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Samstag, 30. Januar 2021

Warnung: INKASSO-Schreiben müssen nicht immer echt sein

 

Wie immer schreibe ich meine Beiträge dann, wenn mir in meiner Tätigkeit als polizeilicher Internet-Ermittler etwas auffällt, wo ich denke, dass es sich lohnen würde, darüber zu schreiben. So musste ich mich vor nicht allzu langer Zeit mit einem dubiosen Inkasso-Schreiben beschäftigen, welches ich nach Prüfung des Inhalts zumindest für sehr dubios gehalten habe. Die Schwierigkeit dabei ist die, dass sich Polizei und Staatsanwaltschaften an Tatsachen halten müssen, wenn es um eine Straftat (in diesem Falle ein versuchtes Betrugsdelikt) handelt.

Sicherlich kann die Polizei ein Ermittlungsverfahren einleiten, wenn ein Anfangsverdacht vorhanden ist, aber selbst bei sehr dubios anmutenden Schreiben ist der finale Beweis oftmals nur sehr schwer zu erbringen, gerade wenn es um (behauptete) Forderungen geht, wo die Ermittlungsbehörden den Beweis erbringen müssten, dass die Forderungen unrechtmäßig sind und, das ist im Strafrecht zudem wichtig, dass das Inkasso-Unternehmen dies (vorher) sicher wusste. 

Daher bleibt oftmals nur die Prävention, also auf solche Sachverhalte aufmerksam zu machen und den Bürger aufzuklären, auf was zu achten wäre. Zu diesem Zweck soll der nachfolgende Beitrag dienlich sein:

 

Was ist ein Inkassounternehmen?

Inkassounternehmen sind zunächst nichts anderes als Firmen, deren Betätigungsfeld darin besteht, die Schulden anderer einzutreiben, wofür sie natürlich eine entsprechende Gebühr verlangen. Über die mitunter merkwürdig anmutenden Methoden, die das eine oder andere Unternehmen so an der Tag legt, vor allem, wenn es um die Ermittlung von Personen geht, habe ich schon einige Male geschrieben. Obwohl diese Unternehmen grundsätzlich nur Dienstleister sind und keine anderen Rechte haben als der ursprüngliche Gläubiger, so schrecken doch viele Menschen auf, wenn sie Post von einem solchen Inkasso-Unternehmen bekommen.

Viele Menschen stellen sie gedanklich dem Gerichtsvollzieher gleich, was aber nicht stimmt, denn wenn der Gerichtsvollzieher kommt, dann kann dieser vollstrecken, weil es hierfür bereits einen rechtskräftigen Gerichtsbeschluss gibt. Ich will keinesfalls dazu aufrufen, Inkasso-Schreiben auf die leichte Schulter zu nehmen oder gar zu ignorieren, denn möglicherweise folgt danach doch ein Mahn- und dann ein Vollsteckungsbescheid und dann kommt tatsächlich eines Tages der Gerichtsvollzieher.

Weil aber immer noch viele Menschen ein Inkasso-Schreiben gedanklich auf die gleiche Stufe wie ein Vollstreckungsbescheid eines Gerichts stellen, nutzen dies immer wieder Gauner und Betrüger aus, um als angebliches Inkasso-Unternehmen ihre Opfer zu einer Zahlung zu bewegen, worauf sie überhaupt keinen Anspruch gehabt hätten, zumindest nicht vor einem ordentlichen deutschen Gericht. So kam mir dieser Tage ein solches Schreiben in die Hände, welches ich in diesem Beitrag einmal exemplarisch vorstellen möchte:

 

Geschickt verpackte Drohungen, die man durchschauen kann:

Letzte außergerichtliche Mahnung vor gerichtlichen Schritten“ stand dick und fett gedruckt in der Überschrift. Man beachte, dass das Wort „Gericht“ gleich zweimal darin vorkommt, was sicherlich seine Wirkung nicht verfehlt, weil viele Menschen bestrebt sind, ein Leben lang mit „dem Gericht“ nichts zu tun gehabt zu haben. 

Erst im Kleingedruckten erfährt die oder der Lesende dann, dass es sich um eine Forderung einer angeblichen Gewinnspielfirma handelt. Aber keine Angaben darüber, wo man diese Firma finden könnte, keine Adresse, nicht einmal eine Internet-Adresse. So steht nicht einmal fest, ob die Firma, so es sie überhaupt gibt, in Deutschland ihren Sitz hat und wir erfahren auch nicht, wann und wie die Forderung zustande gekommen sei. Stattdessen steht da der lapidare Satz: „[…] bedauerlicherweise haben Sie die Ihnen bekannte Forderung noch nicht ausgeglichen.“ 

In allen Inkasso-Schreiben von Firmen, welche ich für seriös halte, konnte ich immer Angaben darüber finden, wer der eigentliche Gläubiger (mit Adresse) ist und wann und wie die behauptete Forderung zustande gekommen war. Diese Angaben bieten dem Adressaten die Möglichkeit, sich überhaupt mit der Forderung auseinander zu setzen.

Stattdessen kommt in dem Schreiben, welches ich zum Anlass für diesen Beitrag genommen habe, erneut Psychologie zum Einsatz: Man bietet eine Pauschalzahlung von knapp unter 200 Euro an, mit welcher alle Forderungen beglichen wären. Daneben steht eine Auflistung, welche Forderungen in einem „nachgerichtlichen Mahnverfahren“ auf den angeblichen Schuldner zukommen würden, nämlich fast 700 EUR.

Ungeachtet dessen, dass der Ausdruck „nachgerichtliches Mahnverfahren“ jede rechtskundige Person zum Lachen bringt, weil es so etwas einfach nicht gibt, weil nämlich die korrekte Bezeichnung entweder das „Gerichtliche Mahnverfahren“ oder nach ergangenem Urteil das „Vollstreckungsverfahren“ wäre, so ist eine solche Differenz unrealistisch und soll nur dazu dienen, den angeblichen Schuldner unter Druck zu setzen: Wenn ich jetzt nicht reagiere, dann wird es viel, viel teurer.

Wie immer in solchen Fällen wird dabei pfleglich vergessen, dass der Gläubiger (also die angebliche Gewinnspielfirma oder bei Abtretung die Inkasso-Firma) vor Gericht den Beweis antreten muss, dass die Forderung zurecht besteht. Stattdessen wird weiter über die schrecklichen Folgen referiert, die bei Nicht-Zahlung auf den Schuldner zukommen würden und man gibt sich menschenfreundlich mit den schönen Satz: „Wir […] möchten immer eine außergerichtliche Lösung finden“, was für mich übersetzt heißt: „Vor Gericht hätten wir (also das Inkassounternehmen) keine Chance.“

Dass in dem Text die Anrede des Schuldners einmal vom höflichen „Sie“ in das persönliche „Du“ wechselt, habe ich dann mit einem Schmunzeln vernommen. Doch erst diesen Satz fand ich dann doch peinlich, was vielleicht Jemanden nicht gleich auffällt, die/der sich damit nicht beruflich beschäftigt: „Bitte nehmen Sie die Zahlung umgehend vor, um das gerichtliche Mahnverfahren einzustellen!“ Hier wird vorgegaukelt, es gäbe bereits ein gerichtliches Mahnverfahren, was aber überhaupt nicht der Fall sein kann.

Wenn gegen Sie ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet worden ist, dann bekommen Sie Post (in einem gelben Umschlag) von einem deutschen Mahngericht. Dies passiert, wenn dort eine Person (das kann auch eine juristische Person wie eine Firma sein) behauptet, sie hätte eine Forderung gegen Sie, die sie vor dem Gericht genau bezeichnen muss. Wenn diese Person dann die Gebühren für das Gericht entrichtet hat, dann verschickt dieses ohne weitere Prüfung des Sachverhalts an den angegebenen Schuldner einen Mahnbescheid. Dieser hat dann 14 Tage Zeit, sich dagegen zu wehren, denn danach wird der Bescheid rechtskräftig und kann vollstreckt werden.

Weil aber das Gericht überhaupt nicht geprüft hat, ob die Forderung zu Recht besteht, wird mit dem Mahnbescheid ein Vordruck mitgeschickt, wo man Einspruch einlegen kann. Wenn dieser durch das rechtzeitige Abschicken des unterschriebenen Formulars eingelegt wurde, ist das Mahnverfahren beendet und der Gläubiger muss versuchen, die Forderung vor einem Zivilgericht vorzubringen, wo er in der Pflicht steht, die Rechtmäßigkeit seiner Forderung zu beweisen. Das Mahnverfahren ist letztendlich nur dazu da, um solche Schuldner, die auf nichts reagieren, irgendwann vollstrecken zu können.

Daher ist die Aufforderung, unverzüglich zu bezahlen, um das gerichtliche Mahnverfahren einzustellen, reine Einschüchterung, wenn es überhaupt noch kein Mahnverfahren gibt bzw. gegeben hat. Dieser Ratschlag ist nur dann sinnvoll, wenn es bereits einen rechtskräftig gewordenen Mahnbescheid gibt, denn dann sollte man bezahlen, um weitere Kosten für das Vollstreckungsverfahren zu sparen.

 

Weitere Auffälligkeiten, auf die Sie achten sollten:

Abgesehen davon, dass besagte (Pseudo-) Inkassofirma keine Auskunft darüber gibt, welche Rechtsform (z.B. GmbH) sie hat, aber dafür einen Geschäftsführer benennt, der dafür auf dem beigefügten Überweisungsformular jedoch als Kontoinhaber erscheint, dass sie keine postalische Adresse offenbart, sondern nur ein Postfach anbietet, so hat mich letztendlich diese Angabe stutzig gemacht: „Zugelassenes Inkasso-Unternehmen nach § 10 Absatz 1 Nr. RDG (Az. … )“.

Diese Angabe sagt überhaupt nichts aus. Die Abkürzung RDG steht für „Rechtsdienstleistungsgesetz“, wo besagter § 10 Absatz 1 Nr. 1 besagt, dass Inkassounternehmen behördlich registriert sein müssen, wenn sie die entsprechende Sachkunde nachgewiesen haben. Sinnvoller wäre gewesen, die Behörde zu nennen, bei welcher das Unternehmen (angeblich) registriert sei.

Also: Wenn Sie ein Schreiben dieser Art bekommen, dann können Sie davon ausgehen, dass die Forderung mehr als fraglich erscheint. Letztendlich liegt es an Ihnen, wie sie damit umgehen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, lohnt es sich sicherlich, dieses einem Anwalt zu zeigen. Haben Sie keine Versicherung, dann müssen Sie damit rechnen, dass Sie die Kosten für einen Anwalt selber tragen müssen, wenn sich das scheinbare Inkasso-Unternehmen als Maske eines Betrügers entpuppt, welcher seine Identität verschleiert hat oder welcher einfach nicht auffindbar und damit auch nicht vollstreckbar ist.

Wenn Sie sicher sind, dass die behauptete Forderung nicht rechtmäßig ist, müssen Sie im Grund gar nichts tun und können abwarten, was passiert. Denn wie ich bereits erwähnt habe, muss der Gläubiger beweisen, dass die Forderung zu Recht besteht. Trotzdem schließe ich diesen Beitrag mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie jedoch auf einen Mahnbescheid eines deutschen Gerichts reagieren müssen, weil dieser ansonsten rechtskräftig werden wird, egal, ob die ursprünglich behauptete Forderung zu Recht besteht oder nicht.

 Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesem Beitrag dienlich sein konnte. Weitere Beiträge zum Themenkomplex „Cybercrime“ bzw. „Internet-Kriminalität“ finden Sie auch auf meiner Website [https://bjg-media.de/cybercrime/]. Schauen Sie unverbindlich rein, der Besuch ist garantiert kostenfrei.

Freitag, 31. Juli 2020

Betrug beim Verkauf von alten Autos

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie haben ein altes Auto, welches Sie bereits stillgelegt haben, weil es einfach nichts mehr wert ist. Noch haben Sie es nicht zum Schrottplatz gebracht, weil sie es vielleicht doch noch zum Schrottpreis, vielleicht für Bastler, verkaufen wollen. Da klingeln plötzlich zwei Männer an Ihrer Tür und interessieren sich für das Auto. Natürlich sind Sie jetzt erfreut darüber, dass Sie Ihr Problem mit dem Auto endlich gelöst haben.
 
Erst recht, als Ihnen einer der Männer Bargeld anbietet, weil er das Auto zum Schrottpreis kaufen möchte. Sie willigen ein, weil Sie froh sind, das Auto endlich losgeworden zu sein und übergeben den Fahrzeugbrief, denn schließlich hat der Mann das Auto gekauft. „Wir lassen es in ein paar Tagen abholen“, sagt Ihnen noch der neue Besitzer des Autos und dann sind die Männer schon wieder weg.
 
Sie warten und warten, aber das Auto wird nicht abgeholt. Es steht nach wie vor noch da und vermutlich wird es gar nicht abgeholt werden, denn offenbar waren die beiden Männer nur auf den Fahrzeugbrief scharf. Jetzt haben Sie nicht nur ein Problem, wenn Sie das Auto zum Schrotthändler bringen, weil Ihnen ja der Brief fehlt, sondern Sie werden für die Verwertung auch noch bezahlen müssen. Dabei gehört Ihnen das Auto eigentlich schon gar nicht mehr, aber Sie sind der letzte Halter gewesen, an welchen sich die Behörden wenden, wenn Sie es einfach auf der Straße stehen lassen.
 
Was haben Sie falsch gemacht? Ich bin mir sicher, dass die Männer ihre wahren Absichten nie offenbart hätten, aber wenn Sie vor der Übergabe des Geldes und des Fahrzeugbriefes darauf bestanden hätten, dass diese Ihnen einen Ausweis hätten zeigen sollen, dann wäre das Ganze vermutlich nicht passiert. Fast jeder hat ein Smartphone. Einfach vom Ausweis ein paar Bilder machen und schon ist man auf der sicheren Seite, wem man das alte Auto verkauft hat.
 
Und wenn der potentielle Käufer dies ablehnt, dann kann immer noch freundlich sagen: „Sorry, dann eben nicht.“ Aber leider war die Versuchung, noch ein paar hundert Euro zu bekommen, zu groß, als dass man diese Vorsichtsmaßnahme hätte walten lassen. Diese Geschichte ist leider kein Einzelfall. Jeder, der sie liest, darf sie gerne weiterverbreiten. Nicht, um die Opfer bloßzustellen, sondern um andere zu warnen, den gleichen Fehler zu machen.
 

Samstag, 2. Mai 2020

MAUFLIX.DE – Website von Betrügern?

Die Website [mauflix.de] (ich lasse das ‚https‘ weg, weil ich in diesem Beitrag nicht noch einen Link darauf schalten möchte) fiel mir dieser Tage aufgrund eines tatsächlich angezeigten Falls auf. Bei erster Inaugenscheinnahme werden dort Kinofilme und Videos zum Download undoder Streaming angeboten. Da ich die Website nicht näher untersucht habe, muss ich dieses kleine Detail offen lassen, aber es tut auch nichts zur Sache. Tatsache ist, dass man zwecks Nutzung sich registrieren muss, wobei eine (kostenlose) 5-Tage-Testphase angeboten wird. 

Ob das Angebot überhaupt legal ist, also ob die Betreiber der Website überhaupt über die Urheberrechte der Filme verfügen dürfen, lasse ich ebenfalls mal dahingestellt, wenngleich ich eher vermute, dass dem nicht so ist. Aber auch das ist nicht mein eigentliches Thema:
Wer das (kostenlose) 5-Tage-Testphase-Angebot nutzen will und sich mit seinen Personalien registriert, dem kann es passieren, dass er nach Ablauf der Testphase per E-Mail eine Rechnung von nahezu 400 Euro bekommt. 


Rechnungssteller ist (angeblich) eine Firma aus England, bezahlt werden soll ebenfalls auf ein englisches Konto. Bei Nichtzahlung werden dann gleich entsprechende Konsequenzen angedroht, nämlich dass dann gnadenlos ein Inkasso-Unternehmen eingeschaltet wird und es dann noch erheblich teurer werden wird.

Bis zu diesem Punkt wäre ich vorsichtig, anderen zu raten, diese Rechnungen einfach zu ignorieren, wenn sie tatsächlich sich dort registriert haben sollten. Das ganze Verfahren scheint zwar nach deutschem Recht recht fragwürdig zu sein, aber Gewissheit, dass hier Betrüger am Werk sind, bekam ich erst, als ich (dienstlich) das Inkasso-Unternehmen kennen lernen durfte, welches dann versucht, die Beiträge einzutreiben.


Dass das Inkasso-Unternehmen auch seinen Sitz in England hat, war schon merkwürdig. Dass der (scheinbare) Schuldner ebenfalls auf ein englisches Konto überweisen soll Naja. Aber auffällig war doch, dass alle Mahnungen ausschließlich per E-Mail und dazu im nahen zeitlichen Abstand verschickt wurden, zwischen der 1. und der 2. Mahnung lagen gerade mal 2 Tage. Dann wurden Verzugszinsen gefordert, und zwar in einer astronomischen Höhe. Zwar fällt die nackte Zahl zunächst nicht auf, aber wenn für einen Betrag von knapp unter 400 Euro für einen Zeitraum von knapp einem Monat Zinsen um die 25 Euro berechnet werden, dann ergibt dies hochgerechnet einen Jahreszinssatz von 72%. Spätestens hier war mir klar Hier sind Betrüger am Werk.


Dabei bekommen nicht nur die Personen, die die Website tatsächlich besucht haben, entsprechend E-Post, sondern auch völlig Unbeteiligte. Nun kann man das grundsätzlich nie ausschließen, dass man diesbezüglich Opfer wird, weil wenn irgendein Schelm meine Personalien dazu benutzt, im Internet was auf meinen Namen zu bestellen, dann bekomme ich auch von einem seriösen Unternehmen die Rechnung, weil man dort davon ausgeht, dass ich es war, der bestellt hat.


Aufgrund meiner Beobachtungen möchte ich das bei MAUFLIX.DE mit großer Wahrscheinlichkeit ausschließen. Rechnungen, die von dort kommen, sollten Sie nicht beunruhigen. Allerdings geht die Täterschaft sehr geschickt vor, weil sich mit jeder Mahnung der Betrag erhöht und damit beim Opfer ein gewisses Druckpotential aufgebaut wird. Und wenn das Opfer dann noch Familienangehörige im Verdacht hat, dass diese die Rechnung verschuldet haben könnten, dann ist nicht nur der Familienfrieden in Gefahr („Ich glaub Dir nicht …“), sondern es wird vielleicht doch gezahlt, obwohl dazu absolut keine Notwendigkeit bestand.


Daher mein Fazit Vorsicht bei MAUFLIX.DE. Die Website sieht zwar gut und verlockend aus, aber sie wurde vermutlich nur dazu geschaffen, um andere zu betrügen undoder abzuzocken.


Letzter, aber wichtiger Hinweis: Sollten Sie wider Erwarten einen Mahnbescheid von einem deutschen Gericht bekommen, dann dürfen Sie diesen aber NICHT ignorieren, weil dieser rechtskräftig wird, wenn Sie keinen Widerspruch einlegen. Sie hätten dann keine Chance mehr, der Forderung auszuweichen.

Nachtrag vom 2. Mai 2020:

Die von mir erwähnte Website scheint neu zu sein, weshalb ich bei meinen Internet-Recherchen nicht gleich darauf gestoßen bin, dass es zahlreiche andere Websites gleichen Inhalts gibt. Wer mehr darüber erfahren möchte, dem empfehle ich folgende Website:

LINK ZUR WEBSITE DER KRIMINALPRÄVENTION