Dienstag, 30. Juni 2020

Nochmalige Warnung: Niemals Einkäufe bezahlen per PayPal „Freunde & Familie“

Wie ich bereits oft erwähnt hatte, ist der sicherste Weg, beim Einkauf im Internet über PayPal zu bezahlen. Die Idee hinter PayPal ist ganz einfach und die meisten von uns kennen sie bereits: Beim Handel im Internet gibt es einen Verkäufer und einen Käufer und beide kennen sich im Grunde nicht. Sie müssen beide darauf vertrauen, dass der andere ehrliche und redliche Absichten hat.
 

Derjenige, der den ersten Schritt unternehmen muss, geht dabei unweigerlich das Risiko ein, dass der andere dann nicht nachzieht. Beim Kauf ist es die Regel, dass der Käufer zuerst bezahlt und dann der Verkäufer die Ware liefert. Um dieses Risiko, welches der Käufer zwangsläufig auf sich nehmen muss, zu mildern bzw. sogar zu verhindern, bedarf es einer unparteiischen Person, wie das beim Sport der Schiedsrichter ist.

Wer mit PayPal bezahlt, der überweist das Geld nicht gleich dem Käufer, sondern PayPal als unparteiischer Organisation. Wenn der Verkäufer nicht liefert, dann kann der Käufer einen Streitfall aufrufen und PayPal verlangt jetzt vom Verkäufer einen Nachweis, dass er die Ware geliefert hat. Kann er diesen nicht erbringen, dann erhält der Käufer das Geld wieder zurück. Dieser Gedanke lag zugrunde, als PayPal vor vielen Jahren geschaffen wurde.


In den Anfängen von PayPal schaffte die Organisation sogar noch mehr, denn sie sorgte dafür, dass weder der Verkäufer noch der Käufer anonym bleiben konnten. Beide mussten sich vorher bei PayPal registrieren und ein Referenzkonto dabei angeben. So ein Bankkonto hatte den Vorteil, dass bereits die Bank die Identität des Kontoinhabers geprüft hatte. Wenn nun eine Person ein PayPal-Konto eröffnet hatte, dann überwies PayPal auf das Referenzkonto einen Cent und im Verwendungszeck war ein Code angegeben, welchen also grundsätzlich nur der Kontoinhaber kennen konnte.


Mit diesem Code musste man nun sein PayPal-Konto bestätigen, sodass der Inhaber des Referenzkontos zumindest als verantwortliche Person feststand. Wurde nun mit dem PayPal-Konto ein Betrugsdelikt begangen, so konnte PayPal den Strafverfolgungsbehören immerhin Auskunft darüber geben, welche Person für das Konto verantwortlich war. Damit war es möglich, Betrüger zu überführen, was dazu führte, dass nur die Dummen einen Betrugsversuch mittels PayPal probierten.


Diesen guten Ruf hat PayPal heute noch, aber die Bedingungen haben sich leider etwas geändert, sodass PayPal zumindest aus meiner Sicht diesen guten Ruf, ein sicherer Zahlungsdienstleister zu sein, nicht mehr so wie früher zu den Anfangszeiten verdient. Was geblieben ist, das ist die Möglichkeit, einen Streitfall aufzurufen, was also nach wie vor für PayPal spricht.


Aber schon lange steht die Identität der Person, die das PayPal-Konto eröffnet hat oder die darüber verfügt, nicht mehr unbedingt fest, da die Daten nicht überprüft werden. Ich kann dies aufgrund der Erfahrungen aus zahlreichen Ermittlungsverfahren bestimmt sagen, denn meistens erhalte ich Daten, die bei einer soliden polizeilichen Überprüfung sich als Daten von Personen erweisen, die es nicht oder zumindest nicht an der angegebenen Adresse gibt. Der Kontoinhaber ist also anonym und braucht die Strafverfolgung nicht mehr zu fürchten.


Wenn ein Konto eröffnet und alle Daten eingegeben worden sind, dann ist das Konto bereits funktionstüchtig, sodass man zumindest Geld auf dieses Konto empfangen kann. Doch auch das wäre noch nicht so tragisch, weil es ja noch die Möglichkeit gibt, einen Streitfall aufzurufen und dann notfalls PayPal für den Schaden haften würde.


Nun hat aber PayPal die Möglichkeit geschaffen, dass man Geld auf ein fremdes PayPal-Konto einzahlen kann, um dieses zu decken, also um auf diesem Konto Guthaben zu schaffen. Auch das hat mich die Erfahrung aus vielen Ermittlungsverfahren gelehrt: Sobald das Konto Guthaben aufweist, dann kann dieses für weitere PayPal-Zahlungen benutzt werden, auch wenn der Kontoinhaber immer noch nicht feststeht, wenn also die hinterlegten Daten immer noch nicht überprüft wurden und dieser quasi immer noch anonym handeln kann.


Die Möglichkeit nennt man auch „Freundschaftszahlung“ und man muss dafür keine Gebühren an PayPal entrichten, die bei Zahlung eines Einkaufs fällig werden würden, auch wenn sie der Empfänger zu entrichten hat. ‚Geiz ist geil’, warum also nicht die lästigen Gebühren sparen. Wen stört es da, dass PayPal diese „Zahlung an Freunde“ gar nicht für Einkäufe vorgesehen hat?


Abgesehen davon, dass es im Grunde unsozial ist und dass es PayPal schon lange nicht mehr gäbe, wenn sich jeder einfach die Gebühren sparen würde, jedoch dann das Gejammer groß wäre, so hat diese Zahlungsart einen ganz entscheidenden Nachteil: Wer so bezahlt hat, kann keinen Streitfall aufrufen. Die Zahlung kann also weder reklamiert noch rückgängig gemacht werden. Dabei kommt dies öfters vor, als Sie denken:


Ein Mann (28) sieht bei eBay-Kleinanzeigen ein Microsoft Surface Pro 7 zu einem relativ günstigen Preis, wobei wir immer noch von Beträgen von mehr als 500 Euro sprechen. Also tritt er mit dem Verkäufer in Verbindung und es gelingt ihm sogar, den Preis nochmals kräftig herunter zu handeln. Einzige Bedingung ist die, dass er die Ware im Voraus via PayPal-Freundschaftszahlung bezahlt. Die Ware wurde nie geliefert.


Eine Frau (50) kauft auf Facebook Marketplace einen golden Ring für nahezu 200 EUR. Als sie diesen dann einem Juwelier zeigt, stellt dieser fest, dass es sich um relativ wertlosen Modeschmuck handeln würde. Auch sie hat via PayPal-Freundschaftzahlung bezahlt und sieht ihr Geld nie wieder.


Eigentlich sollte es ein Geburtstagsgeschenk für ihren Sohn werden, als eine Frau (42) bei eBay-Kleinanzeigen eine Mini-Flugdrohne mit Kamera sah. Man einigte sich auf einen Preis von 600 EUR, was im Vergleich zu den marktüblichen Preisen sehr wohl ein Schnäppchen darstellte. Um Vertrauen zu schaffen, wurden ihr noch zwei Bilder übersandt. Eines zeigte einen Ausweis einer jungen Frau und das zweite zeigte eine junge Frau, die diesen Ausweis in den Händen hielt. Deshalb konnte sie dazu überredet werden, die Zahlung per PayPal als Freundschaftszahlung durchzuführen, was sie dann auch tat.
 

Allerdings bekam sie die Ware nicht zugesandt, worauf sie sich entschloss, Anzeige zu erstatten. Die junge Frau, der der Ausweis gehörte, konnte zwar von der Polizei ermittelt werden, jedoch hatte diese mit dem Fall ganz offensichtlich gar nichts zu tun, denn sie war selbst Opfer von Betrügern geworden. Auf der Suche nach einem Kleinkredit hatte man sie aufgefordert, diese Bilder zu übermitteln, was sie gegenüber der Polizei auch nachweisen konnte.

Diese Fälle habe ich nicht erfunden, sondern sie haben sich alle so ereignet und wurden so angezeigt. Augenscheinlich haben die Käufer die PayPal-Gebühren sparen wollen und hatten zum Schluss das ganz Geld verloren. Und die Täterschaft hat sich gefreut, denn sie war anonym geblieben. Die anschließenden polizeilichen Recherchen haben ergeben, dass die jeweiligen PayPal-Konten erst kurz vor der Tat angelegt worden waren, und zwar mit Personalien, die vermutlich frei erfunden waren bzw. keiner lebenden Person zugeordnet werden konnten. Die Täterschaft blieb also anonym.


Daher mein dringender Rat: Benutzen Sie die Funktion „Zahlung an Freunde & Familie“ bei PayPal nur, wenn Sie wirklich Geld an Personen schicken wollen, die Sie kennen, also an Verwandte oder an wirkliche Freunde und Bekannte, niemals an fremde Personen. Machen Sie dies auch nicht, wenn Ihnen als vertrauensbildende Maßnahme ein Bild mit einem Ausweis zugesandt wird, denn dies ist kein Beweis, dass ihr (scheinbarer) Verkäufer tatsächlich die Person ist, auf die der Ausweis ausgestellt wurde.

Mittwoch, 24. Juni 2020

Checkliste Fake-Shops

Seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 scheint es, als habe das Phänomen „Betrug mittels Fake-Shop“ zugenommen. Gauner wissen eben auch, die Gunst der Stunde (Lockdown) zu nutzen. Deshalb ist beim Einkauf im Internet mehr denn je Vorsicht geboten, dass man den Einkauf nicht auf einer Website bzw. in einem eShop tätigt, die/der nur dazu geschaffen wurde, um Einnahmen ohne Gegenleistung zu generieren, also den sogenannten ‚Fake-Shops’. 

Die nachfolgende Checkliste soll Ihnen dabei helfen, Sie zumindest misstrauisch zu machen, wenn Sie auf einer solchen Website gelandet sind. Eine 100%ige Sicherheit gibt es nicht, aber ich beobachte oft, dass ein bisschen Misstrauen schon ausgereicht hätte, um größeren Schaden zu vermeiden.

•    Wenn ich als polizeilicher Ermittler einen Fall hatte, wo jemand Opfer eines Betreibers eines Fake-Shops wurde, dann gebe ich schon seit geraumer Zeit gerne die gesuchte Ware in die Suchmaschine Google ein und mache meistens die Entdeckung, dass der Fake-Shop oft an erster Stelle der Rangliste, zumindest aber unter den ersten Plätzen sich befindet. Google ist bestechlich und die Betrüger lassen sich es etwas kosten, dass man ihre Website als erste findet. Das bedeutet nicht, dass es sich bei jeder Nummer-1-Platzierung automatisch um eine Betrüger-Website handeln muss, aber zumindest die Möglichkeit, dass dem so ist, sollte nicht außer Acht gelassen werden.


•    Ein bedeutendes Merkmal eines Fake-Shops sind die besonders günstigen Preise. Der eShop ist voller Schnäppchen und damit diese auch gefunden werden, gibt es Websites, die Preise vergleichen und daher den Fake-Shop ganz nach oben setzen. Wenn der Preisunterschied zu anderen Händlern lediglich 5 oder 10 Euro beträgt, dann ist dies noch nicht verdächtig. Allerdings bei Preisunterschieden von 50 Euro und mehr, manchmal sogar viel mehr, sollten Sie misstrauisch werden, denn die Gauner vertrauen darauf, dass beim potentiellen Opfer nicht nur der Spruch ‚Geiz ist geil’ gilt, sondern der Geiz schlussendlich das Hirn frisst (‚Es wird schon gut gehen ...’).


•    Lassen Sie sich auch nicht täuschen, dass die Website perfekt aussieht und dass diese ein perfektes Impressum aufweist, das alle notwendigen Daten (Steuer-Nr., Handelsregister, etc.) nennt. Doch hier können Sie zum ersten Mal selbst aktiv werden. Wenn der Kontakt nur über E-Mail möglich ist, dann ist Vorsicht geboten. Gibt es als Telefonnummer nur eine Mobilfunknummer, dann gilt das gleiche. Finden Sie im Impressum sogar eine Festnetznummer der besagten Firma, dann rufen Sie dort einfach mal an. Gauner vertrauen darauf, dass dies die wenigsten Kunden (zumindest vor dem Einkauf) tun und nennen im Impressum Telefonnummern, die zwar gut aussehen, aber entweder nicht existieren oder einem Anderen gehören.


•    Welche Zahlungsarten bietet der eShop an? Nur Vorkasse wäre ein weiteres Indiz dafür, misstrauisch zu werden. Aber das wissen auch die Gauner, weshalb sie, zumindest zum Schein, auch Zahlungen per Kreditkarte oder per PayPal anbieten. Wer aber die Zahlungsoption wählt, erhält dann die Nachricht, dass Kreditkarte oder PayPal derzeit leider aufgrund einer technischen Störung nicht möglich sei. Also dann doch die Überweisung, also die Zahlung per Vorkasse? Jetzt beginnt das Risiko, welches Sie kennen und abschätzen sollten. Gerade aber bei hohen Beträgen würde ich dieses Risiko lieber meiden.


•    Der Betrüger wird alles dafür tun, um Sie zu einer Zahlung per Vorkasse zu bewegen. Überweisen Sie jedoch unter keinen Umständen auf ein Konto, dessen IBAN nicht mit DE beginnt, also auf ein ausländisches Konto. Sie haben keine Chance, das Geld wieder zu bekommen, wenn sie hereingelegt worden sein sollten. Trotzdem beobachte ich immer wieder, dass gerade bei sehr großen Schnäppchen (Preisvorteil von 50 bis 100 Euro und mehr) die Vorsicht beiseite geschoben wird, weil der Betrüger vorgibt, dass es diese Schnäppchen eben nur im EU-Ausland geben soll. 


•    Bei Überweisungen auf ein Konto bei einer deutschen Bank (IBAN beginnend mit DE) haben Polizei und Staatsanwaltschaft immerhin die Möglichkeit, den Kontoinhaber ausfindig zu machen. Aber diese Sicherheit kann trügerisch sein. Betrüger bedienen sich oftmals sogenannter Finanzagenten (ahnungslose Menschen, die ein Konto auf ihren Namen eröffnen und es dann der Täterschaft arglos zur Verfügung stellen) oder ein ausländischer Zahlungsdienstleister ist Inhaber des (deutschen) Kontos (siehe Beitrag über SKRILL und ihrem Konto bei der Deutschen Handelsbank AG). Deshalb mein Ratschlag: Geben Sie den IBAN des Kontos, auf welches Sie überweisen sollen, in Suchmaschinen wie Google ein und wenn Sie nicht die oder der Erste sind, die/der Opfer des Betrugs werden soll, dann könnten Sie schon erste Warnhinweise bekommen.


•    Es gibt etliche Websites im Internet, die dem Zweck dienen, Fake-Shops zu entlarven. Nutzen Sie diesen Service und profitieren Sie von den Erfahrungen von anderen. Und geben Sie Ihre Erfahrungen, sollten Sie doch einmal Opfer geworden sein, entsprechend weiter, damit zumindest andere davor gewarnt sind. Da Betrüger dies wissen, wechseln sie recht häufig die Domain (also die Internet-Adresse) und ziehen mit der gesamten Website einfach um oder duplizieren diese einfach auf einer neuen Website. Auch hier gibt es einen Trick, wie Sie Gauner entlarven könnten: Wenn Sie sich einen Artikel ausgesucht haben, dann gibt es dazu ein bestimmtes Bild. Mit etwas Geschick können Sie den Namen des Bildes herausfinden (Firefox bietet zum Beispiel die Funktion an, die Website zu durchsuchen). Wenn Sie wissen, wie das Bild heißt, dann suchen Sie es via Google. Wenn das Bild dann auf Websites angezeigt wird, die es gar nicht mehr gibt (Google hat ein längeres Gedächtnis), dann ist Vorsicht angesagt.


Soweit die Ratschläge, wie man das Risiko vermindern kann, wenn man zum ersten Mal in eShops einkauft, die man noch nicht kennt. Es liegt an Ihnen, vorher wachsam zu sein. Nachher ist es oftmals zu spät, denn Polizei und Staatsanwaltschaft haben oftmals kaum brauchbare Ermittlungsansätze, um die Täterschaft zu überführen. Ihr Geld ist dann weg.

Sonntag, 21. Juni 2020

Käufe im Internet: Vorsicht bei Überweisungen auf ein Konto bei der Deutschen Handelsbank AG

Beim Handel im Internet besteht grundsätzlich das Problem, dass sich beide Beteiligte, also der Verkäufer und der Käufer, oftmals nicht kennen. Das gilt nicht immer, denn wenn ich bei einem eShop einkaufe, wo ich schon etliche Male gut bedient wurde, dann kenne ich meinen Verkäufer und habe das Problem nicht. Das gleiche gilt für den Verkäufer, weil er mich schon öfters beliefert hat und ich immer bezahlt habe. Davon spreche ich im nachfolgenden Beitrag nicht.

Aber oftmals finde ich die verlockenden Schnäppchen entweder bei eBay-Kleinanzeigen oder ähnlichen Marktplätzen oder ich finde mit Hilfe von Google einen neuen eShop, der seriös aussieht und der mit wahren Schnäppchen-Angeboten lockt. Habe ich jetzt Glück gehabt oder stehe ich gerade davor, Opfer eines Betrugs zu werden Das ist die Gretchen-Frage, die ich mir jetzt stellen muss.


Eines ist klar Einer muss den ersten Schritt machen und das ist üblicherweise der Käufer, der in Vorkasse treten muss. Derjenige, der diesen ersten Schritt machen muss, trägt zunächst das Risiko und kann nur hoffen, dass nach der Bezahlung die Ware dann auch wie gewünscht geliefert wird. Grundsätzlich bedeutet daher Handel im Internet für den Käufer ein gewisses Risiko, das man aber mit gewissen Maßnahmen deutlich begrenzen kann, vorausgesetzt, dass man die Risiken kennt.

Zahle ich mit PayPal, dann habe ich zumindest die Gewissheit, dass das Geld nicht direkt beim Käufer landet und ich notfalls einen Streitfall aufrufen kann, wenn die Ware nicht kommt. Aber Vorsicht Das gilt nicht für die PayPal-Freundschaftszahlungen, weil nach den Geschäftsbedingungen von PayPal damit kein Einkauf bezahlt werden kann, sondern nur das Konto einer anderen Person (Freundschaft) gedeckt werden soll. Ergo gibt es auch nicht die Möglichkeit, einen Streitfall bei Bedarf aufzurufen. Leider schaffen es Betrüger immer wieder, den Käufer zu einer sogenannten Freundschaftszahlung zu überreden. Machen Sie dies grundsätzlich nicht, sie haben nachher keine Chance mehr, an Ihr Geld zu kommen.

Noch eine Bemerkung zu PayPal, die ich schon erwähnt habe, aber ich immer wieder gerne wiederhole Ein PayPal-Konto wird online angelegt, wobei die hinterlegten Personalien NICHT überprüft werden. Wenn also Betrüger Ede Wolf ein Konto auf den Namen seines Nachbarn anlegt oder sich sonst einen Namen aus dem Telefonbuch sucht, dann bleibt er anonym. Erhält er eine Freundschaftszahlung, dann gilt das Konto als gedeckt und Ede kann damit gleich einkaufen gehen. Und wenn der Käufer dann enttäuscht zu Polizei geht und diese die Auskunft erhält, dass das Konto dem Nachbarn von Ede Wolf gehört, dann wird dieser sagen „Ich hatte noch nie ein PayPal-Konto“ und man wird ihm nicht das Gegenteil beweisen können. Das Geld ist weg und Ede freut sich.

Was aber tun, wenn der Verkäufer sagt, er habe oder akzeptiere kein PayPal und auf einer Überweisung besteht In etlichen meiner Ausführungen habe ich immer davor gewarnt, auf keinen Fall auf ein ausländisches Konto zu überweisen, weil das Geld dann einfach weg ist und dem Verkäufer auch kein Ungemach droht, wenn er nicht liefert. Denn die Ermittlungsmöglichkeiten von Polizei und Staatsanwaltschaft enden in vielen Fällen an der Grenze. Ich lese immer wieder in etlichen Foren „Die Polizei macht nichts.“ Richtig aber wäre der Satz „Die Polizei und die Staatsanwaltschaft können (in solchen Fällen) nichts mehr machen.“

Ein deutsches Konto, so meine Ausführungen bisher, hat immerhin den Vorteil, dass Polizei undoder Staatsanwaltschaft den Kontoinhaber ermitteln können, weil bei Eröffnung eines (deutschen) Girokontos die Banken verpflichtet sind, die Identität des Kunden zu prüfen. Es gibt immerhin eine Person, die man für den Schaden haftbar machen kann, zumindest theoretisch. Und, ebenfalls zumindest theoretisch, kann diese Person strafrechtlich verfolgt werden, was immer noch für eine Anzahl von Kleinkriminellen Anlass dafür bietet, den Schaden wieder gutzumachen.

Leider gilt diese Aussage nicht mehr unbedingt. Aufgrund von angezeigten Sachverhalten und den Ermittlungen, die daraufhin gemacht wurden, musste ich feststellen, dass eine Überweisung auf ein Konto der Deutschen Handelsbank AG anonym von Betrügern genutzt werden kann, nämlich dann, wenn es sich bei dem Kontoinhaber um die britische Firma SKRIL Limited handelt, was man dem Konto leider vorher nicht ansieht. Ich betone ausdrücklich, dass dies nicht für jedes Konto bei dieser Bank gilt, denn sicherlich haben dort viele Menschen oder Firmen ihr Konto, die nichts mit Betrug am Hut haben.

SKRILL (früher Moneybookes) ist ein internationaler Zahlungsanbieter mit Sitz in London und gehört zur Paysafe-Gruppe. Die Registrierung erfolgt online, vermutlich mit einem Smartphone, weil man offenbar dazu eine E-Mail-Adresse und ein Telefon braucht. Zwar muss ein Bild vom Ausweis hinterlegt werden, aber es dürfte hinlänglich bekannt sein, dass Betrüger sich so etwas von arglosen Opfern leicht besorgen können. Meine Recherchen im Web haben ergeben, dass offenbar weder ein Post-Ident- noch ein Video-Ident-Verfahren notwendig ist, um ein Konto zu eröffnen. Wenn dies zutreffend ist, dann stellt dies keine sichere Identifizierung dar.


Weiter wird im Web davon berichtet, dass das Konto bereits bedingt funktionsfähig ist, wenn die Identifizierung noch nicht abgeschlossen ist. Die Funktionen, die es für Betrüger braucht, sind jedoch schon vorhanden. Ist nämlich Guthaben drauf, dann kann man damit bezahlen, natürlich nur dort, wo der Händler oder Verkäufer Skrill akzeptiert. Vor allem bei Online-Casinos oder Gaming-Anbietern ist Skrill sehr beliebt, aber es gibt auch die Möglichkeit, mit der angebotenen Mastercard zum Beispiel bei Amazon zu bezahlen. Ich will hier keine Werbung für SKRILL machen, sondern mit diesen Beispielen lediglich aufzeigen, dass das Geld, welches der ahnungslose Käufer da überweist, ganz schnell weitergeleitet werden kann.

Was also tun, wenn ein Verkäufer sagt Überweise mir das Geld auf mein deutsches Konto Anhang des IBANs kann man leicht feststellen, ob es sich um ein Konto bei der Deutschen Handelsbank AG handelt oder nicht Wenn jetzt dazu kommt, dass der Verkäufer darauf besteht, dass man als Verwendungszweck eine achtstellige Nummer verwenden soll und ihm das offenbar sehr wichtig ist, dann sollten die Alarmglocken klingeln. Offenbar dient diese Nummer dazu, das SKRILL den Geldbetrag intern dem richtigen Skrill-Konto zuordnet.


Augenscheinlich dient ein Konto bei der Deutschen Handelsbank AG dazu, Beträge für Skrill-Kunden zu sammeln. Ich vermute, dass nicht jeder Skrill-Kunde ein eigenes Handelbank-Konto hat, sondern dass dieses so etwas wie ein Gemeinschaftskonto ist, welches dem britischen Unternehmen gehört, welches die Beträge virtuell intern dann verteilt.

Mir ist bisher nicht bekannt, dass Skrill auch bei anderen deutschen Banken Konten unterhält, aber ich will dies nicht ausschließen. Sollte ich davon erfahren, werde ich nachberichten. Wer diesbezügliche Informationen hat, darf diese mit gerne übermitteln, damit ich sie veröffentlichen kann.