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Dienstag, 25. Mai 2021

NEU: Checkliste "Kaufen im Internet"

Wenn Sie im Internet etwas kaufen wollen und dabei in Vorkasse treten müssen (also zuerst bezahlen und dann auf den Erhalt der Ware warten müssen), gehen Sie immer ein gewisses Risiko ein, es sei denn, dass Sie den Verkäufer schon kennen. Also müssen Sie ein gewisses Risiko eingehen, welches Sie zumindest deutlich reduzieren können, wenn Sie ein paar Hinweise beachten, die ich in einer Checkliste zusammengefasst und heute auf meinem Blog veröffentlicht habe.

Checkliste "Kaufen im Internet".

Montag, 12. April 2021

Aktuelle Warnung: Fake-Shop täuscht PS5-Kunden: Warnung vor "playstation-sony.eu"

Heise online warnt aktuell vor einem Fake-Shop, der anscheinend derzeit Konjunktur hat. Angeboten werden die begehrten PS5, die anscheinend derzeit auf dem freien Markt kaum zu haben sind. Aber mehr als eine Illusion wird nicht verkauft. Keine PS5, nur Geld weg. 

Ich selbst hatte bereits einen Fall, wo das leider passiert ist. Was dahinter steckt und warum es sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um einen Fake-Shop handelt, erläutert Heise online sehr anschaulich, weshalb ich auf den entsprechenden Link verweisen möchte:

LINK zum Beitrag von Heise online

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesem Beitrag dienlich sein konnte. Weitere Beiträge zum Themenkomplex „Cybercrime“ bzw. „Internet-Kriminalität“ finden Sie auch auf meiner Website [https://bjg-media.de/cybercrime/]. Schauen Sie unverbindlich rein, der Besuch ist garantiert kostenfrei.

Mittwoch, 24. Juni 2020

Checkliste Fake-Shops

Seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 scheint es, als habe das Phänomen „Betrug mittels Fake-Shop“ zugenommen. Gauner wissen eben auch, die Gunst der Stunde (Lockdown) zu nutzen. Deshalb ist beim Einkauf im Internet mehr denn je Vorsicht geboten, dass man den Einkauf nicht auf einer Website bzw. in einem eShop tätigt, die/der nur dazu geschaffen wurde, um Einnahmen ohne Gegenleistung zu generieren, also den sogenannten ‚Fake-Shops’. 

Die nachfolgende Checkliste soll Ihnen dabei helfen, Sie zumindest misstrauisch zu machen, wenn Sie auf einer solchen Website gelandet sind. Eine 100%ige Sicherheit gibt es nicht, aber ich beobachte oft, dass ein bisschen Misstrauen schon ausgereicht hätte, um größeren Schaden zu vermeiden.

•    Wenn ich als polizeilicher Ermittler einen Fall hatte, wo jemand Opfer eines Betreibers eines Fake-Shops wurde, dann gebe ich schon seit geraumer Zeit gerne die gesuchte Ware in die Suchmaschine Google ein und mache meistens die Entdeckung, dass der Fake-Shop oft an erster Stelle der Rangliste, zumindest aber unter den ersten Plätzen sich befindet. Google ist bestechlich und die Betrüger lassen sich es etwas kosten, dass man ihre Website als erste findet. Das bedeutet nicht, dass es sich bei jeder Nummer-1-Platzierung automatisch um eine Betrüger-Website handeln muss, aber zumindest die Möglichkeit, dass dem so ist, sollte nicht außer Acht gelassen werden.


•    Ein bedeutendes Merkmal eines Fake-Shops sind die besonders günstigen Preise. Der eShop ist voller Schnäppchen und damit diese auch gefunden werden, gibt es Websites, die Preise vergleichen und daher den Fake-Shop ganz nach oben setzen. Wenn der Preisunterschied zu anderen Händlern lediglich 5 oder 10 Euro beträgt, dann ist dies noch nicht verdächtig. Allerdings bei Preisunterschieden von 50 Euro und mehr, manchmal sogar viel mehr, sollten Sie misstrauisch werden, denn die Gauner vertrauen darauf, dass beim potentiellen Opfer nicht nur der Spruch ‚Geiz ist geil’ gilt, sondern der Geiz schlussendlich das Hirn frisst (‚Es wird schon gut gehen ...’).


•    Lassen Sie sich auch nicht täuschen, dass die Website perfekt aussieht und dass diese ein perfektes Impressum aufweist, das alle notwendigen Daten (Steuer-Nr., Handelsregister, etc.) nennt. Doch hier können Sie zum ersten Mal selbst aktiv werden. Wenn der Kontakt nur über E-Mail möglich ist, dann ist Vorsicht geboten. Gibt es als Telefonnummer nur eine Mobilfunknummer, dann gilt das gleiche. Finden Sie im Impressum sogar eine Festnetznummer der besagten Firma, dann rufen Sie dort einfach mal an. Gauner vertrauen darauf, dass dies die wenigsten Kunden (zumindest vor dem Einkauf) tun und nennen im Impressum Telefonnummern, die zwar gut aussehen, aber entweder nicht existieren oder einem Anderen gehören.


•    Welche Zahlungsarten bietet der eShop an? Nur Vorkasse wäre ein weiteres Indiz dafür, misstrauisch zu werden. Aber das wissen auch die Gauner, weshalb sie, zumindest zum Schein, auch Zahlungen per Kreditkarte oder per PayPal anbieten. Wer aber die Zahlungsoption wählt, erhält dann die Nachricht, dass Kreditkarte oder PayPal derzeit leider aufgrund einer technischen Störung nicht möglich sei. Also dann doch die Überweisung, also die Zahlung per Vorkasse? Jetzt beginnt das Risiko, welches Sie kennen und abschätzen sollten. Gerade aber bei hohen Beträgen würde ich dieses Risiko lieber meiden.


•    Der Betrüger wird alles dafür tun, um Sie zu einer Zahlung per Vorkasse zu bewegen. Überweisen Sie jedoch unter keinen Umständen auf ein Konto, dessen IBAN nicht mit DE beginnt, also auf ein ausländisches Konto. Sie haben keine Chance, das Geld wieder zu bekommen, wenn sie hereingelegt worden sein sollten. Trotzdem beobachte ich immer wieder, dass gerade bei sehr großen Schnäppchen (Preisvorteil von 50 bis 100 Euro und mehr) die Vorsicht beiseite geschoben wird, weil der Betrüger vorgibt, dass es diese Schnäppchen eben nur im EU-Ausland geben soll. 


•    Bei Überweisungen auf ein Konto bei einer deutschen Bank (IBAN beginnend mit DE) haben Polizei und Staatsanwaltschaft immerhin die Möglichkeit, den Kontoinhaber ausfindig zu machen. Aber diese Sicherheit kann trügerisch sein. Betrüger bedienen sich oftmals sogenannter Finanzagenten (ahnungslose Menschen, die ein Konto auf ihren Namen eröffnen und es dann der Täterschaft arglos zur Verfügung stellen) oder ein ausländischer Zahlungsdienstleister ist Inhaber des (deutschen) Kontos (siehe Beitrag über SKRILL und ihrem Konto bei der Deutschen Handelsbank AG). Deshalb mein Ratschlag: Geben Sie den IBAN des Kontos, auf welches Sie überweisen sollen, in Suchmaschinen wie Google ein und wenn Sie nicht die oder der Erste sind, die/der Opfer des Betrugs werden soll, dann könnten Sie schon erste Warnhinweise bekommen.


•    Es gibt etliche Websites im Internet, die dem Zweck dienen, Fake-Shops zu entlarven. Nutzen Sie diesen Service und profitieren Sie von den Erfahrungen von anderen. Und geben Sie Ihre Erfahrungen, sollten Sie doch einmal Opfer geworden sein, entsprechend weiter, damit zumindest andere davor gewarnt sind. Da Betrüger dies wissen, wechseln sie recht häufig die Domain (also die Internet-Adresse) und ziehen mit der gesamten Website einfach um oder duplizieren diese einfach auf einer neuen Website. Auch hier gibt es einen Trick, wie Sie Gauner entlarven könnten: Wenn Sie sich einen Artikel ausgesucht haben, dann gibt es dazu ein bestimmtes Bild. Mit etwas Geschick können Sie den Namen des Bildes herausfinden (Firefox bietet zum Beispiel die Funktion an, die Website zu durchsuchen). Wenn Sie wissen, wie das Bild heißt, dann suchen Sie es via Google. Wenn das Bild dann auf Websites angezeigt wird, die es gar nicht mehr gibt (Google hat ein längeres Gedächtnis), dann ist Vorsicht angesagt.


Soweit die Ratschläge, wie man das Risiko vermindern kann, wenn man zum ersten Mal in eShops einkauft, die man noch nicht kennt. Es liegt an Ihnen, vorher wachsam zu sein. Nachher ist es oftmals zu spät, denn Polizei und Staatsanwaltschaft haben oftmals kaum brauchbare Ermittlungsansätze, um die Täterschaft zu überführen. Ihr Geld ist dann weg.

Sonntag, 21. Juni 2020

Käufe im Internet: Vorsicht bei Überweisungen auf ein Konto bei der Deutschen Handelsbank AG

Beim Handel im Internet besteht grundsätzlich das Problem, dass sich beide Beteiligte, also der Verkäufer und der Käufer, oftmals nicht kennen. Das gilt nicht immer, denn wenn ich bei einem eShop einkaufe, wo ich schon etliche Male gut bedient wurde, dann kenne ich meinen Verkäufer und habe das Problem nicht. Das gleiche gilt für den Verkäufer, weil er mich schon öfters beliefert hat und ich immer bezahlt habe. Davon spreche ich im nachfolgenden Beitrag nicht.

Aber oftmals finde ich die verlockenden Schnäppchen entweder bei eBay-Kleinanzeigen oder ähnlichen Marktplätzen oder ich finde mit Hilfe von Google einen neuen eShop, der seriös aussieht und der mit wahren Schnäppchen-Angeboten lockt. Habe ich jetzt Glück gehabt oder stehe ich gerade davor, Opfer eines Betrugs zu werden Das ist die Gretchen-Frage, die ich mir jetzt stellen muss.


Eines ist klar Einer muss den ersten Schritt machen und das ist üblicherweise der Käufer, der in Vorkasse treten muss. Derjenige, der diesen ersten Schritt machen muss, trägt zunächst das Risiko und kann nur hoffen, dass nach der Bezahlung die Ware dann auch wie gewünscht geliefert wird. Grundsätzlich bedeutet daher Handel im Internet für den Käufer ein gewisses Risiko, das man aber mit gewissen Maßnahmen deutlich begrenzen kann, vorausgesetzt, dass man die Risiken kennt.

Zahle ich mit PayPal, dann habe ich zumindest die Gewissheit, dass das Geld nicht direkt beim Käufer landet und ich notfalls einen Streitfall aufrufen kann, wenn die Ware nicht kommt. Aber Vorsicht Das gilt nicht für die PayPal-Freundschaftszahlungen, weil nach den Geschäftsbedingungen von PayPal damit kein Einkauf bezahlt werden kann, sondern nur das Konto einer anderen Person (Freundschaft) gedeckt werden soll. Ergo gibt es auch nicht die Möglichkeit, einen Streitfall bei Bedarf aufzurufen. Leider schaffen es Betrüger immer wieder, den Käufer zu einer sogenannten Freundschaftszahlung zu überreden. Machen Sie dies grundsätzlich nicht, sie haben nachher keine Chance mehr, an Ihr Geld zu kommen.

Noch eine Bemerkung zu PayPal, die ich schon erwähnt habe, aber ich immer wieder gerne wiederhole Ein PayPal-Konto wird online angelegt, wobei die hinterlegten Personalien NICHT überprüft werden. Wenn also Betrüger Ede Wolf ein Konto auf den Namen seines Nachbarn anlegt oder sich sonst einen Namen aus dem Telefonbuch sucht, dann bleibt er anonym. Erhält er eine Freundschaftszahlung, dann gilt das Konto als gedeckt und Ede kann damit gleich einkaufen gehen. Und wenn der Käufer dann enttäuscht zu Polizei geht und diese die Auskunft erhält, dass das Konto dem Nachbarn von Ede Wolf gehört, dann wird dieser sagen „Ich hatte noch nie ein PayPal-Konto“ und man wird ihm nicht das Gegenteil beweisen können. Das Geld ist weg und Ede freut sich.

Was aber tun, wenn der Verkäufer sagt, er habe oder akzeptiere kein PayPal und auf einer Überweisung besteht In etlichen meiner Ausführungen habe ich immer davor gewarnt, auf keinen Fall auf ein ausländisches Konto zu überweisen, weil das Geld dann einfach weg ist und dem Verkäufer auch kein Ungemach droht, wenn er nicht liefert. Denn die Ermittlungsmöglichkeiten von Polizei und Staatsanwaltschaft enden in vielen Fällen an der Grenze. Ich lese immer wieder in etlichen Foren „Die Polizei macht nichts.“ Richtig aber wäre der Satz „Die Polizei und die Staatsanwaltschaft können (in solchen Fällen) nichts mehr machen.“

Ein deutsches Konto, so meine Ausführungen bisher, hat immerhin den Vorteil, dass Polizei undoder Staatsanwaltschaft den Kontoinhaber ermitteln können, weil bei Eröffnung eines (deutschen) Girokontos die Banken verpflichtet sind, die Identität des Kunden zu prüfen. Es gibt immerhin eine Person, die man für den Schaden haftbar machen kann, zumindest theoretisch. Und, ebenfalls zumindest theoretisch, kann diese Person strafrechtlich verfolgt werden, was immer noch für eine Anzahl von Kleinkriminellen Anlass dafür bietet, den Schaden wieder gutzumachen.

Leider gilt diese Aussage nicht mehr unbedingt. Aufgrund von angezeigten Sachverhalten und den Ermittlungen, die daraufhin gemacht wurden, musste ich feststellen, dass eine Überweisung auf ein Konto der Deutschen Handelsbank AG anonym von Betrügern genutzt werden kann, nämlich dann, wenn es sich bei dem Kontoinhaber um die britische Firma SKRIL Limited handelt, was man dem Konto leider vorher nicht ansieht. Ich betone ausdrücklich, dass dies nicht für jedes Konto bei dieser Bank gilt, denn sicherlich haben dort viele Menschen oder Firmen ihr Konto, die nichts mit Betrug am Hut haben.

SKRILL (früher Moneybookes) ist ein internationaler Zahlungsanbieter mit Sitz in London und gehört zur Paysafe-Gruppe. Die Registrierung erfolgt online, vermutlich mit einem Smartphone, weil man offenbar dazu eine E-Mail-Adresse und ein Telefon braucht. Zwar muss ein Bild vom Ausweis hinterlegt werden, aber es dürfte hinlänglich bekannt sein, dass Betrüger sich so etwas von arglosen Opfern leicht besorgen können. Meine Recherchen im Web haben ergeben, dass offenbar weder ein Post-Ident- noch ein Video-Ident-Verfahren notwendig ist, um ein Konto zu eröffnen. Wenn dies zutreffend ist, dann stellt dies keine sichere Identifizierung dar.


Weiter wird im Web davon berichtet, dass das Konto bereits bedingt funktionsfähig ist, wenn die Identifizierung noch nicht abgeschlossen ist. Die Funktionen, die es für Betrüger braucht, sind jedoch schon vorhanden. Ist nämlich Guthaben drauf, dann kann man damit bezahlen, natürlich nur dort, wo der Händler oder Verkäufer Skrill akzeptiert. Vor allem bei Online-Casinos oder Gaming-Anbietern ist Skrill sehr beliebt, aber es gibt auch die Möglichkeit, mit der angebotenen Mastercard zum Beispiel bei Amazon zu bezahlen. Ich will hier keine Werbung für SKRILL machen, sondern mit diesen Beispielen lediglich aufzeigen, dass das Geld, welches der ahnungslose Käufer da überweist, ganz schnell weitergeleitet werden kann.

Was also tun, wenn ein Verkäufer sagt Überweise mir das Geld auf mein deutsches Konto Anhang des IBANs kann man leicht feststellen, ob es sich um ein Konto bei der Deutschen Handelsbank AG handelt oder nicht Wenn jetzt dazu kommt, dass der Verkäufer darauf besteht, dass man als Verwendungszweck eine achtstellige Nummer verwenden soll und ihm das offenbar sehr wichtig ist, dann sollten die Alarmglocken klingeln. Offenbar dient diese Nummer dazu, das SKRILL den Geldbetrag intern dem richtigen Skrill-Konto zuordnet.


Augenscheinlich dient ein Konto bei der Deutschen Handelsbank AG dazu, Beträge für Skrill-Kunden zu sammeln. Ich vermute, dass nicht jeder Skrill-Kunde ein eigenes Handelbank-Konto hat, sondern dass dieses so etwas wie ein Gemeinschaftskonto ist, welches dem britischen Unternehmen gehört, welches die Beträge virtuell intern dann verteilt.

Mir ist bisher nicht bekannt, dass Skrill auch bei anderen deutschen Banken Konten unterhält, aber ich will dies nicht ausschließen. Sollte ich davon erfahren, werde ich nachberichten. Wer diesbezügliche Informationen hat, darf diese mit gerne übermitteln, damit ich sie veröffentlichen kann.

Dienstag, 31. Dezember 2019

Online-Händlern machen es Betrügern immer noch zu leicht.

Einkaufen im Internet ist für viele selbstverständlich geworden. Man kann bequem von zuhause aus suchen, dabei sogar noch Preise vergleichen und hat mitunter eine noch größere Auswahl, als wenn man in ein Kaufhaus gehen würde. Und wenn etwas nicht passt oder gefällt, dann schickt man es einfach wieder zurück. Tolle Sache.

Dass die Kehrseite der Medaille ganz anders aussieht, wird dabei gerne vergessen. Abgesehen davon, dass viele der Personen, die die Pakete ausliefern, 6 Tage in der Woche (also auch an Samstagen) mitunter unter Mindestlohn arbeiten müssen, dass vermutlich auch die Öko-Bilanz beim Versandhandel nicht gerade günstig ausfällt, wenn jeder Artikel einzeln geliefert wird, vom Verpackungsmaterial und den Rücksendungen einmal abgesehen, so liest man zudem in den Medien von Sachverhalten, die einem nur noch als absurd vorkommen können: Angeblich werden die ganzen oder ein Großteil der Rückläufer bei einem großen Händler mit einem A im Namen, selbst wenn sie noch original verpackt seien, einfach vernichtet, wie ich dieser Tage lesen musste.

Doch all dies ist nicht das Thema meines Beitrags, denn ich will nachfolgend eine andere Facette des Online-Handels beleuchten und habe die Einleitung nur deshalb gewählt, um zu verdeutlichen, dass das man diese anscheinend so zeitgemäße Form des Einkaufens nicht bedingungslos als eine gute Errungenschaft sehen sollte. Online-Handel mag dort seine Berechtigung haben, wo Güter gehandelt werden, die man eben nicht in jeder Stadt und auch nicht in jeder Großstadt bekommt, aber die Umsätze der Marktführer von A bis Z (die Namen können Sie sich denken) sprechen da eine andere Sprache.

Solange es Supermärkte und Einkaufszentren gibt, wird es erfahrungsgemäß auch immer Ladendiebstähle geben, wobei sich der Einzelhandel schon bemüht, diesem Phänomen entgegen zu wirken, indem nicht nur bestimmte Güter besonders gesichert werden, sondern auch durch den Einsatz von Ladendetektiven, um ein gewisses Maß der Abschreckung zu erreichen. Was allerdings den Online-Handel betrifft, so scheint man hier keinen so großen Wert darauf zu legen. Beim Verkauf kann immer wieder und immer noch beobachtet werden, dass seitens der meisten Händler eine übermäßig große Sorglosigkeit herrscht:

Sicherlich ist es für den Händler so gut als unmöglich, die Identität des Käufers zu ermitteln bzw. sicher festzustellen. Trotzdem bieten die meisten Händler auch für Kunden, die sie noch nicht kennen, also auch für Erstkunden, Zahlungsoptionen wie das Lastschriftverfahren oder Zahlung auf Rechnung an. Auch wird offenbar kritiklos hingenommen, dass die Rechnung nach Stuttgart und die Ware nach Düsseldorf geschickt werden soll, also dass Rechnungs- und Lieferadresse voneinander abweichen. Hauptsache, man hat schnell verkauft.

Aber halt: Wichtiger als das Verkaufen ist doch, dass der Kunde die Ware auch bezahlt. Selbst das Lastschriftverfahren ist hier nicht sicher, denn wenn der Käufer ein fremdes Konto zum Einzug des Kaufpreises angibt, dann fällt der Schwindel erst dann auf, wenn die Ware schon lange geliefert worden ist. Und damit komme ich zum Kernpunkt meiner Ausführungen:

Der Online-Handel macht es in vielen Fällen Betrügern viel zu leicht, ohne zu bezahlen an die Waren zu kommen. Sicherlich ist noch immer die Masse der Käufer ehrlich, sodass man diesen Schwund vermutlich bereits einkalkuliert hat, auch wenn der ehrliche Käufer letztendlich, wenn auch zu einem geringen Anteil, den Schadensersatz für diese Betrüger mit trägt. Und schließlich gibt es auch noch die Inkasso-Unternehmen, die spätestens dann auf den Plan treten, wenn auf Rechnungen und Mahnungen keine Reaktion erfolgt ist.

Dass dabei die Inkasso-Unternehmen letztendlich auch Geld verdienen, steht außer Frage. Dort, wo sie zurecht aktiv werden, halte ich das durchaus für gerechtfertigt, aber in vielen Fällen, die mir bekannt wurden, hätte man deren Dienste gar nicht gebraucht, wenn vorher etwas mehr Sorgfalt an den Tag gelegt worden wäre. Denn wenn Betrüger am Werk waren, dann werden meistens später auch Unbeteiligte darin verwickelt und für diese kann dies zum wahren Alptraum werden.

So erging es einer jungen Frau, die sich über einem längeren Zeitraum ständig Mahnungen und Inkassoschreiben ausgesetzt sah. Im Sommer hatte eine unbekannte Täterschaft damit begonnen, in verschiedenen Shops im Internet einzukaufen und benutzte dabei den Namen und die Adresse der jungen Frau, zumindest, was die Rechnungsadresse betraf. Eingekauft wurde entweder auf Rechnung oder mittels des Lastschriftverfahrens (über ein fremdes Konto), was, wie bereits erwähnt, offenbar immer noch bei vielen eShops problemlos möglich ist.

Da beim Online-Einkauf die Rechnung zuerst via E-Mail geschickt wird und deshalb an die Täterschaft ging, erfuhr die junge Frau zunächst nichts davon. Erst, als keine Bezahlung erfolgte und eine per E-Mail übersandte Zahlungserinnerung auch nicht gefruchtet hatte, bekam sie Briefe von verschiedenen Händlern, oftmals schon von Inkasso-Unternehmen, wo ihr mitgeteilt wurde, dass sie die berechtigte Forderung des Händlers immer noch nicht beglichen habe. Man drohte ihr mit Schufa-Einträgen, Zwangsvollstreckung und Lohnpfändung, um nur ein paar der vorgezeigten Waffen zu nennen, die Inkasso-Unternehmen gerne gebrauchen.

Der jungen Frau blieb keine andere Wahl, als dass sie sich jedes Mal mit dem Händler oder dem Inkasso-Büro in Verbindung setzen und erklären musste, dass sie weder Ware bestellt noch bekommen habe. Die Reaktionen darauf waren unterschiedlich: Es gab Händler, die das sofort akzeptieren, andere blieben hartnäckig und bestanden weiter auf der Zahlung. Als sie dann nachfragte, wohin die Ware geliefert worden sei, erhielt sie nicht nur einmal die Auskunft, dass man ihr das aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht sagen dürfe.

Ich muss dabei immer schmunzeln, wenn der Datenschutz dazu benutzt wird, berechtigte Auskünfte zu verweigern. Denn zum Zeitpunkt, als die Daten gespeichert wurden, da kannte man offenbar den Datenschutz nicht oder man nahm ihn einfach nicht ernst, denn die jeweiligen Händler haben die Daten der jungen Frau letztendlich ohne deren Einverständnis gespeichert. Wenn ein Inkasso-Unternehmen beauftragt wurde, dann wurden diese sogar unberechtigt weiter gegeben. Aber wenn dann die Person nachfragt, deren Daten unrechtmäßig gespeichert wurden und man verweigert die Herausgabe derselben aus Datenschutzgründen, dass ist das für mich nur noch absurd, wenn nicht sogar pervers.

Als sie schließlich keinen anderen Ausweg mehr wusste, erstattete sie Anzeige gegen Unbekannt, wobei die Taten auch nach der Anzeigeerstattung nicht aufhörten, sondern es wurden immer wieder neue Fälle bekannt. Dabei wurde bekannt, dass bei manchen Online-Händlern gleich mehrfach hintereinander bestellt worden war, ohne dass dies aufgefallen wäre. Anfangs hatte sich die Täterschaft bemüht, die Beträge unter 100 Euro zu halten, weil sie vielleicht vermutet hatte, dass bei kleineren Beträgen die Händler großzügiger sein würden. Aber offenbar wurde keiner der besagten Händler misstrauisch, dass an drei oder vier Tagen hintereinander Bestellungen aufgegeben wurden. Bei einem bekannten großen Internet-Händler (ohne A im Namen) häuften sich die Rechnungen auf über 2.000 Euro.

Was aber das besondere an diesem Fall war und weshalb ich mich auch entschlossen habe, diesen Beitrag zu schreiben, das war, dass die Täterschaft für alle betrügerischen Bestellungen immer die gleiche Lieferadresse angegeben hatte. Es handelte sich dabei keineswegs um die Adresse der jungen Frau, die jedes Mal lediglich als Rechnungsadresse angegeben wurde, sondern um die Adresse einer in einem ganz anderen Bundesland niedergelassen Firma, deren Geschäftszweck es ist, für fremde Personen Pakete und Warensendungen anzunehmen und diese dann weiter zu schicken. So landeten alle Waren letztendlich in China und der Geschäftsführer dieser Firma rechtfertigte sein Tun damit, dass dieser Service für Kunden aus China notwendig sei, weil viele deutsche Händler nicht nach China liefern würden.

Wenn Sie als Privatperson so etwas machen, dass sie also für eine andere Person die Vorteile aus einer Straftat (in diesem Fall die Waren, die aus einer Betrugstat stammen) ins Ausland verbringen, dann wird die Staatsanwaltschaft gegen Sie wegen Geldwäsche (ein Straftatbestand im Strafgesetzbuch) ermitteln, auch wenn viele Verfahren dann wieder eingestellt werden, wenn anzunehmen ist, dass der oder die Beschuldigte ahnungslos gewesen war. Aber offenbar ist das für gewisse Firmen legal, die mit diesem Service sogar werben und sicherlich auch daran verdienen.

Wenn Sie als Privatperson einmal in finanziellen Schwierigkeiten gesteckt haben und nicht gleich alle Schulden begleichen konnten, dann ist es wahrscheinlich, dass Sie in einer Datei verzeichnet und deshalb nicht mehr kreditwürdig sind. Das trifft aber nur den Ehrlichen, oder soll ich sagen: den Dummen? Wenn jemand beim Handel nicht mehr kreditwürdig erscheint, dann bestellt man auf den Namen einer seiner Kinder oder der Oma, egal, wie alt die Person ist. Trotzdem gibt es diese Datei bzw. Dateien, vor der viele Menschen Angst haben.

Aber anscheinend schafft es der Handel nicht, gewisse Lieferadressen in einer Datei zu vermerken, um vorzubeugen, dass die Täterschaft immer wieder die gleiche Adresse benutzen kann. Ich fordere ja nicht, dass dann gewisse Adressen gar nicht mehr beliefert werden dürfen, aber wenn man in solchen Fällen auf Vorkasse bestehen würde, dann stünde einer Lieferung auch nichts mehr im Wege. Aber es möge mir keiner mit dem Argument kommen, das gehe aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht.

Denn wenn bei einer Bestellung mit anschließender Lieferung etwas feststeht, dann ist es die Lieferadresse, wohin die Waren geliefert wurden. Alle anderen Daten, insbesondere der Name und die (Rechnungs-) Adresse des Kunden, sind nirgends überprüft worden, weil sie ohne größeren Aufwand nicht überprüft werden konnten. Wenn aber der Speicherung dieser nicht überprüften Daten offenbar nichts im Wege steht, dann ist es unerklärlich, warum eine nachweislich von Betrügern genutzte Lieferadresse nicht gespeichert werden sollte.

Ich muss zur Ehrenrettung des Online-Handels noch erwähnen, dass es auch zahlreiche, offenbar ‚kleinere’ Händler gibt, die viel mehr Sorgfalt an den Tag legen und bei Verdachtsmomenten den Kunden freundlich um Vorkasse bitten. Sie möchte ich ermutigen, dies weiter zu tun, denn irgendwann wird sich diese Vorgehensweise auch auszahlen, wenn die Betrugstaten im Internet weiter zunehmen, weil man insbesondere im Ausland merkt, wie einfach dies in Deutschland geht.

Ich wünsche Ihnen als Käufer, dass Ihnen nicht das Gleiche passieren soll, was dieser jungen Frau passiert ist. Aber wenn doch, dann erstatten Sie eine Anzeige bei der Polizei. Zwar sind die Möglichkeiten, die Täterschaft bei solch einer Konstellation zu ermitteln, äußerst gering, aber die Erfahrung lehrt, dass die Forderungen meistens eingestellt werden, wenn dem Händler oder dem Inkasso-Unternehmen bekannt wurde, dass Anzeige erstattet worden ist.


Wer mehr von mir lesen möchte, den lade ich gerne auf meine Website BJGmedia ein.