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Sonntag, 16. August 2020

Eindringliche Warnung: Betrüger benutzen gefahrlos deutsche Konten.

Ergänzung zu meinem Beitrag vom Sonntag, 21. Juni 2020
 

Beim Handel im Internet (Kauf bei eBay oder eBay-Kleinanzeigen zum Beispiel) gibt es bekanntlich immer die Gefahr, dass man an einen Betrüger kommen kann. Da bekanntlich der Käufer in Vorkasse treten, also zuerst Geld überweisen muss, ist immer ein gewisses Risiko vorhanden. So habe ich in meinen Aufsätzen schon oft davor gewarnt, kein Geld ins Ausland zu überweisen und keine Zahlung per PayPal an Freunde und Familie zu leisten.

Das sicherste, so habe ich immer wieder betont, sei eine Überweisung auf ein deutsches Konto, weil im Falle des Falles die Ermittlungsbehörden die Möglichkeit haben, immerhin den Kontoinhaber zu ermitteln. Zwar besteht dann immer noch die Gefahr, dass es sich bei dem Kontoinhaber um einen ahnungslosen Dritten (sogenannter Finanzagent) handeln kann, aber immerhin gibt es Ermittlungsansätze.

Diese Aussage muss ich aufgrund in jüngster Vergangenheit gemachten Erfahrungen aus einigen Fällen leider etwas revidieren und diesbezüglich eine Warnung aussprechen. Wenn Sie zum Beispiel aufgefordert werden, den Betrag auf folgendes Konto zu überweisen, dann ist Vorsicht angesagt:

Inhaber: Mustermann, Sabine
IBAN: DE14 7001 1110 0009 7960 37
Verwendungszweck: 471108150

Erklärung dazu: Mustermann, Sabine bedeutet, dass hier irgendein beliebiger Name stehen kann, der gar nichts zur Sache tun. Der Verwendungszweck 471108150 steht für irgendeine neunstellige Nummer, die Sie unbedingt im Verwendungszweck Ihrer Überweisung angeben sollen, worauf Sie der vermeintliche Verkäufer nochmals ausdrücklich hinweist.

Inhaber dieses Kontos bei der Deutschen Handelsbank ist nämlich nicht Sabine Mustermann, sondern der britische Finanzdienstleister Skrill Limited mit Sitz in London, der zur Paysafe-Gruppe gehört. Wer genaue Informationen darüber haben will, findet diese zur Genüge im Internet, weshalb ich gar nicht weiter darauf eingehen will. Stark vereinfacht ausgedrückt, kann man sagen, dass Skrill ähnlich wie PayPal funktioniert.

Fakt ist, und deshalb auch meine Warnung: Die Täterschaft, die einen Skrill-Account zur Entgegennahme von betrügerisch erlangten Zahlungen benutzt, bleibt absolut anonym, was ich durchaus belegen kann. Wie funktioniert das Ganze aus Sicht der Täterschaft:

Diese legt sich zunächst online einen Skrill-Account an. Dazu bedarf es zunächst nur der Eingabe von wenigen Daten, die allerdings nicht überprüft werden. Trotzdem funktioniert der Account schon dahingehend, dass man bei positivem Kontostand Geld weiter verschicken kann.

Mir ist aus einem Fall bekannt, dass die Täterschaft, die bei eBay-Kleinanzeigen ein Schnäppchen angeboten hatte, das spätere Opfer (also den Kaufinteressenten) zunächst nach seinem Vor- und Zunamen und seiner Adresse gefragt hat. Dann hat die Täterschaft mit diesen Personalien einen Skrill-Account angelegt. Bei den Daten, die sie nicht hatte, wie Geburtsdatum zum Beispiel, hat sie einfach mal geraten und ein Datum eingegeben. Und als E-Mail-Adresse wurde eine solche eingegeben, die die Täterschaft vorher selbst angelegt hatte.

Damit wurde ein Skrill-Account angelegt, welcher eine neunstellige Nummer (zum Beispiel 471108150) hatte und nun konnten dem späteren Opfer die Bankdaten übermittelt werden, auf welches es das Geld einzahlen solle. Dabei spielt der auf der Überweisung einzutragende Name des Kontoinhabers keine Rolle und ist völlig unerheblich. Wichtig waren zwei andere Faktoren:

Erstens der IBAN DE14 7001 1110 0009 7960 37 (kein frei erfundenes Beispiel, sondern genau dieser ist gemeint), der zum Sammelkonto von Skrill bei der Deutschen Handelsbank gehört.

Zweitens die neunstellige Zahl, welche ich als frei erfundenes Beispiel 471108150 genannt habe (ist nicht die Zahl, die im Fall verwendet wurde). Die Täterschaft hat großen Wert darauf gelegt, das Opfer darauf hinzuweisen, dass im Verwendungszeck genau diese Zahl stehen sollte. Hintergrund ist der, dass diese Zahl dafür sorgt, dass das eingegangene Geld bei Skrill dem Account 471108150 gutgeschrieben wird.

Wenn Sie auf dieses Konto Geld überwiesen und später keine Ware bekommen haben, dann sind Sie Opfer eines Betrugs im Internet geworden und es gibt so gut wie keine Möglichkeit, die Täterschaft zu ermitteln. Wenn Sie Pech haben, dann hat die Täterschaft den Skrill-Account sogar auf Ihren Namen angelegt, sodass das Ermittlungsergebnis von Polizei und Staatsanwaltschaft, sofern eine Anfrage bei Skrill bzw. Paysafe beantwortet wurde, so aussieht, dass Sie nicht nur das Opfer, sondern augenscheinlich auch die Täterschaft sind.

Zwischenzeitlich hat die Täterschaft das Geld schon weiter transferiert und bleibt weiterhin unerkannt.

Nun weiß ich aus weiteren Fällen, dass Skrill nicht nur dieses Konto bei der Deutschen Handelsbank, sondern auch bei weiteren Banken hat. Auch kann es durchaus sein, dass bei der Deutschen Handelsbank weitere Skrill-Konten bestehen. Ich will deshalb keine Liste von verdächtigen Konten aufstellen, sondern meine Warnung und Hinweise etwas praktischer gestalten:

Schöpfen Sie Verdacht, wenn Sie aufgefordert werden, als Verwendungszweck unbedingt eine neunstellige (in Zukunft vielleicht sogar auch eine zehnstellige) Nummer anzugeben. Dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Sie auf ein Skrill-Konto überweisen sollen, auch wenn der Kontoinhaber angeblich Sabine Mustermann heißt.

Ich würde in solchen Fällen den Kauf abbrechen. Wenn Sie aber noch unschlüssig sind, weil das Schnäppchen allzu verlockend ist, dann googlen Sie die Bankverbindung einmal und haben vielleicht Glück, dass schon davor gewarnt wird.

Abschließend möchte ich nochmals betonen: Der Finanzdienstleister Skrill Limited mit Sitz in London hat mit den Betrügereien selbst nichts zu tun, sondern die Betrüger nützen lediglich deren Bedingungen aus, die es ermöglichen Geld anonym entgegen zu nehmen und weiter zu transferieren.
 

Sonntag, 21. Juni 2020

Käufe im Internet: Vorsicht bei Überweisungen auf ein Konto bei der Deutschen Handelsbank AG

Beim Handel im Internet besteht grundsätzlich das Problem, dass sich beide Beteiligte, also der Verkäufer und der Käufer, oftmals nicht kennen. Das gilt nicht immer, denn wenn ich bei einem eShop einkaufe, wo ich schon etliche Male gut bedient wurde, dann kenne ich meinen Verkäufer und habe das Problem nicht. Das gleiche gilt für den Verkäufer, weil er mich schon öfters beliefert hat und ich immer bezahlt habe. Davon spreche ich im nachfolgenden Beitrag nicht.

Aber oftmals finde ich die verlockenden Schnäppchen entweder bei eBay-Kleinanzeigen oder ähnlichen Marktplätzen oder ich finde mit Hilfe von Google einen neuen eShop, der seriös aussieht und der mit wahren Schnäppchen-Angeboten lockt. Habe ich jetzt Glück gehabt oder stehe ich gerade davor, Opfer eines Betrugs zu werden Das ist die Gretchen-Frage, die ich mir jetzt stellen muss.


Eines ist klar Einer muss den ersten Schritt machen und das ist üblicherweise der Käufer, der in Vorkasse treten muss. Derjenige, der diesen ersten Schritt machen muss, trägt zunächst das Risiko und kann nur hoffen, dass nach der Bezahlung die Ware dann auch wie gewünscht geliefert wird. Grundsätzlich bedeutet daher Handel im Internet für den Käufer ein gewisses Risiko, das man aber mit gewissen Maßnahmen deutlich begrenzen kann, vorausgesetzt, dass man die Risiken kennt.

Zahle ich mit PayPal, dann habe ich zumindest die Gewissheit, dass das Geld nicht direkt beim Käufer landet und ich notfalls einen Streitfall aufrufen kann, wenn die Ware nicht kommt. Aber Vorsicht Das gilt nicht für die PayPal-Freundschaftszahlungen, weil nach den Geschäftsbedingungen von PayPal damit kein Einkauf bezahlt werden kann, sondern nur das Konto einer anderen Person (Freundschaft) gedeckt werden soll. Ergo gibt es auch nicht die Möglichkeit, einen Streitfall bei Bedarf aufzurufen. Leider schaffen es Betrüger immer wieder, den Käufer zu einer sogenannten Freundschaftszahlung zu überreden. Machen Sie dies grundsätzlich nicht, sie haben nachher keine Chance mehr, an Ihr Geld zu kommen.

Noch eine Bemerkung zu PayPal, die ich schon erwähnt habe, aber ich immer wieder gerne wiederhole Ein PayPal-Konto wird online angelegt, wobei die hinterlegten Personalien NICHT überprüft werden. Wenn also Betrüger Ede Wolf ein Konto auf den Namen seines Nachbarn anlegt oder sich sonst einen Namen aus dem Telefonbuch sucht, dann bleibt er anonym. Erhält er eine Freundschaftszahlung, dann gilt das Konto als gedeckt und Ede kann damit gleich einkaufen gehen. Und wenn der Käufer dann enttäuscht zu Polizei geht und diese die Auskunft erhält, dass das Konto dem Nachbarn von Ede Wolf gehört, dann wird dieser sagen „Ich hatte noch nie ein PayPal-Konto“ und man wird ihm nicht das Gegenteil beweisen können. Das Geld ist weg und Ede freut sich.

Was aber tun, wenn der Verkäufer sagt, er habe oder akzeptiere kein PayPal und auf einer Überweisung besteht In etlichen meiner Ausführungen habe ich immer davor gewarnt, auf keinen Fall auf ein ausländisches Konto zu überweisen, weil das Geld dann einfach weg ist und dem Verkäufer auch kein Ungemach droht, wenn er nicht liefert. Denn die Ermittlungsmöglichkeiten von Polizei und Staatsanwaltschaft enden in vielen Fällen an der Grenze. Ich lese immer wieder in etlichen Foren „Die Polizei macht nichts.“ Richtig aber wäre der Satz „Die Polizei und die Staatsanwaltschaft können (in solchen Fällen) nichts mehr machen.“

Ein deutsches Konto, so meine Ausführungen bisher, hat immerhin den Vorteil, dass Polizei undoder Staatsanwaltschaft den Kontoinhaber ermitteln können, weil bei Eröffnung eines (deutschen) Girokontos die Banken verpflichtet sind, die Identität des Kunden zu prüfen. Es gibt immerhin eine Person, die man für den Schaden haftbar machen kann, zumindest theoretisch. Und, ebenfalls zumindest theoretisch, kann diese Person strafrechtlich verfolgt werden, was immer noch für eine Anzahl von Kleinkriminellen Anlass dafür bietet, den Schaden wieder gutzumachen.

Leider gilt diese Aussage nicht mehr unbedingt. Aufgrund von angezeigten Sachverhalten und den Ermittlungen, die daraufhin gemacht wurden, musste ich feststellen, dass eine Überweisung auf ein Konto der Deutschen Handelsbank AG anonym von Betrügern genutzt werden kann, nämlich dann, wenn es sich bei dem Kontoinhaber um die britische Firma SKRIL Limited handelt, was man dem Konto leider vorher nicht ansieht. Ich betone ausdrücklich, dass dies nicht für jedes Konto bei dieser Bank gilt, denn sicherlich haben dort viele Menschen oder Firmen ihr Konto, die nichts mit Betrug am Hut haben.

SKRILL (früher Moneybookes) ist ein internationaler Zahlungsanbieter mit Sitz in London und gehört zur Paysafe-Gruppe. Die Registrierung erfolgt online, vermutlich mit einem Smartphone, weil man offenbar dazu eine E-Mail-Adresse und ein Telefon braucht. Zwar muss ein Bild vom Ausweis hinterlegt werden, aber es dürfte hinlänglich bekannt sein, dass Betrüger sich so etwas von arglosen Opfern leicht besorgen können. Meine Recherchen im Web haben ergeben, dass offenbar weder ein Post-Ident- noch ein Video-Ident-Verfahren notwendig ist, um ein Konto zu eröffnen. Wenn dies zutreffend ist, dann stellt dies keine sichere Identifizierung dar.


Weiter wird im Web davon berichtet, dass das Konto bereits bedingt funktionsfähig ist, wenn die Identifizierung noch nicht abgeschlossen ist. Die Funktionen, die es für Betrüger braucht, sind jedoch schon vorhanden. Ist nämlich Guthaben drauf, dann kann man damit bezahlen, natürlich nur dort, wo der Händler oder Verkäufer Skrill akzeptiert. Vor allem bei Online-Casinos oder Gaming-Anbietern ist Skrill sehr beliebt, aber es gibt auch die Möglichkeit, mit der angebotenen Mastercard zum Beispiel bei Amazon zu bezahlen. Ich will hier keine Werbung für SKRILL machen, sondern mit diesen Beispielen lediglich aufzeigen, dass das Geld, welches der ahnungslose Käufer da überweist, ganz schnell weitergeleitet werden kann.

Was also tun, wenn ein Verkäufer sagt Überweise mir das Geld auf mein deutsches Konto Anhang des IBANs kann man leicht feststellen, ob es sich um ein Konto bei der Deutschen Handelsbank AG handelt oder nicht Wenn jetzt dazu kommt, dass der Verkäufer darauf besteht, dass man als Verwendungszweck eine achtstellige Nummer verwenden soll und ihm das offenbar sehr wichtig ist, dann sollten die Alarmglocken klingeln. Offenbar dient diese Nummer dazu, das SKRILL den Geldbetrag intern dem richtigen Skrill-Konto zuordnet.


Augenscheinlich dient ein Konto bei der Deutschen Handelsbank AG dazu, Beträge für Skrill-Kunden zu sammeln. Ich vermute, dass nicht jeder Skrill-Kunde ein eigenes Handelbank-Konto hat, sondern dass dieses so etwas wie ein Gemeinschaftskonto ist, welches dem britischen Unternehmen gehört, welches die Beträge virtuell intern dann verteilt.

Mir ist bisher nicht bekannt, dass Skrill auch bei anderen deutschen Banken Konten unterhält, aber ich will dies nicht ausschließen. Sollte ich davon erfahren, werde ich nachberichten. Wer diesbezügliche Informationen hat, darf diese mit gerne übermitteln, damit ich sie veröffentlichen kann.