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Samstag, 2. Mai 2020

Vorsicht bei Rechnungen, die per E-Mail kommen

Ich will nicht behaupten, dass es ungewöhnlich sei, dass Rechnungen per E-Mail (PDF-Dokument in der Anlage) versendet werden. Trotzdem empfehle ich, diese Rechnungen etwas genauer anzuschauen und vor allem misstrauisch zu werden, wenn man anhand dieser Rechnungen Überweisungen ins Ausland veranlassen sollte.

Die Masche ist zwar nicht ganz neu, aber sie scheint dieser Tage wieder Konjunktur zu bekommen Firmen oder Gewerbetreibende bekommen per E-Mail Rechnungen zugesandt, die plausibel erscheinen, weil man mit dem (scheinbaren) Rechnungssteller bereits eine Geschäftsbeziehung hat und vielleicht sogar schon auf eine Rechnung gewartet hat. Betrüger nutzen dies aus, indem sie als Absender die Adresse eines bestehenden Unternehmens fälschen (was nicht besonders schwierig ist) und dann eine Rechnung präsentieren, die den Rechnungen des wirklich existierenden Unternehmens ähnlich oder fast gleich sind. Es wird lediglich der Hinweis angebracht „Unsere Bankverbindung hat sich geändert. Überweisen Sie bitte auf folgendes Konto …“ und dann folgt der IBAN eines ausländischen Kontos. An dieser Stelle empfiehlt es sich, auch wenn es sich oftmals nur um (für Firmen) relativ kleine Beträge im dreistelligen Bereich handelt, beim Rechnungssteller nachzufragen. Sicherlich kann das dann, wenn man internationale Beziehungen unterhält, etwas aufwendiger sein, aber es lohnt sich allemal.


Den Absender einer E-Mail zu fälschen, ist im Grunde nicht schwer, wenn man ein paar Grundkenntnisse hat, wie man Websites programmiert. So wie ich auf einen Briefumschlag irgendeinen Absender schreiben kann, ohne dass dieser von der Post auf Richtigkeit überprüft wird, so funktioniert dies im Grunde auch beim Versand von E-Mails. Die E-Mail-Adresse des Absenders dient lediglich dazu, dass ich gleich sehen kann, von wem die E-Mail (augenscheinlich) kommt und dass ich, wenn ich darauf antworten will, einfach nur auf ANTWORTEN klicken muss und ich sicher sein kann, dass die Antwort richtig ankommt. Auf keinen Fall ist der Absender ein Beweis dafür, dass der Absender wirklich der ist, der er angibt, zu sein.