPal, das kann ich beweisen.“


„Nein“, entgegnete ihr die freundliche Dame vom Kundenservice. „Sie haben bei uns bestellt und wollten im Lastschriftverfahren bezahlen. Aber die Lastschrift wurde leider widerrufen, weshalb wir Ihnen schon vor zwei Monaten die erste Zahlungsaufforderung geschickt haben.“ Ingrid schüttelte den Kopf. „Ich habe nichts bekommen“, entgegnete sie der Dame vom Kundenservice. „Doch“, meinte diese. „Die ging per E-Mail an Ihre E-Mail-Adresse ‚ingrid69@gmail.com‘.“ 


„Sehen Sie“, antwortete Ingrid triumphierend: „Das ist gar nicht meine Adresse, denn die lautet ‚ingrid90@gmx.de‘, also ganz anders.“ Doch ihre Freude sollte von kurzer Dauer sei. „Sie sind aber die Ingrid Mustermann aus Neustadt, Bahnhofstraße 88?“, fragte die Dame vom Kundenservice erneut freundlich nach. „Ja, das stimmt“, antwortete Ingrid und jetzt erinnerte sie sich daran, dass sie sich noch gewundert hatte, dass die Lieferung der Kosmetika, die sie bei eBay gekauft hatte, genau von dieser Firma gekommen war.


Was war geschehen?


Der Verkäufer war ein ganz perfider Betrüger, wobei das gut und gerne auch eine Frau gewesen sein kann. Er wählte sich einen Phantasienamen und eröffnete damit einen neuen E-Mail-Account bei irgendeinem Freemailer. Da werden die Personalien nicht überprüft und das E-Mail-Postfach ist in kurzer Zeit einsatzbereit.


Nun zum zweiten Schritt: Mit dem Phantasienamen und der neuen E-Mail-Adresse eröffnete die Täterschaft nun einen neuen PayPal-Account, wo selbstverständlich die gleichen Phantasienamen und irgendeine Adresse angegeben wurden. Auch dieser PayPal-Account war nach kurzer Zeit einsatzbereit und nun konnte es losgehen. Der Einfachheit halber heißt der Phantasiename einfach „Reinecke Fuchs“, aber selbstverständlich war die Täterschaft etwas kreativer, denn bei diesem Namen würde man gleich an die Figur des gerissenen Gauners denken, den man aus der Fabel kennt.


‚Reinecke Fuchs‘ stellt nun irgendwo im Internet (das kann auch bei eBay-Kleinanzeigen oder Facebook Marketplace oder sonst wo im Internet sein) Angebote ein und findet dafür Käufer, die wie Ingrid durch die billigen Angebote gelockt werden. Da diese ja die Waren geliefert bekommen wollen, geben Sie ihm natürlich wahrheitsgemäß ihre Personalien an. Mit diesen legt nun ‚Reinecke Fuchs‘ bei irgendeinem Online-Händler einen Kundenaccount an und bestellt die Ware.


Dabei nutzt er die Sorglosigkeit vieler Online-Händler, vor allem der Großen der Zunft, aus, die die eingegebenen Personalien nicht überprüfen, die vielleicht höchstens noch eine Schufa-Anfrage machen, aber da Ingrid dort keine Einträge hat, wird sie als Kundin akzeptiert. Nur ahnt sie zu diesem Zeitpunkt nicht, dass ‚Reinecke Fuchs‘ auf ihren Namen den Kundenaccount angelegt hat. Und dieser sorgt auch gleich für die Bezahlung, da gerade von den großen Händlern selbst Neukunden das Lastschriftverfahren angeboten wird. Zwar gibt es eine Prozedur mit Einverständniserklärung etc., aber die ist auch kein größeres Hindernis.
 

Der Online-Händler bucht den Betrag ab und liefert die Ware aus. Schließlich weiß er ja, wohin die Ware geliefert wird. Vielleicht hat ‚Reinecke Fuchs‘ sogar noch eine andere Rechnungsadresse angegeben, aber in vielen Fällen braucht es das gar nicht, denn die Rechnung wird, um Papier zu sparen, sowieso online verschickt. Aber nicht an Ingrid, sondern an die neue E-Mail-Adresse von ‚Reinecke Fuchs‘. So liegt der Lieferung vielleicht nur ein Lieferschein dabei und Ingrid hat sich, da sie ja bezahlt hat, auch nicht darüber gewundert, dass es keine Rechnung gegeben hat.


Zunächst sind alle glücklich und zufrieden. ‚Reinecke Fuchs‘ hat bei der Bankverbindung eine solche gewählt, wo immer Geld drauf ist wie zum Beispiel die eines großen Autohauses oder vielleicht die von einer Behörde. Also geht das Geld zunächst an den Händler, aber recht bald wird die Lastschrift widerrufen. Vielleicht hat sich ‚Reinecke Fuchs‘ auch nur ein argloses Opfer aus dem Privatbereich ausgesucht, welches erst nach ein paar Tagen die Abbuchung bemerkt und dann erst widerruft.


Wie reagiert der Händler? Da die meisten recht großzügig sind, wird erst nach einer geraumen Zeit die erste Mahnung verschickt, aber die geht ja bekanntlich an die E-Mail-Adresse von ‚Reinecke Fuchs‘, der darüber nur köstlich lachen kann. Erst nach einer geraumen Zeit erfährt Ingrid davon, als sie dann mit der Post die Mahnung erhält. In den Fällen, die ich aufgenommen habe, waren das gut und gerne 3 oder mehr Monate nach der Bestellung.


Selbstverständlich hat Ingrid keinen Streitfall bei PayPal aufgerufen, denn sie hatte ja die Ware bekommen. ‚Reinecke Fuchs‘ hatte also genügend Zeit, das Geld auf seinem PayPal-Konto weiter zu transferieren, sodass es für Ingrid keine Chance mehr gab, das Geld wieder zurück zu holen. Obwohl sie die Bestellung bei dem großen Online-Händler selbst nicht aufgegeben hat, so hat sie doch von ihm Ware bekommen. Ob sie diesem (also dem Online-Händler) nun das Geld schuldet, ist eine zivilrechtliche Frage, auf die ich keine Antwort geben will, weil ich sie nicht sicher weiß.


Ingrid ärgert sich nun, dass sie nicht misstrauisch geworden ist, als die Lieferung gekommen war. Und genau hier setzt mein Ratschlag an: Wenn Sie merken, dass offenbar die Lieferung der Ware, die sie gekauft haben, von einem ganz anderen Händler kommt, dann sollten Sie misstrauisch werden. Rufen sie dort an und fragen nach, wie die Bestellung zustande gekommen ist. Hätte dies Ingrid getan, dann hätte sie die Wahrheit schneller erfahren und die Sache noch besser regeln können.


So hätte sie ihre PayPal-Zahlung reklamieren können, indem sie einen Streitfall hätte aufrufen können. Und an den Händler hätte sie die Ware einfach wieder zurückschicken oder bezahlen können. So bleibt ihr heute nur noch der Weg zur Polizei, die aber in solchen Fällen so gut wie keine Ermittlungsansätze hat. Und der Ausgang des zivilrechtlichen Verfahrens ist offen.


Daher veröffentliche ich diese Warnung. Meistens sind es Waren des Alltags und meistens sich es auch keine übermäßigen Summen, aber selbst 80 oder 90 Euro sind es nicht wert, einem Betrüger wie ‚Reinecke Fuchs‘ in den Rachen zu werfen. Denn wenn dieser diese Masche nur zweimal im Tag durchzieht, dann kommt er auf ein stattliches Einkommen. Steuerfrei, versteht sich. Und wie bei dem Fabelwesen ‚Reinecke Fuchs‘ bezahlen die anderen die Zeche für seine Untaten.

Sonntag, 16. August 2020

Eindringliche Warnung: Betrüger benutzen gefahrlos deutsche Konten.

Ergänzung zu meinem Beitrag vom Sonntag, 21. Juni 2020
 

Beim Handel im Internet (Kauf bei eBay oder eBay-Kleinanzeigen zum Beispiel) gibt es bekanntlich immer die Gefahr, dass man an einen Betrüger kommen kann. Da bekanntlich der Käufer in Vorkasse treten, also zuerst Geld überweisen muss, ist immer ein gewisses Risiko vorhanden. So habe ich in meinen Aufsätzen schon oft davor gewarnt, kein Geld ins Ausland zu überweisen und keine Zahlung per PayPal an Freunde und Familie zu leisten.

Das sicherste, so habe ich immer wieder betont, sei eine Überweisung auf ein deutsches Konto, weil im Falle des Falles die Ermittlungsbehörden die Möglichkeit haben, immerhin den Kontoinhaber zu ermitteln. Zwar besteht dann immer noch die Gefahr, dass es sich bei dem Kontoinhaber um einen ahnungslosen Dritten (sogenannter Finanzagent) handeln kann, aber immerhin gibt es Ermittlungsansätze.

Diese Aussage muss ich aufgrund in jüngster Vergangenheit gemachten Erfahrungen aus einigen Fällen leider etwas revidieren und diesbezüglich eine Warnung aussprechen. Wenn Sie zum Beispiel aufgefordert werden, den Betrag auf folgendes Konto zu überweisen, dann ist Vorsicht angesagt:

Inhaber: Mustermann, Sabine
IBAN: DE14 7001 1110 0009 7960 37
Verwendungszweck: 471108150

Erklärung dazu: Mustermann, Sabine bedeutet, dass hier irgendein beliebiger Name stehen kann, der gar nichts zur Sache tun. Der Verwendungszweck 471108150 steht für irgendeine neunstellige Nummer, die Sie unbedingt im Verwendungszweck Ihrer Überweisung angeben sollen, worauf Sie der vermeintliche Verkäufer nochmals ausdrücklich hinweist.

Inhaber dieses Kontos bei der Deutschen Handelsbank ist nämlich nicht Sabine Mustermann, sondern der britische Finanzdienstleister Skrill Limited mit Sitz in London, der zur Paysafe-Gruppe gehört. Wer genaue Informationen darüber haben will, findet diese zur Genüge im Internet, weshalb ich gar nicht weiter darauf eingehen will. Stark vereinfacht ausgedrückt, kann man sagen, dass Skrill ähnlich wie PayPal funktioniert.

Fakt ist, und deshalb auch meine Warnung: Die Täterschaft, die einen Skrill-Account zur Entgegennahme von betrügerisch erlangten Zahlungen benutzt, bleibt absolut anonym, was ich durchaus belegen kann. Wie funktioniert das Ganze aus Sicht der Täterschaft:

Diese legt sich zunächst online einen Skrill-Account an. Dazu bedarf es zunächst nur der Eingabe von wenigen Daten, die allerdings nicht überprüft werden. Trotzdem funktioniert der Account schon dahingehend, dass man bei positivem Kontostand Geld weiter verschicken kann.

Mir ist aus einem Fall bekannt, dass die Täterschaft, die bei eBay-Kleinanzeigen ein Schnäppchen angeboten hatte, das spätere Opfer (also den Kaufinteressenten) zunächst nach seinem Vor- und Zunamen und seiner Adresse gefragt hat. Dann hat die Täterschaft mit diesen Personalien einen Skrill-Account angelegt. Bei den Daten, die sie nicht hatte, wie Geburtsdatum zum Beispiel, hat sie einfach mal geraten und ein Datum eingegeben. Und als E-Mail-Adresse wurde eine solche eingegeben, die die Täterschaft vorher selbst angelegt hatte.

Damit wurde ein Skrill-Account angelegt, welcher eine neunstellige Nummer (zum Beispiel 471108150) hatte und nun konnten dem späteren Opfer die Bankdaten übermittelt werden, auf welches es das Geld einzahlen solle. Dabei spielt der auf der Überweisung einzutragende Name des Kontoinhabers keine Rolle und ist völlig unerheblich. Wichtig waren zwei andere Faktoren:

Erstens der IBAN DE14 7001 1110 0009 7960 37 (kein frei erfundenes Beispiel, sondern genau dieser ist gemeint), der zum Sammelkonto von Skrill bei der Deutschen Handelsbank gehört.

Zweitens die neunstellige Zahl, welche ich als frei erfundenes Beispiel 471108150 genannt habe (ist nicht die Zahl, die im Fall verwendet wurde). Die Täterschaft hat großen Wert darauf gelegt, das Opfer darauf hinzuweisen, dass im Verwendungszeck genau diese Zahl stehen sollte. Hintergrund ist der, dass diese Zahl dafür sorgt, dass das eingegangene Geld bei Skrill dem Account 471108150 gutgeschrieben wird.

Wenn Sie auf dieses Konto Geld überwiesen und später keine Ware bekommen haben, dann sind Sie Opfer eines Betrugs im Internet geworden und es gibt so gut wie keine Möglichkeit, die Täterschaft zu ermitteln. Wenn Sie Pech haben, dann hat die Täterschaft den Skrill-Account sogar auf Ihren Namen angelegt, sodass das Ermittlungsergebnis von Polizei und Staatsanwaltschaft, sofern eine Anfrage bei Skrill bzw. Paysafe beantwortet wurde, so aussieht, dass Sie nicht nur das Opfer, sondern augenscheinlich auch die Täterschaft sind.

Zwischenzeitlich hat die Täterschaft das Geld schon weiter transferiert und bleibt weiterhin unerkannt.

Nun weiß ich aus weiteren Fällen, dass Skrill nicht nur dieses Konto bei der Deutschen Handelsbank, sondern auch bei weiteren Banken hat. Auch kann es durchaus sein, dass bei der Deutschen Handelsbank weitere Skrill-Konten bestehen. Ich will deshalb keine Liste von verdächtigen Konten aufstellen, sondern meine Warnung und Hinweise etwas praktischer gestalten:

Schöpfen Sie Verdacht, wenn Sie aufgefordert werden, als Verwendungszweck unbedingt eine neunstellige (in Zukunft vielleicht sogar auch eine zehnstellige) Nummer anzugeben. Dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Sie auf ein Skrill-Konto überweisen sollen, auch wenn der Kontoinhaber angeblich Sabine Mustermann heißt.

Ich würde in solchen Fällen den Kauf abbrechen. Wenn Sie aber noch unschlüssig sind, weil das Schnäppchen allzu verlockend ist, dann googlen Sie die Bankverbindung einmal und haben vielleicht Glück, dass schon davor gewarnt wird.

Abschließend möchte ich nochmals betonen: Der Finanzdienstleister Skrill Limited mit Sitz in London hat mit den Betrügereien selbst nichts zu tun, sondern die Betrüger nützen lediglich deren Bedingungen aus, die es ermöglichen Geld anonym entgegen zu nehmen und weiter zu transferieren.