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Dienstag, 30. November 2021

Inhaltsverzeichnis für Beiträge zum Thema Cybercrime

Auf mehrfach geäußerten Wunsch, aber auch aus eigener Einsicht habe ich damit begonnen, die Beiträge zum Thema Cybercrime bzw. Internet-Kriminalität zu überarbeiten, teilweise neu zu verfassen und vor allem mit einem Inhaltsverzeichnis zu versehen.


 

Eingestellt sind aktuell die wichtigsten Beiträge zum Thema Handel (bzw. Kauf) im Internet als auch zwei Beiträge zum Thema Scam. Sie gelangen zu der Übersicht mittels der Navigation unter dem Titelbild oben.

Ich werde nach und nach alle relevanten Beiträge überarbeiten, eventuell kürzen oder auch Neues hinzufügen, aber die Neuerungen via Post hier im Blog ankündigen. Ich hoffe damit, dass ich die begonnene Prävention in Sachen Cybercrime / Internet-Kriminalität noch weiter verbessern kann, denn aus meiner Sicht ist dies das einzig wirksame Mittel gegen eine skrupellose Täterschaft.

Sie können mich dabei unterstützen, indem Sie entweder meine Ratschläge weiter geben oder meinen Blog bekannt machen. Herzlichen Dank.

Donnerstag, 30. September 2021

Kritik am merkwürdigen Gebaren von (etlichen) Online-Händlern, Inkasso-Firmen und dem Zahlungsdienstleister KLARNA

Keine Prüfung bei der Bestellung, aber hernach mit Inkasso Bürger erschrecken.

Erinnern Sie sich: Zum Jahresende 2019 hatte ich einen Beitrag mit der Überschrift „Online-Händler machen es Betrügern immer noch viel zu leicht“ veröffentlicht (siehe https://jg-autor.blogspot.com/2019/12/online-handlern-machen-es-betrugern.html ). Nach mehr als fast zwei Jahren hat sich daran nicht viel geändert, lediglich, dass Inkasso-Unternehmen gnadenlos unbeteiligte Bürger belästigen, die nicht wissen, wie Ihnen geschieht. Auch wenn dies Insider vielleicht gar nicht so dramatisch empfinden, so darf nicht vergessen werden, was so eine Verkaufsstrategie, die vielleicht heute noch wirtschaftlich ist, bei der Person auslöst, die das Inkasso-Schreiben im Briefkasten vorfindet. Nicht zu vergessen die Arbeit, die die Strafverfolgungsbehörden damit haben und die sie von wichtigeren Aufgaben abhält.

Ich erlebe es im Kontakt mit Bürgern im polizeilichen Alltag immer wieder, dass bei vielen so ein Inkasso-Schreiben Schrecken, Sorgen und Ängste auslöst, was nicht sein müsste. Klar, dort wo Inkasso berechtigt ist, ist dies unvermeidlich und alternativlos. In den nicht wenigen Fällen, die mir bekannt wurden, gab es jedoch keine objektiven Beweise dafür, dass die Forderung berechtigt wäre. Trotzdem treten diese Inkasso-Unternehmen forsch und selbstbewusst auf und ohne Scham wird behauptet: „Sie haben die berechtigte Forderung unserer Mandantin immer noch nicht erfüllt …“.

Bevor ich ein recht bemerkenswertes Beispiel schildere, möchte ich nochmals betonen, dass ein Inkasso-Unternehmen nicht der Gerichtsvollzieher ist. Wenn der sich anmeldet (wobei es auch Gerichtsvollzieherinnen gibt, was nicht unerwähnt bleiben sollte), dann wird notfalls vollstreckt, weil die Sache (zumindest rechtlich) klar ist. Ein Inkasso-Unternehmen ist lediglich ein Dienstleister, der versucht, eine offene Forderung einzuziehen. Nicht mehr und nicht weniger. Bleibt dies erfolglos, dann folgt im nächsten Schritt oftmals ein Schreiben eines Rechtsanwalts, der das gleiche Ziel hat. Aber auch ein Inkasso-Anwalt ist zwar ein Organ der Rechtspflege, aber doch kein Gericht, auch wenn der Schritt zur Einleitung eines Mahnverfahrens dann oft nicht mehr weit ist. Aber auch dann reicht allein eine Behauptung eines Anwalts nicht aus, um eine Verurteilung zu erlangen, sondern dieser muss den Beweis der Richtigkeit seiner Behauptung erst einmal antreten.

Wenn Sie sicher sind, dass Sie nicht die Person sind, gegen die sich die Forderung berechtigt richtet, dann müssen Sie im Grunde erst dann reagieren, wenn Sie einen Mahnbescheid eines deutschen Gerichts bekommen. Aber auch dies ist noch kein vollstreckbares Urteil, welches die/den Gerichtsvollzieher(in) auf den Plan rufen könnte, denn bei Erlass eines Mahnbescheids hat das Gericht NICHT geprüft, ob die Forderung zurecht besteht oder nicht. Es reicht die Behauptung des vermeintlichen Gläubigers. Weil aber dies dem Gedanken entgegensteht, dass vor einem Urteil beide Parteien angehört werden müssen, liegt jedem Mahnbescheid ein Formular bei, auch welchem man Widerspruch einlegen kann. Wenn man dies getan hat, ist das Mahnverfahren beendet. Die bisher angefallenen Kosten trägt der Gläubiger.

Ganz wichtig: Wenn aber kein Widerspruch eingelegt wird, dann wird der Mahnbescheid rechtskräftig und kann vollstreckt werden, egal, ob sich später herausstellen würde, dass die Forderung unberechtigt sei. So sieht es die Rechtsordnung nun mal vor, weshalb auf den Mahnbescheid, der hierzulande in einem gelben Umschlag verschickt wird, unbedingt reagiert werden muss. Das möchte ich ausdrücklich nochmals betonen.

Die Unternehmen lassen sich ungern in ihre Geschäftsabläufe schauen. Dass diese so effizient als auch so günstig als möglich gestaltet werden müssen, wird bei näherer Betrachtung schon klar, denn schließlich besteht gerade beim Online-Handel ein enormer Preiskrieg, wo man sich gegenseitig im Preis unterbieten will, um Kunden an sich zu ziehen. Wie dies genau aussieht, kann auch ich nur erahnen, aber wenn ich die Puzzle-Teile an Erkenntnissen, die ich aus zahlreichen Strafverfahren gesammelt habe, nebeneinander lege, dann ergibt sich folgendes Bild, welches der Realität ziemlich nahe kommen könnte:

Keine oder nur oberflächliche Prüfung bei der Bestellung:

Die Bestellung im Internet bietet für das Unternehmen den Vorteil, dass der Kunde schon Aufgaben erledigt, die ansonsten eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens erledigen müsste: Die Kundin oder der Kunde tippt ihre/seine Personalien, aber auch die Bankverbindung auf einem Online-Formular ein, sodass diese beim Händler bereits gespeichert sind und dem Computer zur weiteren Verwendung zur Verfügung stehen. Was der damit macht, kann ich selbstverständlich nicht sagen und vermutlich ist dies auch von Unternehmen zu Unternehmen verschieden.

Der Marktführer Amazon führt allen Anscheins nach keine oder zumindest kaum Prüfungen durch und beginnt bereits damit, die Bestellung auszuführen. Ich gehe davon aus, dass die Strategie für Amazon betriebswirtschaftlich wesentlich günstiger ist, nicht aufwendig zu prüfen und damit Betrügern Tür und Tor zu öffnen, weil die überwiegende Mehrzahl der Kunden ehrlich ist und wahrheitsgemäß die Daten eingibt. Der Schaden ist also (noch) geringer, als wenn man für diese Aufgabe Mitarbeiter*innen beschäftigen müsste, die jeden Monat ihren Lohn wollen und damit dem Unternehmen Geld kosten.

Dies geht sogar so weit, dass mit den Personalien einer Person, die bereits einen bestehenden Amazon-Account hat, problemlos ein zweiter Account angelegt werden kann, was ich aus zahlreichen Anzeigen, die bei mir erstattet worden sind, sicher weiß. Natürlich muss ich an dieser Stelle anmerken, dass meine Ausführungen immer den Zusatz haben „Stand heute“, denn selbstverständlich können die Unternehmen ihre Strategie jederzeit ändern, was durchaus wünschenswert wäre.

Ähnliches gilt für einen weiteren Riesen, der im Gegensatz zu Amazon aber unzählige Filialen hat, nämlich LIDL. Mit der neu eingeführten LIDL-Bezahl-App funktioniert es ähnlich, aber darüber schreibe ich ausführlich in einem anderen Beitrag.

Keine oder nur oberflächliche Prüfung bei der Auslieferung:

Bestellt ist noch nicht geliefert. Wie ich schon in zahlreichen Beiträgen zum Ausdruck gebracht habe, ist ein(e) Betrüger(in) erst dann am Ziel, wenn man die bestellte Ware auch erhalten hat und später nicht mehr nachvollzogen werden kann, wer sie tatsächlich bekommen hat. Längst ist es nicht mehr notwendig, den Aufwand zu betreiben, die Postbotin oder den Postboten abzufangen und sich dann unter falscher Namensangabe das Päckchen aushändigen zu lassen.

Viele Sendungen erfolgen nämlich gar nicht mehr über die Deutsche Post AG bzw. über DHL, sondern über Spediteure wie Hermes, UPS oder DPD, um nur drei davon zu nennen. Von diesen Dreien weiß ich gewiss, dass sie sogenannte Paket-Shops unterhalten, wo die Ware bequem abgeholt werden kann. In Anbetracht der Tatsache, dass viele der Personen, die die Pakete ausliefern, 6 Tage in der Woche (also auch an Samstagen) mitunter unter Mindestlohn arbeiten müssen und dass vermutlich auch die Öko-Bilanz beim Versandhandel nicht gerade günstig ausfällt, sind Paketshops grundsätzlich begrüßenswert.

Der Knackpunkt ist jedoch der, dass bei einer Abholung eine Identitätsprüfung (Stand heute) immer noch nicht oder nur oberflächlich durchgeführt wird. Es reicht eine gefälschte Vollmacht und schon wird die Sendung ausgehändigt. Ausweisdaten werden, so behaupten zumindest die Spediteure auf etliche Anfragen, die ich dort gemacht hatte, aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erhoben bzw. zumindest nicht gespeichert. Für mich ist das eine fadenscheinige Begründung, denn eine Einwilligungserklärung der oder des Betroffenen (Abholer) würde dies trotz datenschutzrechtlicher Bestimmungen möglich machen. Aber vermutlich ist auch dies betriebswirtschaftlich teurer und dem Spediteur kann es im Grunde egal sein, wer das Paket bekommen hat. Hauptsache, es ist ausgeliefert und die Aufgabe ist erfüllt. Die Betrügerin oder der Betrüger konnte aber die Sendung quasi anonym, also ohne Risiko einer Strafverfolgung, entgegennehmen.

Keine oder nur mangelhafte Vernetzung der Beteiligten:

Das fehlende Interesse vieler Online-Händler an einer zureichenden Identifizierung ihrer Kunden liegt möglicherweise auch daran, dass die Aufgaben bei einem Online-Einkauf noch weiter gesplittet sind, sodass es sogar dem Händler höchstwahrscheinlich egal sein kann, ob alles mit rechten Dingen abgelaufen ist. Ich will dies gerne erläutern, worauf ich meine Vermutung stütze:

Kennen Sie KLARNA? Es handelt sich dabei um ein Unternehmen mit Sitz in Schweden (laut Impressum sogar um eine Bank), welches Zahlungen von Online-Einkäufen per Rechnung anbietet. Klarna verkauft aber selbst gar nichts, sondern kümmert sich nur um die Bezahlung für Käufe, die bei anderen Online-Händlern getätigt worden sind. Sicherlich hat die oder der Eine schon von Klarna gehört oder auch schon einen Einkauf über Klarna bezahlt. Darum brauche ich dies vermutlich nicht weiter erläutern. Wenn nicht, dann verweise ich für Einzelheiten auf das Internet.

Der Punkt, auf welchen ich hinaus möchte, ist nämlich der, dass es nicht nur dem Spediteur (also Hermes, UPS, DPD, etc.) egal sein kann, wer das Paket bekommt, sondern auch dem Händler, ob es überhaupt bezahlt worden ist. Wie bereits erwähnt, habe ich keine sicheren Erkenntnisse darüber, wie die einzelnen Vorgänge genau vonstattengehen. Meine als polizeilicher Ermittler gemachten Erfahrungen verdichten jedoch den Verdacht, dass der Händler von KLARNA sein Geld schon nach Abschluss der Bestellung bekommt, abzüglich einer entsprechenden Provision, mit welcher wiederum Klarna das Geld verdient.

Dafür spricht zum einen, dass Klarna das Mahnverfahren betreibt und dabei behauptet, dass die Forderung an sie übergegangen sei. Da es sich bei Klarna nicht um ein typisches Inkasso-Unternehmen, sondern einen Zahlungsdienstleister handelt, gehe ich davon aus, dass meine Annahme richtig ist. Auch fiel mir immer wieder auf, dass viele betroffenen Online-Händler kaum Interessen daran zeigten, Betrugsfälle aufzuklären, wenn ich entsprechende Anfragen gestellt habe. Warum auch, wenn man sein Geld schon hat, wäre für mich eine plausible Erklärung. Man mag es nicht glauben, aber bei vielen Händlern habe ich die Antwort bekommen, man wolle aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht antworten.

Dies ist aus meiner Sicht zunächst unverständlich. Da wurde ein Online-Händler durch Betrug abgezockt und die Gefahr, dass so etwas immer wieder passiert, ist nicht von der Hand zu weisen, aber dann kommt so eine Reaktion. „Die Daten der Kunden seien ihnen sehr wichtig und schützenswert“, wird geantwortet. „Ist ein Betrüger noch ein Kunde?“, frage ich mich dann. „Hat das Unternehmen gar kein Interesse daran, dass die Tat aufgeklärt wird?“, ist dann die nächste Frage, die ich mir stelle. Eine plausible Antwort darauf finde ich nur in der Annahme, dass der Händler sein Geld schon bekommen hat und deshalb auch der Betrüger für ihn ein (zahlender) Kunde gewesen ist.

Doch die Sachverhalte können sich noch viel komplexer darstellen, als man erahnen mag. So erfuhr ich vor kurzer Zeit im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens, wie wenig die beteiligten Firmen untereinander vernetzt sind. Eine Person hatte bei mir Anzeige erstattet, weil sie Mahnungen von Klarna bekommen hatte. Daraufhin griff diese Person zum Telefon und versuchte, den Sachverhalt zu klären. Schon bald war klar, dass ihre Personalien von unbekannter Täterschaft für eine Bestellung missbraucht worden sind. Lediglich eine andere E-Mail-Adresse hatte sich die Täterschaft zugelegt und da die Kommunikation via E-Mail gelaufen war, hatte die Person, deren Personalien missbräuchlich verwendet worden waren, davon nichts mitbekommen.

Im Laufe der Kommunikation mit dem Händler muss jedoch die E-Mail-Adresse korrigiert worden sein, was nicht üblich sein muss. Vielleicht geschah dies auch deshalb, weil ein Teil der Kommunikation nach Bekanntwerden der Tat über die E-Mail-Adresse der geschädigten Person gelaufen war. Wie dem auch sei: Diesem Umstand war zu verdanken, dass neue, ganz erstaunliche Erkenntnisse bekannt geworden waren:

Offenbar hatte die Täterschaft die Bestellung über ein großes Vergleichsportal, welches viel Werbung betreibt und deshalb den meisten Leuten bekannt ist, vorgenommen. Während aber die Firma, die das Vergleichsportal betreibt, die Bestellung nicht selbst ausgeführt, sondern an einen anderen Händler weiter gegeben hat, sollte sich Klarna um die Begleichung der Rechnung kümmern. Anscheinend hatte der Händler, welcher liefern sollte, jedoch damit Probleme, was möglicherweise der aktuellen Situation aufgrund der Corona-Pandemie geschuldet gewesen war. Deshalb wurde der Auftrag nach einer gewissen Zeit an einen anderen Händler weiter gegeben, der liefern konnte. Dies erfuhr die geschädigte Person (also deren Personalien missbraucht worden waren) nur deshalb via E-Mail, weil offenbar in der Datenbank nun ihre richtige E-Mail gestanden war. So konnte die Lieferung noch gestoppt werden und die Täterschaft ging leer aus.

Zu diesem Zeitpunkt, wo die Ware überhaupt noch nicht geliefert worden war, hatte Klarna bereits das gerichtliche Mahnverfahren angedroht, was für mich nur eine Schlussfolgerung zulässt, dass Klarna über die Lieferschwierigkeiten des Händlers nicht informiert worden war. Dies alles könnte uns als Verbraucher egal sein, wenn nicht unbeteiligte Bürger mit Mahnschreiben belästigt werden würden, was ich für unerträglich halte.

Immerhin mache ich die Erfahrung, dass die Mahnverfahren gestoppt werden, wenn die Bürgerin bzw. der Bürger eine entsprechende Anzeige erstattet hat. Da jedoch aufgrund der Umstände, die ich gerade beschrieben habe, so gut wie keine Ermittlungsansätze vorhanden sind, wird die Polizei (und nachfolgend die Staatsanwaltschaft) nur deshalb bemüht, um eine entsprechende Bescheinigung zu erlangen. Da aber die Strafprozessordnung fordert, dass jede Anzeige entsprechend bearbeitet werden muss, tragen die Lasten der für die Unternehmen so effizienten Vorgehensweise letztendlich der Staat und damit die Steuerzahler. Weiter so? Wir werden sehen.

Donnerstag, 27. Mai 2021

Es fing mit einer Stellenanzeige an, die im Internet veröffentlicht wurde.

Kaufen und Verkaufen im Internet hat ein Problem: In den meisten Fällen kennen sich Käufer und Verkäufer nicht, aber einer muss den ersten Zug machen. In der Regel ist das die kaufende Person, die das Geld zuerst überweisen und dabei hoffen muss, dass daraufhin auch die Ware geliefert wird. Deshalb ist es relativ leicht, beim Handel im Internet eine andere Person zu betrügen.

Doch einerseits unser Gewissen, aber auch andererseits die Angst vor der Strafverfolgung hält viele davon ab, mit Betrug eine schnelle Mark zu machen. Doch wenn die betrügende Person unerkannt bleiben kann, dann braucht sie auch keine Strafverfolgung fürchten. Denn die Täterschaft macht andere, ahnungslose Menschen zu ihren Gehilfen und damit zu Opfern und Tätern zugleich. Die Rede ist von sogenannten Finanzagenten.

Ich habe deshalb einen bereits vor einiger Zeit veröffentlichten Beitrag nochmals überarbeitet und schildere darin einerseits, wie Menschen in diese Falle geraten können, Finanzagent(in) zu werden, aber auch andererseits, warum Überweisungen auf einer Konto, welches bei einer Online-Bank sich befindet, zweimal überlegt werden sollten. Lesen Sie daher den Beitrag:

Finanzagenten: So arbeiten Betrüger gefahrlos, entdeckt zu werden.

Dienstag, 25. Mai 2021

NEU: Checkliste "Kaufen im Internet"

Wenn Sie im Internet etwas kaufen wollen und dabei in Vorkasse treten müssen (also zuerst bezahlen und dann auf den Erhalt der Ware warten müssen), gehen Sie immer ein gewisses Risiko ein, es sei denn, dass Sie den Verkäufer schon kennen. Also müssen Sie ein gewisses Risiko eingehen, welches Sie zumindest deutlich reduzieren können, wenn Sie ein paar Hinweise beachten, die ich in einer Checkliste zusammengefasst und heute auf meinem Blog veröffentlicht habe.

Checkliste "Kaufen im Internet".

Montag, 12. April 2021

Aktuelle Warnung: Fake-Shop täuscht PS5-Kunden: Warnung vor "playstation-sony.eu"

Heise online warnt aktuell vor einem Fake-Shop, der anscheinend derzeit Konjunktur hat. Angeboten werden die begehrten PS5, die anscheinend derzeit auf dem freien Markt kaum zu haben sind. Aber mehr als eine Illusion wird nicht verkauft. Keine PS5, nur Geld weg. 

Ich selbst hatte bereits einen Fall, wo das leider passiert ist. Was dahinter steckt und warum es sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um einen Fake-Shop handelt, erläutert Heise online sehr anschaulich, weshalb ich auf den entsprechenden Link verweisen möchte:

LINK zum Beitrag von Heise online

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesem Beitrag dienlich sein konnte. Weitere Beiträge zum Themenkomplex „Cybercrime“ bzw. „Internet-Kriminalität“ finden Sie auch auf meiner Website [https://bjg-media.de/cybercrime/]. Schauen Sie unverbindlich rein, der Besuch ist garantiert kostenfrei.

Montag, 31. August 2020

Trotz PayPal-Zahlung betrogen? Vorsicht vor einer neuen Betrugsmasche.

 Beim Handel im Internet ist die Zahlung via PayPal immer noch die sicherste Variante. Ausnahme bilden die PayPal-Zahlungen an Freunde und Verwandte, worüber ich ausführlich berichtet und davor gewarnt habe. Leider sind Betrüger immer noch sehr einfallsreich, sodass sie eine sehr perfide Variante gefunden haben, arglose Opfer abzuzocken. Diese Masche ist zwar nicht neu, aber in der alltäglichen Praxis beobachte ich, dass sie eine gewisse Renaissance erfährt.


Aber man kann sich sehr wohl dagegen schützen, wenn man die Masche kennt und auf ein paar Kleinigkeiten achtet. Darüber berichtet dieser Beitrag:


„Eigentlich habe ich alles richtig gemacht“, dachte sich eine Frau, als sie im Internet etwas gekauft hatte. Ingrid, so nenne ich sie der Einfachheit halber, hatte im Internet nach günstiger Kosmetika gesucht. Es hätte auch etwas anders sein können, als sie bei ihrer Suche auf einen eShop bei eBay gestoßen war. Sie staunte nicht schlecht, als sie feststellte, dass die Preise dort etwas günstiger waren, als sie der große Online-Händler auf seiner Website bzw. in seinem Webshop angeboten hatte. 


„Wie kann das sein?“, war ihr erster Gedanke, aber der Verkäufer, der die Ware so günstig angeboten hatte, sorgte recht zügig für Aufklärung. „Es handelt sich um Restposten einer größeren Lieferung. Deshalb geben wir kräftig Rabatt, weil alles raus muss.“ Dies leuchtete Ingrid sofort ein und sie war froh, dass sie auf diesen Händler gestoßen war, noch bevor von den Restposten nichts mehr da war. Schließlich ist es nie verkehrt, beim Einkauf etwas sparen zu können.


Vielleicht hatte sie noch letzte Zweifel, aber die wurden zerstreut, als der Verkäufer ihr anbot: „Sie können gerne per PayPal zahlen.“ Sie wusste, dass jetzt nichts mehr schief gehen konnte. Also bestellte sie Ware für etwa 70 Euro und war sich dessen gewiss: „Wenn die Ware nicht kommt, dann rufe ich bei PayPal einen sogenannten Streitfall auf und bin deshalb auf der sicheren Seite.“ Aber wenn sie überhaupt noch Sorgen hatte, dann wurden diese ein paar Tage später zerstreut, als tatsächlich die Lieferung kam. „Hat alles gut geklappt“, stellte sie zufrieden fest.


Es vergingen mehr als 3 Monate, als sie im Briefkasten eine schriftliche Mahnung fand. Es war einer der großen Online-Händler, der sie freundlich darauf aufmerksam machte, dass da noch eine Rechnung offen sei. „Kann gar nicht sein“, dachte sie bei sich und rief bei der Kundenhotline an. „Doch, Sie haben vor 3 Monaten bei uns was bestellt und wir haben geliefert“, wurde ihr mitgeteilt. „Das kann nicht sein, ich habe bei Ihnen noch nie was bestellt“, entgegnete sie und fügte noch an: „Es stimmt zwar, dass ich vor 3 Monaten Kosmetika gekauft habe, aber das war bei eBay. Und bezahlt habe ich per PayPal, das kann ich beweisen.“


„Nein“, entgegnete ihr die freundliche Dame vom Kundenservice. „Sie haben bei uns bestellt und wollten im Lastschriftverfahren bezahlen. Aber die Lastschrift wurde leider widerrufen, weshalb wir Ihnen schon vor zwei Monaten die erste Zahlungsaufforderung geschickt haben.“ Ingrid schüttelte den Kopf. „Ich habe nichts bekommen“, entgegnete sie der Dame vom Kundenservice. „Doch“, meinte diese. „Die ging per E-Mail an Ihre E-Mail-Adresse ‚ingrid69@gmail.com‘.“ 


„Sehen Sie“, antwortete Ingrid triumphierend: „Das ist gar nicht meine Adresse, denn die lautet ‚ingrid90@gmx.de‘, also ganz anders.“ Doch ihre Freude sollte von kurzer Dauer sei. „Sie sind aber die Ingrid Mustermann aus Neustadt, Bahnhofstraße 88?“, fragte die Dame vom Kundenservice erneut freundlich nach. „Ja, das stimmt“, antwortete Ingrid und jetzt erinnerte sie sich daran, dass sie sich noch gewundert hatte, dass die Lieferung der Kosmetika, die sie bei eBay gekauft hatte, genau von dieser Firma gekommen war.


Was war geschehen?


Der Verkäufer war ein ganz perfider Betrüger, wobei das gut und gerne auch eine Frau gewesen sein kann. Er wählte sich einen Phantasienamen und eröffnete damit einen neuen E-Mail-Account bei irgendeinem Freemailer. Da werden die Personalien nicht überprüft und das E-Mail-Postfach ist in kurzer Zeit einsatzbereit.


Nun zum zweiten Schritt: Mit dem Phantasienamen und der neuen E-Mail-Adresse eröffnete die Täterschaft nun einen neuen PayPal-Account, wo selbstverständlich die gleichen Phantasienamen und irgendeine Adresse angegeben wurden. Auch dieser PayPal-Account war nach kurzer Zeit einsatzbereit und nun konnte es losgehen. Der Einfachheit halber heißt der Phantasiename einfach „Reinecke Fuchs“, aber selbstverständlich war die Täterschaft etwas kreativer, denn bei diesem Namen würde man gleich an die Figur des gerissenen Gauners denken, den man aus der Fabel kennt.


‚Reinecke Fuchs‘ stellt nun irgendwo im Internet (das kann auch bei eBay-Kleinanzeigen oder Facebook Marketplace oder sonst wo im Internet sein) Angebote ein und findet dafür Käufer, die wie Ingrid durch die billigen Angebote gelockt werden. Da diese ja die Waren geliefert bekommen wollen, geben Sie ihm natürlich wahrheitsgemäß ihre Personalien an. Mit diesen legt nun ‚Reinecke Fuchs‘ bei irgendeinem Online-Händler einen Kundenaccount an und bestellt die Ware.


Dabei nutzt er die Sorglosigkeit vieler Online-Händler, vor allem der Großen der Zunft, aus, die die eingegebenen Personalien nicht überprüfen, die vielleicht höchstens noch eine Schufa-Anfrage machen, aber da Ingrid dort keine Einträge hat, wird sie als Kundin akzeptiert. Nur ahnt sie zu diesem Zeitpunkt nicht, dass ‚Reinecke Fuchs‘ auf ihren Namen den Kundenaccount angelegt hat. Und dieser sorgt auch gleich für die Bezahlung, da gerade von den großen Händlern selbst Neukunden das Lastschriftverfahren angeboten wird. Zwar gibt es eine Prozedur mit Einverständniserklärung etc., aber die ist auch kein größeres Hindernis.
 

Der Online-Händler bucht den Betrag ab und liefert die Ware aus. Schließlich weiß er ja, wohin die Ware geliefert wird. Vielleicht hat ‚Reinecke Fuchs‘ sogar noch eine andere Rechnungsadresse angegeben, aber in vielen Fällen braucht es das gar nicht, denn die Rechnung wird, um Papier zu sparen, sowieso online verschickt. Aber nicht an Ingrid, sondern an die neue E-Mail-Adresse von ‚Reinecke Fuchs‘. So liegt der Lieferung vielleicht nur ein Lieferschein dabei und Ingrid hat sich, da sie ja bezahlt hat, auch nicht darüber gewundert, dass es keine Rechnung gegeben hat.


Zunächst sind alle glücklich und zufrieden. ‚Reinecke Fuchs‘ hat bei der Bankverbindung eine solche gewählt, wo immer Geld drauf ist wie zum Beispiel die eines großen Autohauses oder vielleicht die von einer Behörde. Also geht das Geld zunächst an den Händler, aber recht bald wird die Lastschrift widerrufen. Vielleicht hat sich ‚Reinecke Fuchs‘ auch nur ein argloses Opfer aus dem Privatbereich ausgesucht, welches erst nach ein paar Tagen die Abbuchung bemerkt und dann erst widerruft.


Wie reagiert der Händler? Da die meisten recht großzügig sind, wird erst nach einer geraumen Zeit die erste Mahnung verschickt, aber die geht ja bekanntlich an die E-Mail-Adresse von ‚Reinecke Fuchs‘, der darüber nur köstlich lachen kann. Erst nach einer geraumen Zeit erfährt Ingrid davon, als sie dann mit der Post die Mahnung erhält. In den Fällen, die ich aufgenommen habe, waren das gut und gerne 3 oder mehr Monate nach der Bestellung.


Selbstverständlich hat Ingrid keinen Streitfall bei PayPal aufgerufen, denn sie hatte ja die Ware bekommen. ‚Reinecke Fuchs‘ hatte also genügend Zeit, das Geld auf seinem PayPal-Konto weiter zu transferieren, sodass es für Ingrid keine Chance mehr gab, das Geld wieder zurück zu holen. Obwohl sie die Bestellung bei dem großen Online-Händler selbst nicht aufgegeben hat, so hat sie doch von ihm Ware bekommen. Ob sie diesem (also dem Online-Händler) nun das Geld schuldet, ist eine zivilrechtliche Frage, auf die ich keine Antwort geben will, weil ich sie nicht sicher weiß.


Ingrid ärgert sich nun, dass sie nicht misstrauisch geworden ist, als die Lieferung gekommen war. Und genau hier setzt mein Ratschlag an: Wenn Sie merken, dass offenbar die Lieferung der Ware, die sie gekauft haben, von einem ganz anderen Händler kommt, dann sollten Sie misstrauisch werden. Rufen sie dort an und fragen nach, wie die Bestellung zustande gekommen ist. Hätte dies Ingrid getan, dann hätte sie die Wahrheit schneller erfahren und die Sache noch besser regeln können.


So hätte sie ihre PayPal-Zahlung reklamieren können, indem sie einen Streitfall hätte aufrufen können. Und an den Händler hätte sie die Ware einfach wieder zurückschicken oder bezahlen können. So bleibt ihr heute nur noch der Weg zur Polizei, die aber in solchen Fällen so gut wie keine Ermittlungsansätze hat. Und der Ausgang des zivilrechtlichen Verfahrens ist offen.


Daher veröffentliche ich diese Warnung. Meistens sind es Waren des Alltags und meistens sich es auch keine übermäßigen Summen, aber selbst 80 oder 90 Euro sind es nicht wert, einem Betrüger wie ‚Reinecke Fuchs‘ in den Rachen zu werfen. Denn wenn dieser diese Masche nur zweimal im Tag durchzieht, dann kommt er auf ein stattliches Einkommen. Steuerfrei, versteht sich. Und wie bei dem Fabelwesen ‚Reinecke Fuchs‘ bezahlen die anderen die Zeche für seine Untaten.

Sonntag, 16. August 2020

Eindringliche Warnung: Betrüger benutzen gefahrlos deutsche Konten.

Ergänzung zu meinem Beitrag vom Sonntag, 21. Juni 2020
 

Beim Handel im Internet (Kauf bei eBay oder eBay-Kleinanzeigen zum Beispiel) gibt es bekanntlich immer die Gefahr, dass man an einen Betrüger kommen kann. Da bekanntlich der Käufer in Vorkasse treten, also zuerst Geld überweisen muss, ist immer ein gewisses Risiko vorhanden. So habe ich in meinen Aufsätzen schon oft davor gewarnt, kein Geld ins Ausland zu überweisen und keine Zahlung per PayPal an Freunde und Familie zu leisten.

Das sicherste, so habe ich immer wieder betont, sei eine Überweisung auf ein deutsches Konto, weil im Falle des Falles die Ermittlungsbehörden die Möglichkeit haben, immerhin den Kontoinhaber zu ermitteln. Zwar besteht dann immer noch die Gefahr, dass es sich bei dem Kontoinhaber um einen ahnungslosen Dritten (sogenannter Finanzagent) handeln kann, aber immerhin gibt es Ermittlungsansätze.

Diese Aussage muss ich aufgrund in jüngster Vergangenheit gemachten Erfahrungen aus einigen Fällen leider etwas revidieren und diesbezüglich eine Warnung aussprechen. Wenn Sie zum Beispiel aufgefordert werden, den Betrag auf folgendes Konto zu überweisen, dann ist Vorsicht angesagt:

Inhaber: Mustermann, Sabine
IBAN: DE14 7001 1110 0009 7960 37
Verwendungszweck: 471108150

Erklärung dazu: Mustermann, Sabine bedeutet, dass hier irgendein beliebiger Name stehen kann, der gar nichts zur Sache tun. Der Verwendungszweck 471108150 steht für irgendeine neunstellige Nummer, die Sie unbedingt im Verwendungszweck Ihrer Überweisung angeben sollen, worauf Sie der vermeintliche Verkäufer nochmals ausdrücklich hinweist.

Inhaber dieses Kontos bei der Deutschen Handelsbank ist nämlich nicht Sabine Mustermann, sondern der britische Finanzdienstleister Skrill Limited mit Sitz in London, der zur Paysafe-Gruppe gehört. Wer genaue Informationen darüber haben will, findet diese zur Genüge im Internet, weshalb ich gar nicht weiter darauf eingehen will. Stark vereinfacht ausgedrückt, kann man sagen, dass Skrill ähnlich wie PayPal funktioniert.

Fakt ist, und deshalb auch meine Warnung: Die Täterschaft, die einen Skrill-Account zur Entgegennahme von betrügerisch erlangten Zahlungen benutzt, bleibt absolut anonym, was ich durchaus belegen kann. Wie funktioniert das Ganze aus Sicht der Täterschaft:

Diese legt sich zunächst online einen Skrill-Account an. Dazu bedarf es zunächst nur der Eingabe von wenigen Daten, die allerdings nicht überprüft werden. Trotzdem funktioniert der Account schon dahingehend, dass man bei positivem Kontostand Geld weiter verschicken kann.

Mir ist aus einem Fall bekannt, dass die Täterschaft, die bei eBay-Kleinanzeigen ein Schnäppchen angeboten hatte, das spätere Opfer (also den Kaufinteressenten) zunächst nach seinem Vor- und Zunamen und seiner Adresse gefragt hat. Dann hat die Täterschaft mit diesen Personalien einen Skrill-Account angelegt. Bei den Daten, die sie nicht hatte, wie Geburtsdatum zum Beispiel, hat sie einfach mal geraten und ein Datum eingegeben. Und als E-Mail-Adresse wurde eine solche eingegeben, die die Täterschaft vorher selbst angelegt hatte.

Damit wurde ein Skrill-Account angelegt, welcher eine neunstellige Nummer (zum Beispiel 471108150) hatte und nun konnten dem späteren Opfer die Bankdaten übermittelt werden, auf welches es das Geld einzahlen solle. Dabei spielt der auf der Überweisung einzutragende Name des Kontoinhabers keine Rolle und ist völlig unerheblich. Wichtig waren zwei andere Faktoren:

Erstens der IBAN DE14 7001 1110 0009 7960 37 (kein frei erfundenes Beispiel, sondern genau dieser ist gemeint), der zum Sammelkonto von Skrill bei der Deutschen Handelsbank gehört.

Zweitens die neunstellige Zahl, welche ich als frei erfundenes Beispiel 471108150 genannt habe (ist nicht die Zahl, die im Fall verwendet wurde). Die Täterschaft hat großen Wert darauf gelegt, das Opfer darauf hinzuweisen, dass im Verwendungszeck genau diese Zahl stehen sollte. Hintergrund ist der, dass diese Zahl dafür sorgt, dass das eingegangene Geld bei Skrill dem Account 471108150 gutgeschrieben wird.

Wenn Sie auf dieses Konto Geld überwiesen und später keine Ware bekommen haben, dann sind Sie Opfer eines Betrugs im Internet geworden und es gibt so gut wie keine Möglichkeit, die Täterschaft zu ermitteln. Wenn Sie Pech haben, dann hat die Täterschaft den Skrill-Account sogar auf Ihren Namen angelegt, sodass das Ermittlungsergebnis von Polizei und Staatsanwaltschaft, sofern eine Anfrage bei Skrill bzw. Paysafe beantwortet wurde, so aussieht, dass Sie nicht nur das Opfer, sondern augenscheinlich auch die Täterschaft sind.

Zwischenzeitlich hat die Täterschaft das Geld schon weiter transferiert und bleibt weiterhin unerkannt.

Nun weiß ich aus weiteren Fällen, dass Skrill nicht nur dieses Konto bei der Deutschen Handelsbank, sondern auch bei weiteren Banken hat. Auch kann es durchaus sein, dass bei der Deutschen Handelsbank weitere Skrill-Konten bestehen. Ich will deshalb keine Liste von verdächtigen Konten aufstellen, sondern meine Warnung und Hinweise etwas praktischer gestalten:

Schöpfen Sie Verdacht, wenn Sie aufgefordert werden, als Verwendungszweck unbedingt eine neunstellige (in Zukunft vielleicht sogar auch eine zehnstellige) Nummer anzugeben. Dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Sie auf ein Skrill-Konto überweisen sollen, auch wenn der Kontoinhaber angeblich Sabine Mustermann heißt.

Ich würde in solchen Fällen den Kauf abbrechen. Wenn Sie aber noch unschlüssig sind, weil das Schnäppchen allzu verlockend ist, dann googlen Sie die Bankverbindung einmal und haben vielleicht Glück, dass schon davor gewarnt wird.

Abschließend möchte ich nochmals betonen: Der Finanzdienstleister Skrill Limited mit Sitz in London hat mit den Betrügereien selbst nichts zu tun, sondern die Betrüger nützen lediglich deren Bedingungen aus, die es ermöglichen Geld anonym entgegen zu nehmen und weiter zu transferieren.
 

Dienstag, 30. Juni 2020

Nochmalige Warnung: Niemals Einkäufe bezahlen per PayPal „Freunde & Familie“

Wie ich bereits oft erwähnt hatte, ist der sicherste Weg, beim Einkauf im Internet über PayPal zu bezahlen. Die Idee hinter PayPal ist ganz einfach und die meisten von uns kennen sie bereits: Beim Handel im Internet gibt es einen Verkäufer und einen Käufer und beide kennen sich im Grunde nicht. Sie müssen beide darauf vertrauen, dass der andere ehrliche und redliche Absichten hat.
 

Derjenige, der den ersten Schritt unternehmen muss, geht dabei unweigerlich das Risiko ein, dass der andere dann nicht nachzieht. Beim Kauf ist es die Regel, dass der Käufer zuerst bezahlt und dann der Verkäufer die Ware liefert. Um dieses Risiko, welches der Käufer zwangsläufig auf sich nehmen muss, zu mildern bzw. sogar zu verhindern, bedarf es einer unparteiischen Person, wie das beim Sport der Schiedsrichter ist.

Wer mit PayPal bezahlt, der überweist das Geld nicht gleich dem Käufer, sondern PayPal als unparteiischer Organisation. Wenn der Verkäufer nicht liefert, dann kann der Käufer einen Streitfall aufrufen und PayPal verlangt jetzt vom Verkäufer einen Nachweis, dass er die Ware geliefert hat. Kann er diesen nicht erbringen, dann erhält der Käufer das Geld wieder zurück. Dieser Gedanke lag zugrunde, als PayPal vor vielen Jahren geschaffen wurde.


In den Anfängen von PayPal schaffte die Organisation sogar noch mehr, denn sie sorgte dafür, dass weder der Verkäufer noch der Käufer anonym bleiben konnten. Beide mussten sich vorher bei PayPal registrieren und ein Referenzkonto dabei angeben. So ein Bankkonto hatte den Vorteil, dass bereits die Bank die Identität des Kontoinhabers geprüft hatte. Wenn nun eine Person ein PayPal-Konto eröffnet hatte, dann überwies PayPal auf das Referenzkonto einen Cent und im Verwendungszeck war ein Code angegeben, welchen also grundsätzlich nur der Kontoinhaber kennen konnte.


Mit diesem Code musste man nun sein PayPal-Konto bestätigen, sodass der Inhaber des Referenzkontos zumindest als verantwortliche Person feststand. Wurde nun mit dem PayPal-Konto ein Betrugsdelikt begangen, so konnte PayPal den Strafverfolgungsbehören immerhin Auskunft darüber geben, welche Person für das Konto verantwortlich war. Damit war es möglich, Betrüger zu überführen, was dazu führte, dass nur die Dummen einen Betrugsversuch mittels PayPal probierten.


Diesen guten Ruf hat PayPal heute noch, aber die Bedingungen haben sich leider etwas geändert, sodass PayPal zumindest aus meiner Sicht diesen guten Ruf, ein sicherer Zahlungsdienstleister zu sein, nicht mehr so wie früher zu den Anfangszeiten verdient. Was geblieben ist, das ist die Möglichkeit, einen Streitfall aufzurufen, was also nach wie vor für PayPal spricht.


Aber schon lange steht die Identität der Person, die das PayPal-Konto eröffnet hat oder die darüber verfügt, nicht mehr unbedingt fest, da die Daten nicht überprüft werden. Ich kann dies aufgrund der Erfahrungen aus zahlreichen Ermittlungsverfahren bestimmt sagen, denn meistens erhalte ich Daten, die bei einer soliden polizeilichen Überprüfung sich als Daten von Personen erweisen, die es nicht oder zumindest nicht an der angegebenen Adresse gibt. Der Kontoinhaber ist also anonym und braucht die Strafverfolgung nicht mehr zu fürchten.


Wenn ein Konto eröffnet und alle Daten eingegeben worden sind, dann ist das Konto bereits funktionstüchtig, sodass man zumindest Geld auf dieses Konto empfangen kann. Doch auch das wäre noch nicht so tragisch, weil es ja noch die Möglichkeit gibt, einen Streitfall aufzurufen und dann notfalls PayPal für den Schaden haften würde.


Nun hat aber PayPal die Möglichkeit geschaffen, dass man Geld auf ein fremdes PayPal-Konto einzahlen kann, um dieses zu decken, also um auf diesem Konto Guthaben zu schaffen. Auch das hat mich die Erfahrung aus vielen Ermittlungsverfahren gelehrt: Sobald das Konto Guthaben aufweist, dann kann dieses für weitere PayPal-Zahlungen benutzt werden, auch wenn der Kontoinhaber immer noch nicht feststeht, wenn also die hinterlegten Daten immer noch nicht überprüft wurden und dieser quasi immer noch anonym handeln kann.


Die Möglichkeit nennt man auch „Freundschaftszahlung“ und man muss dafür keine Gebühren an PayPal entrichten, die bei Zahlung eines Einkaufs fällig werden würden, auch wenn sie der Empfänger zu entrichten hat. ‚Geiz ist geil’, warum also nicht die lästigen Gebühren sparen. Wen stört es da, dass PayPal diese „Zahlung an Freunde“ gar nicht für Einkäufe vorgesehen hat?


Abgesehen davon, dass es im Grunde unsozial ist und dass es PayPal schon lange nicht mehr gäbe, wenn sich jeder einfach die Gebühren sparen würde, jedoch dann das Gejammer groß wäre, so hat diese Zahlungsart einen ganz entscheidenden Nachteil: Wer so bezahlt hat, kann keinen Streitfall aufrufen. Die Zahlung kann also weder reklamiert noch rückgängig gemacht werden. Dabei kommt dies öfters vor, als Sie denken:


Ein Mann (28) sieht bei eBay-Kleinanzeigen ein Microsoft Surface Pro 7 zu einem relativ günstigen Preis, wobei wir immer noch von Beträgen von mehr als 500 Euro sprechen. Also tritt er mit dem Verkäufer in Verbindung und es gelingt ihm sogar, den Preis nochmals kräftig herunter zu handeln. Einzige Bedingung ist die, dass er die Ware im Voraus via PayPal-Freundschaftszahlung bezahlt. Die Ware wurde nie geliefert.


Eine Frau (50) kauft auf Facebook Marketplace einen golden Ring für nahezu 200 EUR. Als sie diesen dann einem Juwelier zeigt, stellt dieser fest, dass es sich um relativ wertlosen Modeschmuck handeln würde. Auch sie hat via PayPal-Freundschaftzahlung bezahlt und sieht ihr Geld nie wieder.


Eigentlich sollte es ein Geburtstagsgeschenk für ihren Sohn werden, als eine Frau (42) bei eBay-Kleinanzeigen eine Mini-Flugdrohne mit Kamera sah. Man einigte sich auf einen Preis von 600 EUR, was im Vergleich zu den marktüblichen Preisen sehr wohl ein Schnäppchen darstellte. Um Vertrauen zu schaffen, wurden ihr noch zwei Bilder übersandt. Eines zeigte einen Ausweis einer jungen Frau und das zweite zeigte eine junge Frau, die diesen Ausweis in den Händen hielt. Deshalb konnte sie dazu überredet werden, die Zahlung per PayPal als Freundschaftszahlung durchzuführen, was sie dann auch tat.
 

Allerdings bekam sie die Ware nicht zugesandt, worauf sie sich entschloss, Anzeige zu erstatten. Die junge Frau, der der Ausweis gehörte, konnte zwar von der Polizei ermittelt werden, jedoch hatte diese mit dem Fall ganz offensichtlich gar nichts zu tun, denn sie war selbst Opfer von Betrügern geworden. Auf der Suche nach einem Kleinkredit hatte man sie aufgefordert, diese Bilder zu übermitteln, was sie gegenüber der Polizei auch nachweisen konnte.

Diese Fälle habe ich nicht erfunden, sondern sie haben sich alle so ereignet und wurden so angezeigt. Augenscheinlich haben die Käufer die PayPal-Gebühren sparen wollen und hatten zum Schluss das ganz Geld verloren. Und die Täterschaft hat sich gefreut, denn sie war anonym geblieben. Die anschließenden polizeilichen Recherchen haben ergeben, dass die jeweiligen PayPal-Konten erst kurz vor der Tat angelegt worden waren, und zwar mit Personalien, die vermutlich frei erfunden waren bzw. keiner lebenden Person zugeordnet werden konnten. Die Täterschaft blieb also anonym.


Daher mein dringender Rat: Benutzen Sie die Funktion „Zahlung an Freunde & Familie“ bei PayPal nur, wenn Sie wirklich Geld an Personen schicken wollen, die Sie kennen, also an Verwandte oder an wirkliche Freunde und Bekannte, niemals an fremde Personen. Machen Sie dies auch nicht, wenn Ihnen als vertrauensbildende Maßnahme ein Bild mit einem Ausweis zugesandt wird, denn dies ist kein Beweis, dass ihr (scheinbarer) Verkäufer tatsächlich die Person ist, auf die der Ausweis ausgestellt wurde.