Posts mit dem Label Corona werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Corona werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Donnerstag, 13. Mai 2021

Betrügerische Erlangung von Corona-Soforthilfen

Die gute Nachricht vorweg: Die Tat wurde entdeckt und der Tatverdächtige inzwischen rechtskräftig verurteilt. 

Dies geht aus einer Pressemeldung des Bundesgerichtshofs hervor, dass das Urteil des Landgerichts Stade wegen betrügerischer Erlangung von Corona-Soforthilfen rechtskräftig geworden sei (Beschluss vom 4. Mai 2021, Az. 6 StR 137/21). Was war passiert:

Es war zu Beginn der Corona-Pandemie bzw. des ersten Lockdowns, als viele Betriebe schließen mussten und die Bundesregierung versprach, schnell und unbürokratisch finanzielle Hilfen bereit zu stellen. Man muss der Regierung zugutehalten, dass so eine Situation noch nie da gewesen war. Nichts destotrotz war zwar die Ankündigung positiv zu sehen, jedoch die Ausführung offenbar mangelhaft. Dies belegen nicht nur die Kritiken verschiedenster Gewerbetreiber, die man immer wieder über die Medien hört, dass beantragte Gelder immer noch nicht (oder wesentlich später) ausbezahlt worden seien, sondern auch die bekannt gewordenen Fälle des Subventionsbetrugs sind klare Indizien dafür, dass Sicherheitsmechanismen offenbar nicht oder nur mangelhaft gegriffen haben.

So schaffte es ein sogar vielfach einschlägig vorbestrafter Mann, sich auf diesem Wege 50.000 EUR zu ergaunern, in dem er in 4 verschiedenen Bundesländern (Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen) Corona-Soforthilfen beantragen und Leistungen dafür empfangen konnte. Aus der Pressemitteilung des BGH geht hervor, dass er dabei 7 Schein-Firmen, also nicht existierende Kleingewerbe, gründete und dabei sogar in 3 Fällen falsche Personalien benutzte. Die Leistung, die er dafür erbrachte, war die, dass es sich erfolgreich durch die umfangreichen Formulare kämpfte, sich vermutlich vorher informiert hatte, was subventionsfähig war und dabei Kreativität bewiesen hat.

Dieser Fall endete, wie bereits eingangs erwähnt, mit der Überführung des Tatverdächtigen. Das Landgericht Stade hatte ihn mit Urteil vom 16. Dezember 2020 (Az. 600 KLs 141 Js 21934/20) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Dieses Urteil ist nun rechtskräftig geworden. Wie es dazu gekommen ist, dass der Tatverdächtige überführt werden konnte, steht nicht in der Pressemitteilung.

Alles wieder gut? Finde ich nicht, denn als langjähriger Ermittler in Sachen Internet-Kriminalität fielen mir aus der kurzen Pressemitteilung zwei Aspekte auf: Zum einen muss er zuerst erfolgreich gewesen sein, also konnte er die Tat zunächst erfolgreich beenden. Ob der Staat das Geld je wieder sieht, ist zumindest fragwürdig, was die Erfahrung lehrt.

Zum anderen steht in dem Urteil, dass er in 3 der 7 Fälle falsche Personalien benutzt hat. Im Umkehrschluss bleibt festzuhalten, dass er in 4 Fällen seine eigenen Personalien benutzt hat, was ihm vermutlich zum Verhängnis geworden ist. In gut (geschätzt) 95% der Fälle der Internet-Kriminalität, mit welchen ich zu tun gehabt habe, war es der Täterschaft gelungen, ihre Identität zu verschleiern, indem man andere Personen als sogenannte Finanzagenten zu weiteren Opfern machte. Wie das geht, darüber habe ich schon in diesem Blog als auch auf meiner Website berichtet. Den Link dazu reiche ich am Ende nach.

Ergo frage ich mich, ob er auch entdeckt und damit letztendlich verurteilt worden wäre, wenn es ihm gelungen wäre, seine wahre Identität schon bei der 1. Tat erfolgreich zu verschleiern. Und ich frage mich natürlich auch, wieviel Fälle es gibt, wo die Täterschaft so gehandelt hat und deshalb nicht ermittelt werden konnte? Wird kein Täter ermittelt, dann gibt es auch keine Gerichtsverhandlung, keine entsprechende Presseveröffentlichung und ergo wird dann die Tat, im Gegensatz zu diesem Fall, auch nicht bekannt.

In den Medien wurde die Kritik geäußert, dass die Hilfen durch Behörden bearbeitet und bewilligt wurden, die dem Bundeswirtschaftsministerium nachgeordnet waren und es wurde kritisiert, dass man dafür besser die Finanzämter hätte beauftragen sollen. Ob dies stimmt und falls ja, ob dies zwischenzeitlich korrigiert wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. Dieser bekannt gewordene Fall ist jedoch für mich ein Indiz dafür, dass die Kritik wohl stimmen muss, denn es fehlt mir die Vorstellungskraft, dass man ein Finanzamt, welches die entsprechenden Daten von Firmen ja bereits hat, so hätte reinlegen können.

Zum Anschluss noch der versprochene Link: Der Beitrag hat die Überschrift „Wenn Opfer zu Gehilfen werden ...“ Der Link dazu ist in der Überschrift enthalten (einfach darauf klicken). Ich würde mich freuen, wenn Sie bei Interesse an weiteren Beiträgen meine Website besuchen würden. Sie ist kosten- und werbefrei (mit Ausnahme von Hinweisen auf meine eigenen Bücher) und verpflichtet zu nichts.

Freitag, 27. März 2020

Cybercrime-Warnung trotz bzw. gerade wegen Corona

Aus verständlichen Gründen beherrscht das Thema „Coronavirus (Covid-19)“ derzeit unsere ganze Aufmerksamkeit und die Diskussionen in unserer Gesellschaft. Wie man sich am besten verhalten soll, wie wir (hoffentlich bald) das Übel wieder in den Griff bekommen, ohne den Blick auf die Zukunft zu verlieren, ist tagtäglich Thema im Mainstream in Form von Sondersendungen und Talkshows, aber beherrscht auch das Internet und die Sozialen Medien. Die Meinungen sind zwischenzeitlich unterschiedlich, was die Intensität und die Länge des aktuellen Shutdowns betrifft. Eines deshalb vorweg: Ich möchte in diesem Beitrag keine Ratschläge geben, denn Experten haben wir fürwahr genug, die sich auch nicht immer einig sind.

Nun macht man sich natürlich selbst seine eigenen Gedanken, was man tun könnte und eine Idee, die ich schon seit einiger Zeit verfolge, ist die, dass mir aufgefallen war, dass die Bilder, die wir aus China erhielten, immer Menschen mit Schutzmasken zeigten. Immerhin räumen jetzt auch schon Experten ein, dass das Tragen einer einfachen Schutzmaske zumindest ein halber Schutz sei, indem man andere nicht anstecken kann. Zwei Halbe machen bekanntlich ein Ganzes und wenn Jede und Jeder in der Öffentlichkeit (zumindest dort, wo man nicht alleine ist wie zum Beispiel im Supermarkt) eine solche Maske tragen würde, dann könnte das was bringen. Diese Bemerkungen sind jedoch nicht als Ratschlag gedacht, sondern sie sollen lediglich zur Einführung in das eigentliche Thema dieses Beitrags dienen:

Nun sind sich die Experten allerdings dahingehend einig, dass Schutzmasken Mangelware geworden sind, zumindest was die Schutzmasken betrifft, die für das medizinische und pflegerische Personal gebraucht werden. Aber auch die einfachen Schutzmasken scheinen Mangelware zu sein oder zumindest zu werden, wenn Inhaber und/oder Geschäftsführer von Betrieben, die solche (einfachen) Masken (zwischenzeitlich) herstellen, dass sie ein Vielfaches an Aufträgen haben, als dass sie produzieren können. Umso mehr haben mich in den letzten Tagen E-Mail verwundert, die ich erhalten habe und wo geworben wird, solche Masken online kaufen zu können.

Ich habe mir deshalb die Mühe gemacht und habe versucht, solche Masken zu bestellen, ohne dass ich natürlich einen Kauf abgeschlossen hätte. Ich bin dabei, teilweise durch mehrere automatische Umleitungen, auf zwei eShops gestoßen, die ich mit großer Wahrscheinlichkeit als sogenannte Fake-Shops identifizieren würde, da mehrere Kriterien dafür gesprochen haben. Namen nenne ich an dieser Stelle keine, um nicht vielleicht doch einen ehrlichen Anbieter zu diskreditieren.

Ich kann deshalb nur zur Vorsicht raten. Gerade, wenn die Not am größten ist, überlegt man bekanntlich nicht lange. Es wird schon gut gehen. Spätestens, wenn Sie eine Zahlung ins Ausland tätigen sollen (was in dieser Situation ja nicht ungewöhnlich wäre), sollten Sie vorsichtig sein. Aber auch deutsche Konten sind nicht sicher, wenn die Täterschaft dazu sogenannte Finanzagenten gewinnen konnte. Ausführlichere Informationen zum Thema „Fake-Shops“ und „Finanzagenten“ habe ich auf meiner Website veröffentlicht. Die Adresse folgt am Ende des Beitrags.

Seriöse Anbieter räumen die Möglichkeit ein, via PayPal zu bezahlen. Hier besteht ein Käuferschutz, indem man bei Nichterhalten der Ware einen Streitfall aufrufen kann. Allerdings erlebe ich immer wieder, dass Kunden dazu überredet werden, eine sogenannte „PayPal-Freundschaftzahlung“ zu machen, um die Gebühren zu sparen. In diesem Falle kann später kein Streitfall aufgerufen werden und das Geld ist weg. Die Chancen, es wieder zu bekommen, tendieren gegen Null. Denn PayPal sagt zu Recht, dass diese Funktion nur dazu dienen soll, um nahestehenden Personen (Freunde) ihr PayPal-Konto zu decken und nicht dazu, einen Einkauf zu bezahlen.

In diesem Sinne wünsche ich allen, gut durch die Corona-Pandemie zu kommen und nicht noch durch Betrüger, die diese Situation schamlos ausnutzen, ein weiteres Mal geschädigt zu werden. Nähere Informationen wie immer auf meiner Website [http://bjg-media.de/].