Freitag, 27. November 2020

Merkwürdige Praktiken einiger Rechtsanwälte bei Inkasso-Geschäften

Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. So lautet der § 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung. Was das im Einzelnen bedeutet, darüber will ich in diesem Beitrag gar nicht näher eingehen. Aber ich denke, dass es keine zwei Meinungen geben sollte, dass man landläufig (auch) darunter verstehen kann (oder sogar muss), dass die Tätigkeit eines Rechtsanwalts eine solche ist, der man bedingungslos vertrauen kann, ja sogar vertrauen muss.

Jeder Mensch kann einmal irren, jeder kann mal Fehler machen. Davon rede ich nicht, sondern es geht mir darum, wie ein Beruf grundsätzlich ausgeübt wird. Der Anlass für diesen Beitrag war der, dass mir in letzter Zeit Schreiben einzelner Rechtsanwälte begegnet sind, wo ich erhebliche Zweifel daran habe, ob deren Schriftsätze mit der Berufsethik, die der Beruf eines Rechtsanwalts haben sollte, noch vereinbar sind.

Um keinen falschen Eindruck aufkommen zu lassen: Ich will keine allgemeine Rechtsanwaltsschelte betreiben, aber gewisse Anwälte, die es offenbar zum Schwerpunkt ihrer Tätigkeit gemacht haben, Inkasso von Online-Händlern zu betreiben, agieren nach meinem Dafürhalten mit Methoden, die aus meiner Sicht sehr fragwürdig sind. Dabei geht es auch nicht darum, dass Inkasso-Geschäfte zum Tätigkeitsbereich eines Rechtsanwalts gehören. Es geht vielmehr um die Art und Weise, wie diese ausgeübt wird, wenn es um Online-Geschäfte geht.

Wenn ich meine Arzt-Rechnung nicht bezahlt habe und ich schließlich ein solches Rechtsanwaltsschreiben bekomme, dann ist sicherlich an folgender Formulierung nichts auszusetzen:

Unsere Mandantschaft hat uns beauftragt, nötigenfalls auch gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, sollte die Angelegenheit nicht außergerichtlich erledigt werden können. Auf die damit verbundenen weiteren Kosten und Unannehmlichkeiten weisen wir Sie ausdrücklich hin!

Aber im Gegensatz zu dem von mir gewählten Beispiel, wo es vermutlich unstrittig ist, dass ich die Kosten verursacht habe und deshalb deren Schuldner bin, steht dies gerade bei Geschäften im Internet eben nicht immer fest. Auch hier gibt es keine Regel, denn wenn ich zum wiederholten Male Lieferungen von einem Online-Händler bekommen (und bezahlt) habe, und zwar immer an die gleiche Adresse, dann darf man schon annehmen, dass ich zum Schuldner geworden bin, wenn ich die fünfte oder sechste Lieferung nicht bezahlt habe.

Aber leider nimmt es der Online-Handel bei der Prüfung, mit welcher Person ein Vertrag im Internet abgeschlossen wird, nicht sonderlich ernst und auch was die Auslieferung betrifft, so wird es durch die Praktiken einzelner Transportunternehmen den Betrügern leicht gemacht, die bestellte Ware anonym und fast gefahrlos in Empfang zu nehmen. Ich erlebe es im polizeilichen Alltag leider immer wieder, dass Personen mit einem Inkasso-Schreiben zu mir kommen und erklären, dass sie damit überhaupt nichts zu tun haben. Sehr oft ergeben dann die Ermittlungen, dass die Lieferung an eine Adresse geliefert wurde, die Hunderte Kilometer entfernt war, was die Behauptung unterlegt.

Solange überhaupt nicht feststeht, wer also der Schuldner ist, so ist die eingangs zitierte Formulierung eben nur die ‚halbe Wahrheit‘, weil richtig ist, dass der Gläubiger (das Inkasso-Unternehmen oder der Online-Händler) sehr wohl die Gerichte bemühen kann, aber es eben zur vollen Wahrheit gehört, dass dieses Bemühen zum Scheitern verurteilt ist, weil der Beweis nicht erbracht werden kann, wer der Schuldner ist. Der Hinweis auf weitere Kosten ist nach meinem Dafürhalten schon grenzwertig zur Lüge, wenn der Anwalt genau weiß oder zumindest wissen müsste, dass die nur dann gilt, wenn der Schuldner verurteilt wird.

Der Anlass für diesen Beitrag sind Rechtsanwaltsschreiben, die ich im Rahmen einer Anzeigenerstattung zur Kenntnis bekommen habe, wo die Sachlage noch eindeutiger ist und deshalb aus meiner Sicht deutlich wird, dass es hauptsächlich um Einschüchterung der vermeintlichen Schuldner geht:

Im Internet gibt es Websites, die pornographische Inhalte enthalten. Es ist nicht schwer zu erraten, dass hauptsächlich Männer zu der Kundschaft gehören, die solche Inhalte gerne sehen möchten. Nur kostet das etwas, was nachvollziehbar ist, denn nicht nur der Betrieb der Website verursacht Kosten, sondern auch die Darsteller der Inhalte wollen für ihre Dienstleistung entlohnt werden. Also kostet das Betrachten der Inhalte sozusagen ‚Eintrittsgeld‘.

Um dieses ‚Eintrittsgeld‘ zu erheben, gäbe es verschiedene Möglichkeiten, indem zum Beispiel sofort mit Kreditkarte gezahlt werden kann. Da aber viele der potentiellen Kunden entweder gar keine Kreditkarte haben oder diese dafür nicht einsetzen wollen, bedarf es anderer Lösungen.

Eine denkbare Lösung wäre, dass der Kunde seine Personalien eingeben muss und dann (online) eine Rechnung erhält. Sobald er das Geld bezahlt hat, ist das ‚Eintrittsgeld‘ entrichtet und er kann sich an den Inhalten bedienen. Aber auch diese Lösung scheidet für viele Betreiber aus, obwohl es eine sichere und saubere Lösung wäre, denn diese Prozedur dauert zu lange. Der Kunde ist jetzt im Moment scharf darauf, die versprochenen Inhalte zu konsumieren und wird zu einer anderen Website surfen, auf die der Zugang wesentlich schneller geht. Da die meisten Betreiber solcher Porno-Sites so denken und schließlich untereinander in Konkurrenz stehen, hat sich ein schnelles Verfahren durchgesetzt, welches aber letztendlich auf Vertrauen und Ehrlichkeit setzt:

Der Kunde muss sich zuerst einmal anmelden, wobei man im ersten Schritt nur eine E-Mail-Adresse braucht. Diese kann man sich bequem von einem der vielen Freemail-Provider auch unter falschem Namen (also anonym) besorgen. So kommt man also schon einmal in das „Vorzimmer“ der Website, wo man zumindest schon erkennen kann, was einem erwartet, wenn man schließlich ganz drin ist.

Wer ganz rein will, muss jetzt ein Online-Formular ausfüllen, wo nach seinen Personalien und seiner Bankverbindung gefragt wird. Sobald dies geschehen ist, öffnet sich die Pforte zum (virtuellen) Paradies. Wer ehrlich ist, der gibt seine richtigen Personalien und seine Bankverbindung an. Das ‚Eintrittsgeld‘ wird dann einfach vom Konto abgebucht. Allerdings öffnet sich die Pforte auch dann, wenn man die Personalien des Nachbars und die Bankverbindung seines Autohauses eingibt, die auf der letzten Rechnung gestanden hat. Überprüft wird das nicht, denn der Computer, der den Zugang frei gibt, kann die Daten höchstens auf Vollständigkeit und Plausibilität prüfen.

Zurück zum Schreiben des Rechtsanwalts, aus welchem ich zum Eingang meines Beitrags zitiert habe: Etwa ein halbes Jahr hat irgendeine Person an die virtuelle Pforte der Website geklopft und hat, um Einlass zu bekommen, irgendwelche Personalien und eine x-beliebige Bankverbindung eingegeben. Die Pforte hat sich danach geöffnet, aber als die Betreiberin der Website (eine Firma mit Sitz im Ausland) das Geld abbuchen wollte, hat der Kontoinhaber Widerspruch dagegen eingelegt. Schließlich hatte er offenbar mit der Sache nichts zu tun, weil die Bankverbindung wahllos gewählt wurde.

Die Sache wurde nun einem Inkasso-Unternehmen übergeben, welches zunächst feststellte, dass der Otto Mustermann an der angegebenen Adresse offenbar gar nicht auffindbar ist. Also recherchierte man in irgendwelchen Quellen und fand schließlich heraus, dass es tatsächlich einen Otto Mustermann gibt, auch wenn dieser an einem ganz anderen Ort wohnhaft ist. Also schickte das Inkasso-Unternehmen diesem Otto Mustermann ein Schreiben mit der Aufforderung, die noch offene Forderung so schnell als möglich zu begleichen. Das macht natürlich Herr Mustermann nicht, weil er mit der ganzen Sache nichts zu tun hat und von der besagten Website noch nie was gehört hat.

Wenn nun das Verfahren zu Ende wäre, dann gäbe es meinen Beitrag hier nicht. Aber leider erlebe ich immer wieder, dass die Forderung schließlich einem Rechtsanwalt übergeben wird, der schließlich ein Schreiben mit solchen Formulierungen, wie ich sie eingangs zitiert habe, an Herrn Mustermann schickt. Wenn damit Herr Mustermann eingeschüchtert wird, weil er an die möglichen Folgen denkt, dann wird er bezahlen. Anderenfalls geht er damit zur Polizei.

Was ist an diesem Schreiben auszusetzen? Dazu zitiere ich aus einem ähnlich lautenden Schreiben:

Ich weise rein formell darauf hin, dass Online Geschäfte im Internet denselben Gesetzen und der Gerichtsbarkeit unterliegen wie alle anderen Rechtsgeschäfte und daher von verbindlicher Natur sind. Sollten Sie den oben aufgeführten Betrag nicht innerhalb der vorgegebenen Frist einzahlen, werde ich meiner Mandantin empfehlen, die Forderung gerichtlich geltend zu machen, wodurch zusätzliche Kosten für Sie entstehen können. Beachten Sie bitte auch, dass unsere Kanzlei Vertragspartner der SCHUFA ist.

Rein formal ist an dem Schreiben nichts auszusetzen, aber die halbe Wahrheit ist, wenn dadurch der Gehalt der Aussage merklich verändert wird, so verwerflich wie eine Lüge. Die ganze Wahrheit würde sich wie folgt anhören:

Meine Mandantin hat keine Beweise dafür, dass Sie unser Schuldner sind. Wenn Sie es nicht freiwillig zugeben, dann können wir das unmöglich vor Gericht beweisen. Falls sich meine Mandantin trotzdem entschließen sollte, zu versuchen, die Forderung in einem Gerichtsverfahren durchzusetzen, dann könnten hierdurch erhebliche Kosten für Sie entstehen.“

Das wird natürlich kein Rechtsanwalt so schreiben, aber angesichts der Erkenntnis, die der Anwalt haben müsste, dass er die Forderung mangels Beweisen nie vor Gericht erfolgreich geltend machen kann, finde ich es moralisch höchst verwerflich, Menschen damit zu konfrontieren, die sich im Recht nicht oder nur unzureichend auskennen und schließlich noch mit der SCHUFA zu drohen.

Warum tun dies aber gewisse Rechtsanwälte überhaupt? Die Antwort ist einfach: Aus den Schreiben, die mir bei einer Anzeigeerstattung bekannt wurden, war jedes Mal zu entnehmen, dass nur die Kosten der Mandantschaft gefordert wurden. Ist also der Rechtsanwalt ohne Bezahlung tätig geworden?

Tatsächlich ist es so, dass zunächst die Person oder die Firma, die den Anwalt beauftragt hat, für die Kosten aufkommen muss. Ein Anwaltsvertrag ist grundsätzlich vergleichbar mit jedem anderen Dienstleistungsvertrag: Wer den Auftrag erteilt, der bezahlt. Wenn jedoch eine gerichtliche Entscheidung ergeht, dann trägt die Partei, die verloren hat, regelmäßig die Kosten. Nach meinen Informationen gilt das auch für eine außergerichtliche Einigung.

Wenn Herr Mustermann also einmal gezahlt hat, dann gilt das als eine solche außergerichtliche Einigung und er kann darauf warten, bis die Rechnung des Anwalts noch dazu kommt. Aber genau hier können Sie unter Umständen zum Gegenschlag ausholen, wenn sie nicht gezahlt haben oder nicht zahlen wollen:

Beauftragen Sie selbst einen Anwalt, der ihre Interessen vertritt. Mir ist aus verschiedenen Berichten von Betroffenen bekannt, dass folgendes Vorgehen zum Erfolg führte: Der Anwalt von Herrn Mustermann wendet sich an den Anwalt des Inkasso-Unternehmens und teilt mit, man möge die Beweise vorlegen, dass Herr Mustermann tatsächlich der Schuldner sei. Alsbald wird der Anwalt des Inkasso-Unternehmens mitteilen, dass man die Forderung nicht länger verfolge.

Er macht dies, weil ihm die Beweise fehlen, aber das wird er nicht zugeben. Ganz egal, ob er als Begründung angibt, dass es sich um ein bedauerliches Büroversehen handle oder sonst eine andere Begründung liefert: Tatsache ist, dass es eine außergerichtliche Einigung gegeben hat und die Gegenseite (also Inkasso) nun die Kosten (für den Anwalt von Herrn Mustermann) übernehmen muss.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich selbst einen solchen Fall noch nicht praktiziert habe und deshalb keine Gewähr auf Richtigkeit abgeben kann. Holen Sie sich deshalb eine verbindliche Auskunft des Rechtsanwalts ein, wenn Sie diesen Weg gehen wollen. Fragen kostet nichts, weshalb Sie zumindest diesen Vorschlag zur Prüfung unterbreiten sollten.

Ich schließe meinen Beitrag damit, dass diese Ausführungen auch sinngemäß für Bestellungen und Lieferungen im Internet gelten, weil die Vorgehensweise der Online-Händler, anschließend der Inkasso-Unternehmen und der in ihrem Auftrag handelnden Rechtsanwälte in vielen Fällen vergleichbar ist.

Montag, 31. August 2020

Trotz PayPal-Zahlung betrogen? Vorsicht vor einer neuen Betrugsmasche.

 Beim Handel im Internet ist die Zahlung via PayPal immer noch die sicherste Variante. Ausnahme bilden die PayPal-Zahlungen an Freunde und Verwandte, worüber ich ausführlich berichtet und davor gewarnt habe. Leider sind Betrüger immer noch sehr einfallsreich, sodass sie eine sehr perfide Variante gefunden haben, arglose Opfer abzuzocken. Diese Masche ist zwar nicht neu, aber in der alltäglichen Praxis beobachte ich, dass sie eine gewisse Renaissance erfährt.


Aber man kann sich sehr wohl dagegen schützen, wenn man die Masche kennt und auf ein paar Kleinigkeiten achtet. Darüber berichtet dieser Beitrag:


„Eigentlich habe ich alles richtig gemacht“, dachte sich eine Frau, als sie im Internet etwas gekauft hatte. Ingrid, so nenne ich sie der Einfachheit halber, hatte im Internet nach günstiger Kosmetika gesucht. Es hätte auch etwas anders sein können, als sie bei ihrer Suche auf einen eShop bei eBay gestoßen war. Sie staunte nicht schlecht, als sie feststellte, dass die Preise dort etwas günstiger waren, als sie der große Online-Händler auf seiner Website bzw. in seinem Webshop angeboten hatte. 


„Wie kann das sein?“, war ihr erster Gedanke, aber der Verkäufer, der die Ware so günstig angeboten hatte, sorgte recht zügig für Aufklärung. „Es handelt sich um Restposten einer größeren Lieferung. Deshalb geben wir kräftig Rabatt, weil alles raus muss.“ Dies leuchtete Ingrid sofort ein und sie war froh, dass sie auf diesen Händler gestoßen war, noch bevor von den Restposten nichts mehr da war. Schließlich ist es nie verkehrt, beim Einkauf etwas sparen zu können.


Vielleicht hatte sie noch letzte Zweifel, aber die wurden zerstreut, als der Verkäufer ihr anbot: „Sie können gerne per PayPal zahlen.“ Sie wusste, dass jetzt nichts mehr schief gehen konnte. Also bestellte sie Ware für etwa 70 Euro und war sich dessen gewiss: „Wenn die Ware nicht kommt, dann rufe ich bei PayPal einen sogenannten Streitfall auf und bin deshalb auf der sicheren Seite.“ Aber wenn sie überhaupt noch Sorgen hatte, dann wurden diese ein paar Tage später zerstreut, als tatsächlich die Lieferung kam. „Hat alles gut geklappt“, stellte sie zufrieden fest.


Es vergingen mehr als 3 Monate, als sie im Briefkasten eine schriftliche Mahnung fand. Es war einer der großen Online-Händler, der sie freundlich darauf aufmerksam machte, dass da noch eine Rechnung offen sei. „Kann gar nicht sein“, dachte sie bei sich und rief bei der Kundenhotline an. „Doch, Sie haben vor 3 Monaten bei uns was bestellt und wir haben geliefert“, wurde ihr mitgeteilt. „Das kann nicht sein, ich habe bei Ihnen noch nie was bestellt“, entgegnete sie und fügte noch an: „Es stimmt zwar, dass ich vor 3 Monaten Kosmetika gekauft habe, aber das war bei eBay. Und bezahlt habe ich per PayPal, das kann ich beweisen.“


„Nein“, entgegnete ihr die freundliche Dame vom Kundenservice. „Sie haben bei uns bestellt und wollten im Lastschriftverfahren bezahlen. Aber die Lastschrift wurde leider widerrufen, weshalb wir Ihnen schon vor zwei Monaten die erste Zahlungsaufforderung geschickt haben.“ Ingrid schüttelte den Kopf. „Ich habe nichts bekommen“, entgegnete sie der Dame vom Kundenservice. „Doch“, meinte diese. „Die ging per E-Mail an Ihre E-Mail-Adresse ‚ingrid69@gmail.com‘.“ 


„Sehen Sie“, antwortete Ingrid triumphierend: „Das ist gar nicht meine Adresse, denn die lautet ‚ingrid90@gmx.de‘, also ganz anders.“ Doch ihre Freude sollte von kurzer Dauer sei. „Sie sind aber die Ingrid Mustermann aus Neustadt, Bahnhofstraße 88?“, fragte die Dame vom Kundenservice erneut freundlich nach. „Ja, das stimmt“, antwortete Ingrid und jetzt erinnerte sie sich daran, dass sie sich noch gewundert hatte, dass die Lieferung der Kosmetika, die sie bei eBay gekauft hatte, genau von dieser Firma gekommen war.


Was war geschehen?


Der Verkäufer war ein ganz perfider Betrüger, wobei das gut und gerne auch eine Frau gewesen sein kann. Er wählte sich einen Phantasienamen und eröffnete damit einen neuen E-Mail-Account bei irgendeinem Freemailer. Da werden die Personalien nicht überprüft und das E-Mail-Postfach ist in kurzer Zeit einsatzbereit.


Nun zum zweiten Schritt: Mit dem Phantasienamen und der neuen E-Mail-Adresse eröffnete die Täterschaft nun einen neuen PayPal-Account, wo selbstverständlich die gleichen Phantasienamen und irgendeine Adresse angegeben wurden. Auch dieser PayPal-Account war nach kurzer Zeit einsatzbereit und nun konnte es losgehen. Der Einfachheit halber heißt der Phantasiename einfach „Reinecke Fuchs“, aber selbstverständlich war die Täterschaft etwas kreativer, denn bei diesem Namen würde man gleich an die Figur des gerissenen Gauners denken, den man aus der Fabel kennt.


‚Reinecke Fuchs‘ stellt nun irgendwo im Internet (das kann auch bei eBay-Kleinanzeigen oder Facebook Marketplace oder sonst wo im Internet sein) Angebote ein und findet dafür Käufer, die wie Ingrid durch die billigen Angebote gelockt werden. Da diese ja die Waren geliefert bekommen wollen, geben Sie ihm natürlich wahrheitsgemäß ihre Personalien an. Mit diesen legt nun ‚Reinecke Fuchs‘ bei irgendeinem Online-Händler einen Kundenaccount an und bestellt die Ware.


Dabei nutzt er die Sorglosigkeit vieler Online-Händler, vor allem der Großen der Zunft, aus, die die eingegebenen Personalien nicht überprüfen, die vielleicht höchstens noch eine Schufa-Anfrage machen, aber da Ingrid dort keine Einträge hat, wird sie als Kundin akzeptiert. Nur ahnt sie zu diesem Zeitpunkt nicht, dass ‚Reinecke Fuchs‘ auf ihren Namen den Kundenaccount angelegt hat. Und dieser sorgt auch gleich für die Bezahlung, da gerade von den großen Händlern selbst Neukunden das Lastschriftverfahren angeboten wird. Zwar gibt es eine Prozedur mit Einverständniserklärung etc., aber die ist auch kein größeres Hindernis.
 

Der Online-Händler bucht den Betrag ab und liefert die Ware aus. Schließlich weiß er ja, wohin die Ware geliefert wird. Vielleicht hat ‚Reinecke Fuchs‘ sogar noch eine andere Rechnungsadresse angegeben, aber in vielen Fällen braucht es das gar nicht, denn die Rechnung wird, um Papier zu sparen, sowieso online verschickt. Aber nicht an Ingrid, sondern an die neue E-Mail-Adresse von ‚Reinecke Fuchs‘. So liegt der Lieferung vielleicht nur ein Lieferschein dabei und Ingrid hat sich, da sie ja bezahlt hat, auch nicht darüber gewundert, dass es keine Rechnung gegeben hat.


Zunächst sind alle glücklich und zufrieden. ‚Reinecke Fuchs‘ hat bei der Bankverbindung eine solche gewählt, wo immer Geld drauf ist wie zum Beispiel die eines großen Autohauses oder vielleicht die von einer Behörde. Also geht das Geld zunächst an den Händler, aber recht bald wird die Lastschrift widerrufen. Vielleicht hat sich ‚Reinecke Fuchs‘ auch nur ein argloses Opfer aus dem Privatbereich ausgesucht, welches erst nach ein paar Tagen die Abbuchung bemerkt und dann erst widerruft.


Wie reagiert der Händler? Da die meisten recht großzügig sind, wird erst nach einer geraumen Zeit die erste Mahnung verschickt, aber die geht ja bekanntlich an die E-Mail-Adresse von ‚Reinecke Fuchs‘, der darüber nur köstlich lachen kann. Erst nach einer geraumen Zeit erfährt Ingrid davon, als sie dann mit der Post die Mahnung erhält. In den Fällen, die ich aufgenommen habe, waren das gut und gerne 3 oder mehr Monate nach der Bestellung.


Selbstverständlich hat Ingrid keinen Streitfall bei PayPal aufgerufen, denn sie hatte ja die Ware bekommen. ‚Reinecke Fuchs‘ hatte also genügend Zeit, das Geld auf seinem PayPal-Konto weiter zu transferieren, sodass es für Ingrid keine Chance mehr gab, das Geld wieder zurück zu holen. Obwohl sie die Bestellung bei dem großen Online-Händler selbst nicht aufgegeben hat, so hat sie doch von ihm Ware bekommen. Ob sie diesem (also dem Online-Händler) nun das Geld schuldet, ist eine zivilrechtliche Frage, auf die ich keine Antwort geben will, weil ich sie nicht sicher weiß.


Ingrid ärgert sich nun, dass sie nicht misstrauisch geworden ist, als die Lieferung gekommen war. Und genau hier setzt mein Ratschlag an: Wenn Sie merken, dass offenbar die Lieferung der Ware, die sie gekauft haben, von einem ganz anderen Händler kommt, dann sollten Sie misstrauisch werden. Rufen sie dort an und fragen nach, wie die Bestellung zustande gekommen ist. Hätte dies Ingrid getan, dann hätte sie die Wahrheit schneller erfahren und die Sache noch besser regeln können.


So hätte sie ihre PayPal-Zahlung reklamieren können, indem sie einen Streitfall hätte aufrufen können. Und an den Händler hätte sie die Ware einfach wieder zurückschicken oder bezahlen können. So bleibt ihr heute nur noch der Weg zur Polizei, die aber in solchen Fällen so gut wie keine Ermittlungsansätze hat. Und der Ausgang des zivilrechtlichen Verfahrens ist offen.


Daher veröffentliche ich diese Warnung. Meistens sind es Waren des Alltags und meistens sich es auch keine übermäßigen Summen, aber selbst 80 oder 90 Euro sind es nicht wert, einem Betrüger wie ‚Reinecke Fuchs‘ in den Rachen zu werfen. Denn wenn dieser diese Masche nur zweimal im Tag durchzieht, dann kommt er auf ein stattliches Einkommen. Steuerfrei, versteht sich. Und wie bei dem Fabelwesen ‚Reinecke Fuchs‘ bezahlen die anderen die Zeche für seine Untaten.

Sonntag, 16. August 2020

Eindringliche Warnung: Betrüger benutzen gefahrlos deutsche Konten.

Ergänzung zu meinem Beitrag vom Sonntag, 21. Juni 2020
 

Beim Handel im Internet (Kauf bei eBay oder eBay-Kleinanzeigen zum Beispiel) gibt es bekanntlich immer die Gefahr, dass man an einen Betrüger kommen kann. Da bekanntlich der Käufer in Vorkasse treten, also zuerst Geld überweisen muss, ist immer ein gewisses Risiko vorhanden. So habe ich in meinen Aufsätzen schon oft davor gewarnt, kein Geld ins Ausland zu überweisen und keine Zahlung per PayPal an Freunde und Familie zu leisten.

Das sicherste, so habe ich immer wieder betont, sei eine Überweisung auf ein deutsches Konto, weil im Falle des Falles die Ermittlungsbehörden die Möglichkeit haben, immerhin den Kontoinhaber zu ermitteln. Zwar besteht dann immer noch die Gefahr, dass es sich bei dem Kontoinhaber um einen ahnungslosen Dritten (sogenannter Finanzagent) handeln kann, aber immerhin gibt es Ermittlungsansätze.

Diese Aussage muss ich aufgrund in jüngster Vergangenheit gemachten Erfahrungen aus einigen Fällen leider etwas revidieren und diesbezüglich eine Warnung aussprechen. Wenn Sie zum Beispiel aufgefordert werden, den Betrag auf folgendes Konto zu überweisen, dann ist Vorsicht angesagt:

Inhaber: Mustermann, Sabine
IBAN: DE14 7001 1110 0009 7960 37
Verwendungszweck: 471108150

Erklärung dazu: Mustermann, Sabine bedeutet, dass hier irgendein beliebiger Name stehen kann, der gar nichts zur Sache tun. Der Verwendungszweck 471108150 steht für irgendeine neunstellige Nummer, die Sie unbedingt im Verwendungszweck Ihrer Überweisung angeben sollen, worauf Sie der vermeintliche Verkäufer nochmals ausdrücklich hinweist.

Inhaber dieses Kontos bei der Deutschen Handelsbank ist nämlich nicht Sabine Mustermann, sondern der britische Finanzdienstleister Skrill Limited mit Sitz in London, der zur Paysafe-Gruppe gehört. Wer genaue Informationen darüber haben will, findet diese zur Genüge im Internet, weshalb ich gar nicht weiter darauf eingehen will. Stark vereinfacht ausgedrückt, kann man sagen, dass Skrill ähnlich wie PayPal funktioniert.

Fakt ist, und deshalb auch meine Warnung: Die Täterschaft, die einen Skrill-Account zur Entgegennahme von betrügerisch erlangten Zahlungen benutzt, bleibt absolut anonym, was ich durchaus belegen kann. Wie funktioniert das Ganze aus Sicht der Täterschaft:

Diese legt sich zunächst online einen Skrill-Account an. Dazu bedarf es zunächst nur der Eingabe von wenigen Daten, die allerdings nicht überprüft werden. Trotzdem funktioniert der Account schon dahingehend, dass man bei positivem Kontostand Geld weiter verschicken kann.

Mir ist aus einem Fall bekannt, dass die Täterschaft, die bei eBay-Kleinanzeigen ein Schnäppchen angeboten hatte, das spätere Opfer (also den Kaufinteressenten) zunächst nach seinem Vor- und Zunamen und seiner Adresse gefragt hat. Dann hat die Täterschaft mit diesen Personalien einen Skrill-Account angelegt. Bei den Daten, die sie nicht hatte, wie Geburtsdatum zum Beispiel, hat sie einfach mal geraten und ein Datum eingegeben. Und als E-Mail-Adresse wurde eine solche eingegeben, die die Täterschaft vorher selbst angelegt hatte.

Damit wurde ein Skrill-Account angelegt, welcher eine neunstellige Nummer (zum Beispiel 471108150) hatte und nun konnten dem späteren Opfer die Bankdaten übermittelt werden, auf welches es das Geld einzahlen solle. Dabei spielt der auf der Überweisung einzutragende Name des Kontoinhabers keine Rolle und ist völlig unerheblich. Wichtig waren zwei andere Faktoren:

Erstens der IBAN DE14 7001 1110 0009 7960 37 (kein frei erfundenes Beispiel, sondern genau dieser ist gemeint), der zum Sammelkonto von Skrill bei der Deutschen Handelsbank gehört.

Zweitens die neunstellige Zahl, welche ich als frei erfundenes Beispiel 471108150 genannt habe (ist nicht die Zahl, die im Fall verwendet wurde). Die Täterschaft hat großen Wert darauf gelegt, das Opfer darauf hinzuweisen, dass im Verwendungszeck genau diese Zahl stehen sollte. Hintergrund ist der, dass diese Zahl dafür sorgt, dass das eingegangene Geld bei Skrill dem Account 471108150 gutgeschrieben wird.

Wenn Sie auf dieses Konto Geld überwiesen und später keine Ware bekommen haben, dann sind Sie Opfer eines Betrugs im Internet geworden und es gibt so gut wie keine Möglichkeit, die Täterschaft zu ermitteln. Wenn Sie Pech haben, dann hat die Täterschaft den Skrill-Account sogar auf Ihren Namen angelegt, sodass das Ermittlungsergebnis von Polizei und Staatsanwaltschaft, sofern eine Anfrage bei Skrill bzw. Paysafe beantwortet wurde, so aussieht, dass Sie nicht nur das Opfer, sondern augenscheinlich auch die Täterschaft sind.

Zwischenzeitlich hat die Täterschaft das Geld schon weiter transferiert und bleibt weiterhin unerkannt.

Nun weiß ich aus weiteren Fällen, dass Skrill nicht nur dieses Konto bei der Deutschen Handelsbank, sondern auch bei weiteren Banken hat. Auch kann es durchaus sein, dass bei der Deutschen Handelsbank weitere Skrill-Konten bestehen. Ich will deshalb keine Liste von verdächtigen Konten aufstellen, sondern meine Warnung und Hinweise etwas praktischer gestalten:

Schöpfen Sie Verdacht, wenn Sie aufgefordert werden, als Verwendungszweck unbedingt eine neunstellige (in Zukunft vielleicht sogar auch eine zehnstellige) Nummer anzugeben. Dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Sie auf ein Skrill-Konto überweisen sollen, auch wenn der Kontoinhaber angeblich Sabine Mustermann heißt.

Ich würde in solchen Fällen den Kauf abbrechen. Wenn Sie aber noch unschlüssig sind, weil das Schnäppchen allzu verlockend ist, dann googlen Sie die Bankverbindung einmal und haben vielleicht Glück, dass schon davor gewarnt wird.

Abschließend möchte ich nochmals betonen: Der Finanzdienstleister Skrill Limited mit Sitz in London hat mit den Betrügereien selbst nichts zu tun, sondern die Betrüger nützen lediglich deren Bedingungen aus, die es ermöglichen Geld anonym entgegen zu nehmen und weiter zu transferieren.
 

Freitag, 31. Juli 2020

Betrug beim Verkauf von alten Autos

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie haben ein altes Auto, welches Sie bereits stillgelegt haben, weil es einfach nichts mehr wert ist. Noch haben Sie es nicht zum Schrottplatz gebracht, weil sie es vielleicht doch noch zum Schrottpreis, vielleicht für Bastler, verkaufen wollen. Da klingeln plötzlich zwei Männer an Ihrer Tür und interessieren sich für das Auto. Natürlich sind Sie jetzt erfreut darüber, dass Sie Ihr Problem mit dem Auto endlich gelöst haben.
 
Erst recht, als Ihnen einer der Männer Bargeld anbietet, weil er das Auto zum Schrottpreis kaufen möchte. Sie willigen ein, weil Sie froh sind, das Auto endlich losgeworden zu sein und übergeben den Fahrzeugbrief, denn schließlich hat der Mann das Auto gekauft. „Wir lassen es in ein paar Tagen abholen“, sagt Ihnen noch der neue Besitzer des Autos und dann sind die Männer schon wieder weg.
 
Sie warten und warten, aber das Auto wird nicht abgeholt. Es steht nach wie vor noch da und vermutlich wird es gar nicht abgeholt werden, denn offenbar waren die beiden Männer nur auf den Fahrzeugbrief scharf. Jetzt haben Sie nicht nur ein Problem, wenn Sie das Auto zum Schrotthändler bringen, weil Ihnen ja der Brief fehlt, sondern Sie werden für die Verwertung auch noch bezahlen müssen. Dabei gehört Ihnen das Auto eigentlich schon gar nicht mehr, aber Sie sind der letzte Halter gewesen, an welchen sich die Behörden wenden, wenn Sie es einfach auf der Straße stehen lassen.
 
Was haben Sie falsch gemacht? Ich bin mir sicher, dass die Männer ihre wahren Absichten nie offenbart hätten, aber wenn Sie vor der Übergabe des Geldes und des Fahrzeugbriefes darauf bestanden hätten, dass diese Ihnen einen Ausweis hätten zeigen sollen, dann wäre das Ganze vermutlich nicht passiert. Fast jeder hat ein Smartphone. Einfach vom Ausweis ein paar Bilder machen und schon ist man auf der sicheren Seite, wem man das alte Auto verkauft hat.
 
Und wenn der potentielle Käufer dies ablehnt, dann kann immer noch freundlich sagen: „Sorry, dann eben nicht.“ Aber leider war die Versuchung, noch ein paar hundert Euro zu bekommen, zu groß, als dass man diese Vorsichtsmaßnahme hätte walten lassen. Diese Geschichte ist leider kein Einzelfall. Jeder, der sie liest, darf sie gerne weiterverbreiten. Nicht, um die Opfer bloßzustellen, sondern um andere zu warnen, den gleichen Fehler zu machen.
 

Dienstag, 30. Juni 2020

Nochmalige Warnung: Niemals Einkäufe bezahlen per PayPal „Freunde & Familie“

Wie ich bereits oft erwähnt hatte, ist der sicherste Weg, beim Einkauf im Internet über PayPal zu bezahlen. Die Idee hinter PayPal ist ganz einfach und die meisten von uns kennen sie bereits: Beim Handel im Internet gibt es einen Verkäufer und einen Käufer und beide kennen sich im Grunde nicht. Sie müssen beide darauf vertrauen, dass der andere ehrliche und redliche Absichten hat.
 

Derjenige, der den ersten Schritt unternehmen muss, geht dabei unweigerlich das Risiko ein, dass der andere dann nicht nachzieht. Beim Kauf ist es die Regel, dass der Käufer zuerst bezahlt und dann der Verkäufer die Ware liefert. Um dieses Risiko, welches der Käufer zwangsläufig auf sich nehmen muss, zu mildern bzw. sogar zu verhindern, bedarf es einer unparteiischen Person, wie das beim Sport der Schiedsrichter ist.

Wer mit PayPal bezahlt, der überweist das Geld nicht gleich dem Käufer, sondern PayPal als unparteiischer Organisation. Wenn der Verkäufer nicht liefert, dann kann der Käufer einen Streitfall aufrufen und PayPal verlangt jetzt vom Verkäufer einen Nachweis, dass er die Ware geliefert hat. Kann er diesen nicht erbringen, dann erhält der Käufer das Geld wieder zurück. Dieser Gedanke lag zugrunde, als PayPal vor vielen Jahren geschaffen wurde.


In den Anfängen von PayPal schaffte die Organisation sogar noch mehr, denn sie sorgte dafür, dass weder der Verkäufer noch der Käufer anonym bleiben konnten. Beide mussten sich vorher bei PayPal registrieren und ein Referenzkonto dabei angeben. So ein Bankkonto hatte den Vorteil, dass bereits die Bank die Identität des Kontoinhabers geprüft hatte. Wenn nun eine Person ein PayPal-Konto eröffnet hatte, dann überwies PayPal auf das Referenzkonto einen Cent und im Verwendungszeck war ein Code angegeben, welchen also grundsätzlich nur der Kontoinhaber kennen konnte.


Mit diesem Code musste man nun sein PayPal-Konto bestätigen, sodass der Inhaber des Referenzkontos zumindest als verantwortliche Person feststand. Wurde nun mit dem PayPal-Konto ein Betrugsdelikt begangen, so konnte PayPal den Strafverfolgungsbehören immerhin Auskunft darüber geben, welche Person für das Konto verantwortlich war. Damit war es möglich, Betrüger zu überführen, was dazu führte, dass nur die Dummen einen Betrugsversuch mittels PayPal probierten.


Diesen guten Ruf hat PayPal heute noch, aber die Bedingungen haben sich leider etwas geändert, sodass PayPal zumindest aus meiner Sicht diesen guten Ruf, ein sicherer Zahlungsdienstleister zu sein, nicht mehr so wie früher zu den Anfangszeiten verdient. Was geblieben ist, das ist die Möglichkeit, einen Streitfall aufzurufen, was also nach wie vor für PayPal spricht.


Aber schon lange steht die Identität der Person, die das PayPal-Konto eröffnet hat oder die darüber verfügt, nicht mehr unbedingt fest, da die Daten nicht überprüft werden. Ich kann dies aufgrund der Erfahrungen aus zahlreichen Ermittlungsverfahren bestimmt sagen, denn meistens erhalte ich Daten, die bei einer soliden polizeilichen Überprüfung sich als Daten von Personen erweisen, die es nicht oder zumindest nicht an der angegebenen Adresse gibt. Der Kontoinhaber ist also anonym und braucht die Strafverfolgung nicht mehr zu fürchten.


Wenn ein Konto eröffnet und alle Daten eingegeben worden sind, dann ist das Konto bereits funktionstüchtig, sodass man zumindest Geld auf dieses Konto empfangen kann. Doch auch das wäre noch nicht so tragisch, weil es ja noch die Möglichkeit gibt, einen Streitfall aufzurufen und dann notfalls PayPal für den Schaden haften würde.


Nun hat aber PayPal die Möglichkeit geschaffen, dass man Geld auf ein fremdes PayPal-Konto einzahlen kann, um dieses zu decken, also um auf diesem Konto Guthaben zu schaffen. Auch das hat mich die Erfahrung aus vielen Ermittlungsverfahren gelehrt: Sobald das Konto Guthaben aufweist, dann kann dieses für weitere PayPal-Zahlungen benutzt werden, auch wenn der Kontoinhaber immer noch nicht feststeht, wenn also die hinterlegten Daten immer noch nicht überprüft wurden und dieser quasi immer noch anonym handeln kann.


Die Möglichkeit nennt man auch „Freundschaftszahlung“ und man muss dafür keine Gebühren an PayPal entrichten, die bei Zahlung eines Einkaufs fällig werden würden, auch wenn sie der Empfänger zu entrichten hat. ‚Geiz ist geil’, warum also nicht die lästigen Gebühren sparen. Wen stört es da, dass PayPal diese „Zahlung an Freunde“ gar nicht für Einkäufe vorgesehen hat?


Abgesehen davon, dass es im Grunde unsozial ist und dass es PayPal schon lange nicht mehr gäbe, wenn sich jeder einfach die Gebühren sparen würde, jedoch dann das Gejammer groß wäre, so hat diese Zahlungsart einen ganz entscheidenden Nachteil: Wer so bezahlt hat, kann keinen Streitfall aufrufen. Die Zahlung kann also weder reklamiert noch rückgängig gemacht werden. Dabei kommt dies öfters vor, als Sie denken:


Ein Mann (28) sieht bei eBay-Kleinanzeigen ein Microsoft Surface Pro 7 zu einem relativ günstigen Preis, wobei wir immer noch von Beträgen von mehr als 500 Euro sprechen. Also tritt er mit dem Verkäufer in Verbindung und es gelingt ihm sogar, den Preis nochmals kräftig herunter zu handeln. Einzige Bedingung ist die, dass er die Ware im Voraus via PayPal-Freundschaftszahlung bezahlt. Die Ware wurde nie geliefert.


Eine Frau (50) kauft auf Facebook Marketplace einen golden Ring für nahezu 200 EUR. Als sie diesen dann einem Juwelier zeigt, stellt dieser fest, dass es sich um relativ wertlosen Modeschmuck handeln würde. Auch sie hat via PayPal-Freundschaftzahlung bezahlt und sieht ihr Geld nie wieder.


Eigentlich sollte es ein Geburtstagsgeschenk für ihren Sohn werden, als eine Frau (42) bei eBay-Kleinanzeigen eine Mini-Flugdrohne mit Kamera sah. Man einigte sich auf einen Preis von 600 EUR, was im Vergleich zu den marktüblichen Preisen sehr wohl ein Schnäppchen darstellte. Um Vertrauen zu schaffen, wurden ihr noch zwei Bilder übersandt. Eines zeigte einen Ausweis einer jungen Frau und das zweite zeigte eine junge Frau, die diesen Ausweis in den Händen hielt. Deshalb konnte sie dazu überredet werden, die Zahlung per PayPal als Freundschaftszahlung durchzuführen, was sie dann auch tat.
 

Allerdings bekam sie die Ware nicht zugesandt, worauf sie sich entschloss, Anzeige zu erstatten. Die junge Frau, der der Ausweis gehörte, konnte zwar von der Polizei ermittelt werden, jedoch hatte diese mit dem Fall ganz offensichtlich gar nichts zu tun, denn sie war selbst Opfer von Betrügern geworden. Auf der Suche nach einem Kleinkredit hatte man sie aufgefordert, diese Bilder zu übermitteln, was sie gegenüber der Polizei auch nachweisen konnte.

Diese Fälle habe ich nicht erfunden, sondern sie haben sich alle so ereignet und wurden so angezeigt. Augenscheinlich haben die Käufer die PayPal-Gebühren sparen wollen und hatten zum Schluss das ganz Geld verloren. Und die Täterschaft hat sich gefreut, denn sie war anonym geblieben. Die anschließenden polizeilichen Recherchen haben ergeben, dass die jeweiligen PayPal-Konten erst kurz vor der Tat angelegt worden waren, und zwar mit Personalien, die vermutlich frei erfunden waren bzw. keiner lebenden Person zugeordnet werden konnten. Die Täterschaft blieb also anonym.


Daher mein dringender Rat: Benutzen Sie die Funktion „Zahlung an Freunde & Familie“ bei PayPal nur, wenn Sie wirklich Geld an Personen schicken wollen, die Sie kennen, also an Verwandte oder an wirkliche Freunde und Bekannte, niemals an fremde Personen. Machen Sie dies auch nicht, wenn Ihnen als vertrauensbildende Maßnahme ein Bild mit einem Ausweis zugesandt wird, denn dies ist kein Beweis, dass ihr (scheinbarer) Verkäufer tatsächlich die Person ist, auf die der Ausweis ausgestellt wurde.

Mittwoch, 24. Juni 2020

Checkliste Fake-Shops

Seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 scheint es, als habe das Phänomen „Betrug mittels Fake-Shop“ zugenommen. Gauner wissen eben auch, die Gunst der Stunde (Lockdown) zu nutzen. Deshalb ist beim Einkauf im Internet mehr denn je Vorsicht geboten, dass man den Einkauf nicht auf einer Website bzw. in einem eShop tätigt, die/der nur dazu geschaffen wurde, um Einnahmen ohne Gegenleistung zu generieren, also den sogenannten ‚Fake-Shops’. 

Die nachfolgende Checkliste soll Ihnen dabei helfen, Sie zumindest misstrauisch zu machen, wenn Sie auf einer solchen Website gelandet sind. Eine 100%ige Sicherheit gibt es nicht, aber ich beobachte oft, dass ein bisschen Misstrauen schon ausgereicht hätte, um größeren Schaden zu vermeiden.

•    Wenn ich als polizeilicher Ermittler einen Fall hatte, wo jemand Opfer eines Betreibers eines Fake-Shops wurde, dann gebe ich schon seit geraumer Zeit gerne die gesuchte Ware in die Suchmaschine Google ein und mache meistens die Entdeckung, dass der Fake-Shop oft an erster Stelle der Rangliste, zumindest aber unter den ersten Plätzen sich befindet. Google ist bestechlich und die Betrüger lassen sich es etwas kosten, dass man ihre Website als erste findet. Das bedeutet nicht, dass es sich bei jeder Nummer-1-Platzierung automatisch um eine Betrüger-Website handeln muss, aber zumindest die Möglichkeit, dass dem so ist, sollte nicht außer Acht gelassen werden.


•    Ein bedeutendes Merkmal eines Fake-Shops sind die besonders günstigen Preise. Der eShop ist voller Schnäppchen und damit diese auch gefunden werden, gibt es Websites, die Preise vergleichen und daher den Fake-Shop ganz nach oben setzen. Wenn der Preisunterschied zu anderen Händlern lediglich 5 oder 10 Euro beträgt, dann ist dies noch nicht verdächtig. Allerdings bei Preisunterschieden von 50 Euro und mehr, manchmal sogar viel mehr, sollten Sie misstrauisch werden, denn die Gauner vertrauen darauf, dass beim potentiellen Opfer nicht nur der Spruch ‚Geiz ist geil’ gilt, sondern der Geiz schlussendlich das Hirn frisst (‚Es wird schon gut gehen ...’).


•    Lassen Sie sich auch nicht täuschen, dass die Website perfekt aussieht und dass diese ein perfektes Impressum aufweist, das alle notwendigen Daten (Steuer-Nr., Handelsregister, etc.) nennt. Doch hier können Sie zum ersten Mal selbst aktiv werden. Wenn der Kontakt nur über E-Mail möglich ist, dann ist Vorsicht geboten. Gibt es als Telefonnummer nur eine Mobilfunknummer, dann gilt das gleiche. Finden Sie im Impressum sogar eine Festnetznummer der besagten Firma, dann rufen Sie dort einfach mal an. Gauner vertrauen darauf, dass dies die wenigsten Kunden (zumindest vor dem Einkauf) tun und nennen im Impressum Telefonnummern, die zwar gut aussehen, aber entweder nicht existieren oder einem Anderen gehören.


•    Welche Zahlungsarten bietet der eShop an? Nur Vorkasse wäre ein weiteres Indiz dafür, misstrauisch zu werden. Aber das wissen auch die Gauner, weshalb sie, zumindest zum Schein, auch Zahlungen per Kreditkarte oder per PayPal anbieten. Wer aber die Zahlungsoption wählt, erhält dann die Nachricht, dass Kreditkarte oder PayPal derzeit leider aufgrund einer technischen Störung nicht möglich sei. Also dann doch die Überweisung, also die Zahlung per Vorkasse? Jetzt beginnt das Risiko, welches Sie kennen und abschätzen sollten. Gerade aber bei hohen Beträgen würde ich dieses Risiko lieber meiden.


•    Der Betrüger wird alles dafür tun, um Sie zu einer Zahlung per Vorkasse zu bewegen. Überweisen Sie jedoch unter keinen Umständen auf ein Konto, dessen IBAN nicht mit DE beginnt, also auf ein ausländisches Konto. Sie haben keine Chance, das Geld wieder zu bekommen, wenn sie hereingelegt worden sein sollten. Trotzdem beobachte ich immer wieder, dass gerade bei sehr großen Schnäppchen (Preisvorteil von 50 bis 100 Euro und mehr) die Vorsicht beiseite geschoben wird, weil der Betrüger vorgibt, dass es diese Schnäppchen eben nur im EU-Ausland geben soll. 


•    Bei Überweisungen auf ein Konto bei einer deutschen Bank (IBAN beginnend mit DE) haben Polizei und Staatsanwaltschaft immerhin die Möglichkeit, den Kontoinhaber ausfindig zu machen. Aber diese Sicherheit kann trügerisch sein. Betrüger bedienen sich oftmals sogenannter Finanzagenten (ahnungslose Menschen, die ein Konto auf ihren Namen eröffnen und es dann der Täterschaft arglos zur Verfügung stellen) oder ein ausländischer Zahlungsdienstleister ist Inhaber des (deutschen) Kontos (siehe Beitrag über SKRILL und ihrem Konto bei der Deutschen Handelsbank AG). Deshalb mein Ratschlag: Geben Sie den IBAN des Kontos, auf welches Sie überweisen sollen, in Suchmaschinen wie Google ein und wenn Sie nicht die oder der Erste sind, die/der Opfer des Betrugs werden soll, dann könnten Sie schon erste Warnhinweise bekommen.


•    Es gibt etliche Websites im Internet, die dem Zweck dienen, Fake-Shops zu entlarven. Nutzen Sie diesen Service und profitieren Sie von den Erfahrungen von anderen. Und geben Sie Ihre Erfahrungen, sollten Sie doch einmal Opfer geworden sein, entsprechend weiter, damit zumindest andere davor gewarnt sind. Da Betrüger dies wissen, wechseln sie recht häufig die Domain (also die Internet-Adresse) und ziehen mit der gesamten Website einfach um oder duplizieren diese einfach auf einer neuen Website. Auch hier gibt es einen Trick, wie Sie Gauner entlarven könnten: Wenn Sie sich einen Artikel ausgesucht haben, dann gibt es dazu ein bestimmtes Bild. Mit etwas Geschick können Sie den Namen des Bildes herausfinden (Firefox bietet zum Beispiel die Funktion an, die Website zu durchsuchen). Wenn Sie wissen, wie das Bild heißt, dann suchen Sie es via Google. Wenn das Bild dann auf Websites angezeigt wird, die es gar nicht mehr gibt (Google hat ein längeres Gedächtnis), dann ist Vorsicht angesagt.


Soweit die Ratschläge, wie man das Risiko vermindern kann, wenn man zum ersten Mal in eShops einkauft, die man noch nicht kennt. Es liegt an Ihnen, vorher wachsam zu sein. Nachher ist es oftmals zu spät, denn Polizei und Staatsanwaltschaft haben oftmals kaum brauchbare Ermittlungsansätze, um die Täterschaft zu überführen. Ihr Geld ist dann weg.

Sonntag, 21. Juni 2020

Käufe im Internet: Vorsicht bei Überweisungen auf ein Konto bei der Deutschen Handelsbank AG

Beim Handel im Internet besteht grundsätzlich das Problem, dass sich beide Beteiligte, also der Verkäufer und der Käufer, oftmals nicht kennen. Das gilt nicht immer, denn wenn ich bei einem eShop einkaufe, wo ich schon etliche Male gut bedient wurde, dann kenne ich meinen Verkäufer und habe das Problem nicht. Das gleiche gilt für den Verkäufer, weil er mich schon öfters beliefert hat und ich immer bezahlt habe. Davon spreche ich im nachfolgenden Beitrag nicht.

Aber oftmals finde ich die verlockenden Schnäppchen entweder bei eBay-Kleinanzeigen oder ähnlichen Marktplätzen oder ich finde mit Hilfe von Google einen neuen eShop, der seriös aussieht und der mit wahren Schnäppchen-Angeboten lockt. Habe ich jetzt Glück gehabt oder stehe ich gerade davor, Opfer eines Betrugs zu werden Das ist die Gretchen-Frage, die ich mir jetzt stellen muss.


Eines ist klar Einer muss den ersten Schritt machen und das ist üblicherweise der Käufer, der in Vorkasse treten muss. Derjenige, der diesen ersten Schritt machen muss, trägt zunächst das Risiko und kann nur hoffen, dass nach der Bezahlung die Ware dann auch wie gewünscht geliefert wird. Grundsätzlich bedeutet daher Handel im Internet für den Käufer ein gewisses Risiko, das man aber mit gewissen Maßnahmen deutlich begrenzen kann, vorausgesetzt, dass man die Risiken kennt.

Zahle ich mit PayPal, dann habe ich zumindest die Gewissheit, dass das Geld nicht direkt beim Käufer landet und ich notfalls einen Streitfall aufrufen kann, wenn die Ware nicht kommt. Aber Vorsicht Das gilt nicht für die PayPal-Freundschaftszahlungen, weil nach den Geschäftsbedingungen von PayPal damit kein Einkauf bezahlt werden kann, sondern nur das Konto einer anderen Person (Freundschaft) gedeckt werden soll. Ergo gibt es auch nicht die Möglichkeit, einen Streitfall bei Bedarf aufzurufen. Leider schaffen es Betrüger immer wieder, den Käufer zu einer sogenannten Freundschaftszahlung zu überreden. Machen Sie dies grundsätzlich nicht, sie haben nachher keine Chance mehr, an Ihr Geld zu kommen.

Noch eine Bemerkung zu PayPal, die ich schon erwähnt habe, aber ich immer wieder gerne wiederhole Ein PayPal-Konto wird online angelegt, wobei die hinterlegten Personalien NICHT überprüft werden. Wenn also Betrüger Ede Wolf ein Konto auf den Namen seines Nachbarn anlegt oder sich sonst einen Namen aus dem Telefonbuch sucht, dann bleibt er anonym. Erhält er eine Freundschaftszahlung, dann gilt das Konto als gedeckt und Ede kann damit gleich einkaufen gehen. Und wenn der Käufer dann enttäuscht zu Polizei geht und diese die Auskunft erhält, dass das Konto dem Nachbarn von Ede Wolf gehört, dann wird dieser sagen „Ich hatte noch nie ein PayPal-Konto“ und man wird ihm nicht das Gegenteil beweisen können. Das Geld ist weg und Ede freut sich.

Was aber tun, wenn der Verkäufer sagt, er habe oder akzeptiere kein PayPal und auf einer Überweisung besteht In etlichen meiner Ausführungen habe ich immer davor gewarnt, auf keinen Fall auf ein ausländisches Konto zu überweisen, weil das Geld dann einfach weg ist und dem Verkäufer auch kein Ungemach droht, wenn er nicht liefert. Denn die Ermittlungsmöglichkeiten von Polizei und Staatsanwaltschaft enden in vielen Fällen an der Grenze. Ich lese immer wieder in etlichen Foren „Die Polizei macht nichts.“ Richtig aber wäre der Satz „Die Polizei und die Staatsanwaltschaft können (in solchen Fällen) nichts mehr machen.“

Ein deutsches Konto, so meine Ausführungen bisher, hat immerhin den Vorteil, dass Polizei undoder Staatsanwaltschaft den Kontoinhaber ermitteln können, weil bei Eröffnung eines (deutschen) Girokontos die Banken verpflichtet sind, die Identität des Kunden zu prüfen. Es gibt immerhin eine Person, die man für den Schaden haftbar machen kann, zumindest theoretisch. Und, ebenfalls zumindest theoretisch, kann diese Person strafrechtlich verfolgt werden, was immer noch für eine Anzahl von Kleinkriminellen Anlass dafür bietet, den Schaden wieder gutzumachen.

Leider gilt diese Aussage nicht mehr unbedingt. Aufgrund von angezeigten Sachverhalten und den Ermittlungen, die daraufhin gemacht wurden, musste ich feststellen, dass eine Überweisung auf ein Konto der Deutschen Handelsbank AG anonym von Betrügern genutzt werden kann, nämlich dann, wenn es sich bei dem Kontoinhaber um die britische Firma SKRIL Limited handelt, was man dem Konto leider vorher nicht ansieht. Ich betone ausdrücklich, dass dies nicht für jedes Konto bei dieser Bank gilt, denn sicherlich haben dort viele Menschen oder Firmen ihr Konto, die nichts mit Betrug am Hut haben.

SKRILL (früher Moneybookes) ist ein internationaler Zahlungsanbieter mit Sitz in London und gehört zur Paysafe-Gruppe. Die Registrierung erfolgt online, vermutlich mit einem Smartphone, weil man offenbar dazu eine E-Mail-Adresse und ein Telefon braucht. Zwar muss ein Bild vom Ausweis hinterlegt werden, aber es dürfte hinlänglich bekannt sein, dass Betrüger sich so etwas von arglosen Opfern leicht besorgen können. Meine Recherchen im Web haben ergeben, dass offenbar weder ein Post-Ident- noch ein Video-Ident-Verfahren notwendig ist, um ein Konto zu eröffnen. Wenn dies zutreffend ist, dann stellt dies keine sichere Identifizierung dar.


Weiter wird im Web davon berichtet, dass das Konto bereits bedingt funktionsfähig ist, wenn die Identifizierung noch nicht abgeschlossen ist. Die Funktionen, die es für Betrüger braucht, sind jedoch schon vorhanden. Ist nämlich Guthaben drauf, dann kann man damit bezahlen, natürlich nur dort, wo der Händler oder Verkäufer Skrill akzeptiert. Vor allem bei Online-Casinos oder Gaming-Anbietern ist Skrill sehr beliebt, aber es gibt auch die Möglichkeit, mit der angebotenen Mastercard zum Beispiel bei Amazon zu bezahlen. Ich will hier keine Werbung für SKRILL machen, sondern mit diesen Beispielen lediglich aufzeigen, dass das Geld, welches der ahnungslose Käufer da überweist, ganz schnell weitergeleitet werden kann.

Was also tun, wenn ein Verkäufer sagt Überweise mir das Geld auf mein deutsches Konto Anhang des IBANs kann man leicht feststellen, ob es sich um ein Konto bei der Deutschen Handelsbank AG handelt oder nicht Wenn jetzt dazu kommt, dass der Verkäufer darauf besteht, dass man als Verwendungszweck eine achtstellige Nummer verwenden soll und ihm das offenbar sehr wichtig ist, dann sollten die Alarmglocken klingeln. Offenbar dient diese Nummer dazu, das SKRILL den Geldbetrag intern dem richtigen Skrill-Konto zuordnet.


Augenscheinlich dient ein Konto bei der Deutschen Handelsbank AG dazu, Beträge für Skrill-Kunden zu sammeln. Ich vermute, dass nicht jeder Skrill-Kunde ein eigenes Handelbank-Konto hat, sondern dass dieses so etwas wie ein Gemeinschaftskonto ist, welches dem britischen Unternehmen gehört, welches die Beträge virtuell intern dann verteilt.

Mir ist bisher nicht bekannt, dass Skrill auch bei anderen deutschen Banken Konten unterhält, aber ich will dies nicht ausschließen. Sollte ich davon erfahren, werde ich nachberichten. Wer diesbezügliche Informationen hat, darf diese mit gerne übermitteln, damit ich sie veröffentlichen kann.

Samstag, 2. Mai 2020

MAUFLIX.DE – Website von Betrügern?

Die Website [mauflix.de] (ich lasse das ‚https‘ weg, weil ich in diesem Beitrag nicht noch einen Link darauf schalten möchte) fiel mir dieser Tage aufgrund eines tatsächlich angezeigten Falls auf. Bei erster Inaugenscheinnahme werden dort Kinofilme und Videos zum Download undoder Streaming angeboten. Da ich die Website nicht näher untersucht habe, muss ich dieses kleine Detail offen lassen, aber es tut auch nichts zur Sache. Tatsache ist, dass man zwecks Nutzung sich registrieren muss, wobei eine (kostenlose) 5-Tage-Testphase angeboten wird. 

Ob das Angebot überhaupt legal ist, also ob die Betreiber der Website überhaupt über die Urheberrechte der Filme verfügen dürfen, lasse ich ebenfalls mal dahingestellt, wenngleich ich eher vermute, dass dem nicht so ist. Aber auch das ist nicht mein eigentliches Thema:
Wer das (kostenlose) 5-Tage-Testphase-Angebot nutzen will und sich mit seinen Personalien registriert, dem kann es passieren, dass er nach Ablauf der Testphase per E-Mail eine Rechnung von nahezu 400 Euro bekommt. 


Rechnungssteller ist (angeblich) eine Firma aus England, bezahlt werden soll ebenfalls auf ein englisches Konto. Bei Nichtzahlung werden dann gleich entsprechende Konsequenzen angedroht, nämlich dass dann gnadenlos ein Inkasso-Unternehmen eingeschaltet wird und es dann noch erheblich teurer werden wird.

Bis zu diesem Punkt wäre ich vorsichtig, anderen zu raten, diese Rechnungen einfach zu ignorieren, wenn sie tatsächlich sich dort registriert haben sollten. Das ganze Verfahren scheint zwar nach deutschem Recht recht fragwürdig zu sein, aber Gewissheit, dass hier Betrüger am Werk sind, bekam ich erst, als ich (dienstlich) das Inkasso-Unternehmen kennen lernen durfte, welches dann versucht, die Beiträge einzutreiben.


Dass das Inkasso-Unternehmen auch seinen Sitz in England hat, war schon merkwürdig. Dass der (scheinbare) Schuldner ebenfalls auf ein englisches Konto überweisen soll Naja. Aber auffällig war doch, dass alle Mahnungen ausschließlich per E-Mail und dazu im nahen zeitlichen Abstand verschickt wurden, zwischen der 1. und der 2. Mahnung lagen gerade mal 2 Tage. Dann wurden Verzugszinsen gefordert, und zwar in einer astronomischen Höhe. Zwar fällt die nackte Zahl zunächst nicht auf, aber wenn für einen Betrag von knapp unter 400 Euro für einen Zeitraum von knapp einem Monat Zinsen um die 25 Euro berechnet werden, dann ergibt dies hochgerechnet einen Jahreszinssatz von 72%. Spätestens hier war mir klar Hier sind Betrüger am Werk.


Dabei bekommen nicht nur die Personen, die die Website tatsächlich besucht haben, entsprechend E-Post, sondern auch völlig Unbeteiligte. Nun kann man das grundsätzlich nie ausschließen, dass man diesbezüglich Opfer wird, weil wenn irgendein Schelm meine Personalien dazu benutzt, im Internet was auf meinen Namen zu bestellen, dann bekomme ich auch von einem seriösen Unternehmen die Rechnung, weil man dort davon ausgeht, dass ich es war, der bestellt hat.


Aufgrund meiner Beobachtungen möchte ich das bei MAUFLIX.DE mit großer Wahrscheinlichkeit ausschließen. Rechnungen, die von dort kommen, sollten Sie nicht beunruhigen. Allerdings geht die Täterschaft sehr geschickt vor, weil sich mit jeder Mahnung der Betrag erhöht und damit beim Opfer ein gewisses Druckpotential aufgebaut wird. Und wenn das Opfer dann noch Familienangehörige im Verdacht hat, dass diese die Rechnung verschuldet haben könnten, dann ist nicht nur der Familienfrieden in Gefahr („Ich glaub Dir nicht …“), sondern es wird vielleicht doch gezahlt, obwohl dazu absolut keine Notwendigkeit bestand.


Daher mein Fazit Vorsicht bei MAUFLIX.DE. Die Website sieht zwar gut und verlockend aus, aber sie wurde vermutlich nur dazu geschaffen, um andere zu betrügen undoder abzuzocken.


Letzter, aber wichtiger Hinweis: Sollten Sie wider Erwarten einen Mahnbescheid von einem deutschen Gericht bekommen, dann dürfen Sie diesen aber NICHT ignorieren, weil dieser rechtskräftig wird, wenn Sie keinen Widerspruch einlegen. Sie hätten dann keine Chance mehr, der Forderung auszuweichen.

Nachtrag vom 2. Mai 2020:

Die von mir erwähnte Website scheint neu zu sein, weshalb ich bei meinen Internet-Recherchen nicht gleich darauf gestoßen bin, dass es zahlreiche andere Websites gleichen Inhalts gibt. Wer mehr darüber erfahren möchte, dem empfehle ich folgende Website:

LINK ZUR WEBSITE DER KRIMINALPRÄVENTION
 

Vorsicht bei Rechnungen, die per E-Mail kommen

Ich will nicht behaupten, dass es ungewöhnlich sei, dass Rechnungen per E-Mail (PDF-Dokument in der Anlage) versendet werden. Trotzdem empfehle ich, diese Rechnungen etwas genauer anzuschauen und vor allem misstrauisch zu werden, wenn man anhand dieser Rechnungen Überweisungen ins Ausland veranlassen sollte.

Die Masche ist zwar nicht ganz neu, aber sie scheint dieser Tage wieder Konjunktur zu bekommen Firmen oder Gewerbetreibende bekommen per E-Mail Rechnungen zugesandt, die plausibel erscheinen, weil man mit dem (scheinbaren) Rechnungssteller bereits eine Geschäftsbeziehung hat und vielleicht sogar schon auf eine Rechnung gewartet hat. Betrüger nutzen dies aus, indem sie als Absender die Adresse eines bestehenden Unternehmens fälschen (was nicht besonders schwierig ist) und dann eine Rechnung präsentieren, die den Rechnungen des wirklich existierenden Unternehmens ähnlich oder fast gleich sind. Es wird lediglich der Hinweis angebracht „Unsere Bankverbindung hat sich geändert. Überweisen Sie bitte auf folgendes Konto …“ und dann folgt der IBAN eines ausländischen Kontos. An dieser Stelle empfiehlt es sich, auch wenn es sich oftmals nur um (für Firmen) relativ kleine Beträge im dreistelligen Bereich handelt, beim Rechnungssteller nachzufragen. Sicherlich kann das dann, wenn man internationale Beziehungen unterhält, etwas aufwendiger sein, aber es lohnt sich allemal.


Den Absender einer E-Mail zu fälschen, ist im Grunde nicht schwer, wenn man ein paar Grundkenntnisse hat, wie man Websites programmiert. So wie ich auf einen Briefumschlag irgendeinen Absender schreiben kann, ohne dass dieser von der Post auf Richtigkeit überprüft wird, so funktioniert dies im Grunde auch beim Versand von E-Mails. Die E-Mail-Adresse des Absenders dient lediglich dazu, dass ich gleich sehen kann, von wem die E-Mail (augenscheinlich) kommt und dass ich, wenn ich darauf antworten will, einfach nur auf ANTWORTEN klicken muss und ich sicher sein kann, dass die Antwort richtig ankommt. Auf keinen Fall ist der Absender ein Beweis dafür, dass der Absender wirklich der ist, der er angibt, zu sein.

Freitag, 27. März 2020

Cybercrime-Warnung trotz bzw. gerade wegen Corona

Aus verständlichen Gründen beherrscht das Thema „Coronavirus (Covid-19)“ derzeit unsere ganze Aufmerksamkeit und die Diskussionen in unserer Gesellschaft. Wie man sich am besten verhalten soll, wie wir (hoffentlich bald) das Übel wieder in den Griff bekommen, ohne den Blick auf die Zukunft zu verlieren, ist tagtäglich Thema im Mainstream in Form von Sondersendungen und Talkshows, aber beherrscht auch das Internet und die Sozialen Medien. Die Meinungen sind zwischenzeitlich unterschiedlich, was die Intensität und die Länge des aktuellen Shutdowns betrifft. Eines deshalb vorweg: Ich möchte in diesem Beitrag keine Ratschläge geben, denn Experten haben wir fürwahr genug, die sich auch nicht immer einig sind.

Nun macht man sich natürlich selbst seine eigenen Gedanken, was man tun könnte und eine Idee, die ich schon seit einiger Zeit verfolge, ist die, dass mir aufgefallen war, dass die Bilder, die wir aus China erhielten, immer Menschen mit Schutzmasken zeigten. Immerhin räumen jetzt auch schon Experten ein, dass das Tragen einer einfachen Schutzmaske zumindest ein halber Schutz sei, indem man andere nicht anstecken kann. Zwei Halbe machen bekanntlich ein Ganzes und wenn Jede und Jeder in der Öffentlichkeit (zumindest dort, wo man nicht alleine ist wie zum Beispiel im Supermarkt) eine solche Maske tragen würde, dann könnte das was bringen. Diese Bemerkungen sind jedoch nicht als Ratschlag gedacht, sondern sie sollen lediglich zur Einführung in das eigentliche Thema dieses Beitrags dienen:

Nun sind sich die Experten allerdings dahingehend einig, dass Schutzmasken Mangelware geworden sind, zumindest was die Schutzmasken betrifft, die für das medizinische und pflegerische Personal gebraucht werden. Aber auch die einfachen Schutzmasken scheinen Mangelware zu sein oder zumindest zu werden, wenn Inhaber und/oder Geschäftsführer von Betrieben, die solche (einfachen) Masken (zwischenzeitlich) herstellen, dass sie ein Vielfaches an Aufträgen haben, als dass sie produzieren können. Umso mehr haben mich in den letzten Tagen E-Mail verwundert, die ich erhalten habe und wo geworben wird, solche Masken online kaufen zu können.

Ich habe mir deshalb die Mühe gemacht und habe versucht, solche Masken zu bestellen, ohne dass ich natürlich einen Kauf abgeschlossen hätte. Ich bin dabei, teilweise durch mehrere automatische Umleitungen, auf zwei eShops gestoßen, die ich mit großer Wahrscheinlichkeit als sogenannte Fake-Shops identifizieren würde, da mehrere Kriterien dafür gesprochen haben. Namen nenne ich an dieser Stelle keine, um nicht vielleicht doch einen ehrlichen Anbieter zu diskreditieren.

Ich kann deshalb nur zur Vorsicht raten. Gerade, wenn die Not am größten ist, überlegt man bekanntlich nicht lange. Es wird schon gut gehen. Spätestens, wenn Sie eine Zahlung ins Ausland tätigen sollen (was in dieser Situation ja nicht ungewöhnlich wäre), sollten Sie vorsichtig sein. Aber auch deutsche Konten sind nicht sicher, wenn die Täterschaft dazu sogenannte Finanzagenten gewinnen konnte. Ausführlichere Informationen zum Thema „Fake-Shops“ und „Finanzagenten“ habe ich auf meiner Website veröffentlicht. Die Adresse folgt am Ende des Beitrags.

Seriöse Anbieter räumen die Möglichkeit ein, via PayPal zu bezahlen. Hier besteht ein Käuferschutz, indem man bei Nichterhalten der Ware einen Streitfall aufrufen kann. Allerdings erlebe ich immer wieder, dass Kunden dazu überredet werden, eine sogenannte „PayPal-Freundschaftzahlung“ zu machen, um die Gebühren zu sparen. In diesem Falle kann später kein Streitfall aufgerufen werden und das Geld ist weg. Die Chancen, es wieder zu bekommen, tendieren gegen Null. Denn PayPal sagt zu Recht, dass diese Funktion nur dazu dienen soll, um nahestehenden Personen (Freunde) ihr PayPal-Konto zu decken und nicht dazu, einen Einkauf zu bezahlen.

In diesem Sinne wünsche ich allen, gut durch die Corona-Pandemie zu kommen und nicht noch durch Betrüger, die diese Situation schamlos ausnutzen, ein weiteres Mal geschädigt zu werden. Nähere Informationen wie immer auf meiner Website [http://bjg-media.de/].

Donnerstag, 9. Januar 2020

Aktuelle Warnung: Dubiose Meldungen, die Schrecken verbreiten

Es ist beileibe kein neues Phänomen, aber es scheint aktuell wieder vermehrt aufzutreten: Man sitzt am Computer und will eine Website aufrufen. Vielleicht, weil man bei Google oder bei sonst einer anderen Suchmaschine diese Website aufgeführt war, dass dort über ein bestimmtes Thema berichtet werden würde. Kaum hat man auf den Link geklickt und es scheint so, als ob sich die Website öffnen würde, da erscheint plötzlich ein kleines Fenster im Vordergrund (sogenanntes Popup-Fenster) und es wird eine erschreckende Meldung offenbart:

System-Warnung: Windows-System ist beschädigt. Dadurch werden Ihre gesamten Systemdaten gelöscht.“

Windows wurde aufgrund verdächtiger Aktivitäten blockiert. Bitte aufhören und den PC nicht schließen.“

Unter solchen oder ähnlichen Meldungen, die zur Unterstützung der Glaubwürdigkeit im Stil der Websites von Mircosoft aufgemacht sind und auch deren Logos enthalten, ist meistens dann eine Telefonnummer aufgeführt, wo Sie Hilfe erwarten können. Diese Nummer sollten Sie jedoch nie anrufen, denn dahinter verstecken Sie in der Regel Betrüger. Lassen Sie sich auch nicht davon täuschen, dass es sich um eine Festnetznummer handelt, denn es gibt genügend Möglichkeiten, auch Festnetznummern anonym für betrügerische Zwecke zu nutzen.

Was vor allem Menschen erschreckt und verunsichert, die im Umgang mit dem Internet nicht so geübt sind, das ist neben der Meldung die Tatsache, dass der Computer augenscheinlich nicht mehr reagiert, also tatsächlich blockiert zu sein scheint. Oftmals ist es jedoch nur der Browser (also das Programm, mit welchem Sie im Internet surfen), der nicht mehr reagiert, weil die Website so programmiert wurde, dass sie auf eine Eingabe wartet. Wer den Computer einfach abschaltet, wenn nichts mehr geht, und dann wieder hochfährt, der wird feststellen, dass alles noch in Ordnung ist.

Den Tätern geht es in erster Linie darum, dass der in Schrecken geratene User zum Telefon greift und anruft. Und wenn er das tut, dann wird ihm geholfen, was natürlich nicht kostenlos ist. Gerade aber die Leute, die darauf reinfallen, erkennen gar nicht, dass sie Opfer von Betrügern geworden sind und zahlen den Betrag dann freiwillig, denn die Täterschaft ist nicht nur freundlich, sondern auch kompetent und wird den Schaden alsbald repariert haben. Dass es erstens um gar keinen Schaden gehandelt hat und dass zweitens dieser scheinbare Schaden ausgerechnet vom Verursacher wieder repariert wird, bekommt der ahnungslose Internet-Benutzer gar nicht mit.

Meistens werden ‚nur‘ Beträge im zweistelligen Bereich verlangt, um die Geschädigten nicht misstrauisch zu machen ´Sie können aber danach nicht sicher sein, dass es das gewesen war. Denn die scheinbare Reparatur des Computers konnte nur über Fernwartung erfolgen und dazu musste der Geschädigte die Täterschaft in den Computer hinein lassen. Die Täterschaft kann dort Spionageprogramme installieren oder auch schlichtweg Daten klauen (kopieren), ohne dass sie es merken.

Das ist in etwa so, als wenn Sie zuhause bequem vor dem Fernseher sitzen und es klingelt. Draußen stehen ein Mann und eine Frau, die ihnen vertrauenswürdig erklären, dass in Ihrem Haus oder in Ihrer Wohnung etwas nicht in Ordnung sei. Sie sollen solange vor der Haustür warten und die beiden gehen allein in die Wohnung, um die Störung zu beseitigen. Nach 15 Minuten kommen sie wieder raus, kassieren 64,99 EUR und sind bald darauf wieder weg. Ich denke, dass Sie das gewiss nicht tun würden und deshalb sollten Sie das auch nicht auf ihrem Computer zulassen.

Installieren Sie auch keine Software auf Ihrem Computer, die Sie nicht kennen. Gerne wird ein Popup-Fenster mit der schrecklichen Meldung „Ihr Computer ist virenverseucht“, gezeigt, um Schreck zu verbreiten. Meistens gibt es dort noch einen Button, wo Sie klicken und kostenlos ein Programm herunter laden können, welches die Viren bekämpft. Um den Geschädigten keine Zeit zum Nachdenken zu geben, erscheint dort eine Zahl, die anzeigen soll, in wie viel Sekunden die ersten Systemdateien gelöscht werden. Es beginnt ein Countdown, also die Zahl wird immer kleiner, so wie bei einer Zeitbombe. Wenn Sie nicht die Nerven dazu haben, abzuwarten, dass bei ‚0‘ nichts passiert, dann schließen Sie einfach ihren Browser oder schalten den Computer einfach ab.

Wie bereits erwähnt: Diese Masche ist beileibe nicht neu, aber sie scheint aktuell wieder verbreitet zu sein. Oft trifft es ältere Menschen, die mit dem Internet noch nicht so vertraut sind und die deshalb den Anweisungen bedingungslos folgen. 


Deshalb mein Ratschlag zum Schluss: Wenn Sie im Verwandten- und Bekanntenkreis ältere Menschen kennen, die im Internet surfen, dann sprechen Sie auch einmal über die Themen oder geben einfach meinen Blog bekannt, damit diese sich selbst informieren können. 

Besser vorher einmal zu viel warnen, bevor Schaden eingetreten ist, wobei ich nicht nur vom materiellen Schaden spreche: Vor lauter Schrecken traut sich der Opa nicht mehr ins Web und das muss nicht sein.

Samstag, 4. Januar 2020

Aktuelle Warnung: Vorsicht vor gefälschte Amazon-Bestellbestätigungen.

Haben Sie einen Amazon-Account? Nein? Dann betrifft Sie diese Meldung in erster Linie nicht, aber die Hintergründe könnten für Sie trotzdem interessant sein, denn das Grundprinzip könnte morgen in einem anderen Zusammenhang angewandt werden, wo es Sie dann doch betreffen könnte. Amazon-Kunden sollten jedoch diese Meldung auf jeden Fall ernst nehmen:

Wer davon betroffen ist, erhält zunächst eine E-Mail, die augenscheinlich von Amazon kommt. Darin wird mitgeteilt, dass Amazon besorgt sei, dass festgestellt worden sei, dass eine Bestellung von einem fremden Gerät aus erfolgt sei, was Misstrauen erweckt habe. Außerdem wird mitgeteilt, was da so bestellt wurde. Wenn die oder der Betroffene dann resümiert, dass sie oder er entweder gar nichts bzw. diese Artikel nicht bestellt hat, dann wird klar, dass man reagieren muss.

Aber Amazon hat anscheinend an alles gedacht: Im Anhang befindet sich ein PDF-Dokument, wo man die Möglichkeit habe, die Bestellung entweder zu bestätigen oder zu stornieren. Also PDF öffnen und ausfüllen? An dieser Stelle sollten Sie jetzt misstrauisch geworden sein und diesem scheinbar einfachen Weg nicht folgen, sondern sich viel lieber in ihren Amazon-Account einloggen und dort nachschauen, ob die angebliche Bestellung dort registriert ist.

Amazon bietet im Übrigen die Möglichkeit an, verdächtige E-Mails zu überprüfen. Leiten Sie einfach die E-Mail mit Anlagen an folgende E-Mail-Adresse weiter: [stop-spoofing@amazon.com]. Wenn Sie mehr darüber erfahren wollen, was dahinter steckt, was passieren kann und wie man sich grundsätzlich schützen kann, dann lesen Sie dazu den Beitrag "Wie Kriminelle an Ihre Daten kommen können." auf meiner Website.