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Samstag, 2. April 2022

DPD-Erpressung

 

Was sagt Ihnen dieses Bild? Leider haben nicht alle Menschen so gute Orthographiekenntnisse, dass denen das schlechte Deutsch und die zahlreichen Stilblüten auffallen, denn letztendlich enthält diese Nachricht die Ankündigung, dass dem Empfänger ein Strafverfahren droht, welches mit einer Haftstrafe von 15 Jahren enden kann. Dass es den Straftatbestand "Vertrauensbruch" nicht gibt, weiß nicht jeder. Kein Wunder, wenn es Menschen gibt, die dabei gewaltig erschrecken.

Die Vorgeschichte zu diesem Fall beginnt recht harmlos: Der Mann, der diese Nachricht bekommen hatte, wollte eigentlich nur auf Facebook Marketplace etwas kaufen. Da war ein kaum gebrauchtes iPhone, zwar nicht mehr die neuste Generation, aber doch sehr billig zum Preis von 160,00 EUR angeboten. "Normalerweise kostet das viel mehr", dachte sich der gute Mann und nahm mit dem Verkäufer Kontakt auf. "Ich habe inzwischen von meiner Firma ein neues iPhone bekommen und brauche daher das alte nicht mehr", erfuhr er, als eine schriftliche Unterhaltung mit dem Verkäufer begonnen hatte. Schnell wurden sie sich handelseinig und das iPhone wurde für 160,00 EUR verkauft.

Wie ich schon oft erwähnt habe, geht man beim Kauf im Internet immer das Risiko ein, dass man in Vorkasse gehen und darauf hoffen muss, dass einem die Ware auch zugesandt wird. Doch dieses Mal schien es der Fall zu sein, dass der Verkäufer dafür sogar Verständnis hatte und unserem Käufer angeboten hatte: "Ich versende das iPhone über den Deutschen Paketdienst (DPD) und Du bezahlst dann, wenn das Paket Dir geliefert wird." - "Besser geht es nicht", dachte sich der Käufer und war sofort damit einverstanden. So dauerte es nicht lange, bis ihm der Verkäufer mitgeteilt hatte, dass er das iPhone als Paket zum Verschicken abgegeben habe. Er habe es sogar als versicherten Versand in Auftrag gegeben, sodass nichts passieren könne. Selbstverständlich war der Käufer damit einverstanden.

Es dauerte wiederum nicht lange, da bekam er eine Nachricht. Auf dem Bild, das am Anfang der Nachricht sich befand und einen Paketboten mit dem Logo des DPD zeigte, konnte man erkennen, von wem die Nachricht kommen würde, nämlich augenscheinlich vom DPD, wie es der Verkäufer ja angekündigt hatte.

 


Sie ahnen es vielleicht schon und ich erwähne es an dieser Stelle auch gleich, um keine Klage vom DPD zu bekommen, dass die Nachricht natürlich nicht von dort kam, sondern den Anschein erweckt hatte.

Auch diese Nachricht enthält zahlreiche sprachliche Stilblüten und fordert vom Käufer, dass er zusätzlich 100 EUR für eine Versicherung zahlen soll. Da dies nicht vereinbart war und das Schnäppchen damit 100 EUR teurer geworden war, verweigerte unser Mann natürlich die Zahlung. Was nun einige Zeit später folgte, das können Sie sicherlich erahnen: Der gute Mann erhielt die eingangs erwähnte Drohung, dass er als vermeintlicher Internet-Verbrecher nun von der Polizei verfolgt werden und ihm 15 Jahr Haft drohen würden.

Ich habe lange überlegt, ob die diesen Fall im Blog schildern soll, weil ich zunächst dachte, dass auf solch einen plumpen Erpressungsversuch doch kein Mensch hereinfallen würde. Leider gibt es aber doch noch welche, bei denen diese Vorgehensweise Wirkung zeigt, da immerhin mit Polizei, Gericht und Gefängnis gedroht wird. Daher dürfen Sie diese Geschichte gerne weiter verbreiten und vielleicht warnen Sie damit einen Menschen, der diese Sache ernst genommen hätte. Und falls Ihnen solche Dinge einmal selbst passieren sollten, dürfen Sie mich gerne kontaktieren.

Dienstag, 30. November 2021

Inhaltsverzeichnis für Beiträge zum Thema Cybercrime

Auf mehrfach geäußerten Wunsch, aber auch aus eigener Einsicht habe ich damit begonnen, die Beiträge zum Thema Cybercrime bzw. Internet-Kriminalität zu überarbeiten, teilweise neu zu verfassen und vor allem mit einem Inhaltsverzeichnis zu versehen.


 

Eingestellt sind aktuell die wichtigsten Beiträge zum Thema Handel (bzw. Kauf) im Internet als auch zwei Beiträge zum Thema Scam. Sie gelangen zu der Übersicht mittels der Navigation unter dem Titelbild oben.

Ich werde nach und nach alle relevanten Beiträge überarbeiten, eventuell kürzen oder auch Neues hinzufügen, aber die Neuerungen via Post hier im Blog ankündigen. Ich hoffe damit, dass ich die begonnene Prävention in Sachen Cybercrime / Internet-Kriminalität noch weiter verbessern kann, denn aus meiner Sicht ist dies das einzig wirksame Mittel gegen eine skrupellose Täterschaft.

Sie können mich dabei unterstützen, indem Sie entweder meine Ratschläge weiter geben oder meinen Blog bekannt machen. Herzlichen Dank.

Donnerstag, 27. Mai 2021

Es fing mit einer Stellenanzeige an, die im Internet veröffentlicht wurde.

Kaufen und Verkaufen im Internet hat ein Problem: In den meisten Fällen kennen sich Käufer und Verkäufer nicht, aber einer muss den ersten Zug machen. In der Regel ist das die kaufende Person, die das Geld zuerst überweisen und dabei hoffen muss, dass daraufhin auch die Ware geliefert wird. Deshalb ist es relativ leicht, beim Handel im Internet eine andere Person zu betrügen.

Doch einerseits unser Gewissen, aber auch andererseits die Angst vor der Strafverfolgung hält viele davon ab, mit Betrug eine schnelle Mark zu machen. Doch wenn die betrügende Person unerkannt bleiben kann, dann braucht sie auch keine Strafverfolgung fürchten. Denn die Täterschaft macht andere, ahnungslose Menschen zu ihren Gehilfen und damit zu Opfern und Tätern zugleich. Die Rede ist von sogenannten Finanzagenten.

Ich habe deshalb einen bereits vor einiger Zeit veröffentlichten Beitrag nochmals überarbeitet und schildere darin einerseits, wie Menschen in diese Falle geraten können, Finanzagent(in) zu werden, aber auch andererseits, warum Überweisungen auf einer Konto, welches bei einer Online-Bank sich befindet, zweimal überlegt werden sollten. Lesen Sie daher den Beitrag:

Finanzagenten: So arbeiten Betrüger gefahrlos, entdeckt zu werden.

Donnerstag, 13. Mai 2021

Betrügerische Erlangung von Corona-Soforthilfen

Die gute Nachricht vorweg: Die Tat wurde entdeckt und der Tatverdächtige inzwischen rechtskräftig verurteilt. 

Dies geht aus einer Pressemeldung des Bundesgerichtshofs hervor, dass das Urteil des Landgerichts Stade wegen betrügerischer Erlangung von Corona-Soforthilfen rechtskräftig geworden sei (Beschluss vom 4. Mai 2021, Az. 6 StR 137/21). Was war passiert:

Es war zu Beginn der Corona-Pandemie bzw. des ersten Lockdowns, als viele Betriebe schließen mussten und die Bundesregierung versprach, schnell und unbürokratisch finanzielle Hilfen bereit zu stellen. Man muss der Regierung zugutehalten, dass so eine Situation noch nie da gewesen war. Nichts destotrotz war zwar die Ankündigung positiv zu sehen, jedoch die Ausführung offenbar mangelhaft. Dies belegen nicht nur die Kritiken verschiedenster Gewerbetreiber, die man immer wieder über die Medien hört, dass beantragte Gelder immer noch nicht (oder wesentlich später) ausbezahlt worden seien, sondern auch die bekannt gewordenen Fälle des Subventionsbetrugs sind klare Indizien dafür, dass Sicherheitsmechanismen offenbar nicht oder nur mangelhaft gegriffen haben.

So schaffte es ein sogar vielfach einschlägig vorbestrafter Mann, sich auf diesem Wege 50.000 EUR zu ergaunern, in dem er in 4 verschiedenen Bundesländern (Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen) Corona-Soforthilfen beantragen und Leistungen dafür empfangen konnte. Aus der Pressemitteilung des BGH geht hervor, dass er dabei 7 Schein-Firmen, also nicht existierende Kleingewerbe, gründete und dabei sogar in 3 Fällen falsche Personalien benutzte. Die Leistung, die er dafür erbrachte, war die, dass es sich erfolgreich durch die umfangreichen Formulare kämpfte, sich vermutlich vorher informiert hatte, was subventionsfähig war und dabei Kreativität bewiesen hat.

Dieser Fall endete, wie bereits eingangs erwähnt, mit der Überführung des Tatverdächtigen. Das Landgericht Stade hatte ihn mit Urteil vom 16. Dezember 2020 (Az. 600 KLs 141 Js 21934/20) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Dieses Urteil ist nun rechtskräftig geworden. Wie es dazu gekommen ist, dass der Tatverdächtige überführt werden konnte, steht nicht in der Pressemitteilung.

Alles wieder gut? Finde ich nicht, denn als langjähriger Ermittler in Sachen Internet-Kriminalität fielen mir aus der kurzen Pressemitteilung zwei Aspekte auf: Zum einen muss er zuerst erfolgreich gewesen sein, also konnte er die Tat zunächst erfolgreich beenden. Ob der Staat das Geld je wieder sieht, ist zumindest fragwürdig, was die Erfahrung lehrt.

Zum anderen steht in dem Urteil, dass er in 3 der 7 Fälle falsche Personalien benutzt hat. Im Umkehrschluss bleibt festzuhalten, dass er in 4 Fällen seine eigenen Personalien benutzt hat, was ihm vermutlich zum Verhängnis geworden ist. In gut (geschätzt) 95% der Fälle der Internet-Kriminalität, mit welchen ich zu tun gehabt habe, war es der Täterschaft gelungen, ihre Identität zu verschleiern, indem man andere Personen als sogenannte Finanzagenten zu weiteren Opfern machte. Wie das geht, darüber habe ich schon in diesem Blog als auch auf meiner Website berichtet. Den Link dazu reiche ich am Ende nach.

Ergo frage ich mich, ob er auch entdeckt und damit letztendlich verurteilt worden wäre, wenn es ihm gelungen wäre, seine wahre Identität schon bei der 1. Tat erfolgreich zu verschleiern. Und ich frage mich natürlich auch, wieviel Fälle es gibt, wo die Täterschaft so gehandelt hat und deshalb nicht ermittelt werden konnte? Wird kein Täter ermittelt, dann gibt es auch keine Gerichtsverhandlung, keine entsprechende Presseveröffentlichung und ergo wird dann die Tat, im Gegensatz zu diesem Fall, auch nicht bekannt.

In den Medien wurde die Kritik geäußert, dass die Hilfen durch Behörden bearbeitet und bewilligt wurden, die dem Bundeswirtschaftsministerium nachgeordnet waren und es wurde kritisiert, dass man dafür besser die Finanzämter hätte beauftragen sollen. Ob dies stimmt und falls ja, ob dies zwischenzeitlich korrigiert wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. Dieser bekannt gewordene Fall ist jedoch für mich ein Indiz dafür, dass die Kritik wohl stimmen muss, denn es fehlt mir die Vorstellungskraft, dass man ein Finanzamt, welches die entsprechenden Daten von Firmen ja bereits hat, so hätte reinlegen können.

Zum Anschluss noch der versprochene Link: Der Beitrag hat die Überschrift „Wenn Opfer zu Gehilfen werden ...“ Der Link dazu ist in der Überschrift enthalten (einfach darauf klicken). Ich würde mich freuen, wenn Sie bei Interesse an weiteren Beiträgen meine Website besuchen würden. Sie ist kosten- und werbefrei (mit Ausnahme von Hinweisen auf meine eigenen Bücher) und verpflichtet zu nichts.

Montag, 12. April 2021

Aktuelle Warnung: Fake-Shop täuscht PS5-Kunden: Warnung vor "playstation-sony.eu"

Heise online warnt aktuell vor einem Fake-Shop, der anscheinend derzeit Konjunktur hat. Angeboten werden die begehrten PS5, die anscheinend derzeit auf dem freien Markt kaum zu haben sind. Aber mehr als eine Illusion wird nicht verkauft. Keine PS5, nur Geld weg. 

Ich selbst hatte bereits einen Fall, wo das leider passiert ist. Was dahinter steckt und warum es sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um einen Fake-Shop handelt, erläutert Heise online sehr anschaulich, weshalb ich auf den entsprechenden Link verweisen möchte:

LINK zum Beitrag von Heise online

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesem Beitrag dienlich sein konnte. Weitere Beiträge zum Themenkomplex „Cybercrime“ bzw. „Internet-Kriminalität“ finden Sie auch auf meiner Website [https://bjg-media.de/cybercrime/]. Schauen Sie unverbindlich rein, der Besuch ist garantiert kostenfrei.

Montag, 31. August 2020

Trotz PayPal-Zahlung betrogen? Vorsicht vor einer neuen Betrugsmasche.

 Beim Handel im Internet ist die Zahlung via PayPal immer noch die sicherste Variante. Ausnahme bilden die PayPal-Zahlungen an Freunde und Verwandte, worüber ich ausführlich berichtet und davor gewarnt habe. Leider sind Betrüger immer noch sehr einfallsreich, sodass sie eine sehr perfide Variante gefunden haben, arglose Opfer abzuzocken. Diese Masche ist zwar nicht neu, aber in der alltäglichen Praxis beobachte ich, dass sie eine gewisse Renaissance erfährt.


Aber man kann sich sehr wohl dagegen schützen, wenn man die Masche kennt und auf ein paar Kleinigkeiten achtet. Darüber berichtet dieser Beitrag:


„Eigentlich habe ich alles richtig gemacht“, dachte sich eine Frau, als sie im Internet etwas gekauft hatte. Ingrid, so nenne ich sie der Einfachheit halber, hatte im Internet nach günstiger Kosmetika gesucht. Es hätte auch etwas anders sein können, als sie bei ihrer Suche auf einen eShop bei eBay gestoßen war. Sie staunte nicht schlecht, als sie feststellte, dass die Preise dort etwas günstiger waren, als sie der große Online-Händler auf seiner Website bzw. in seinem Webshop angeboten hatte. 


„Wie kann das sein?“, war ihr erster Gedanke, aber der Verkäufer, der die Ware so günstig angeboten hatte, sorgte recht zügig für Aufklärung. „Es handelt sich um Restposten einer größeren Lieferung. Deshalb geben wir kräftig Rabatt, weil alles raus muss.“ Dies leuchtete Ingrid sofort ein und sie war froh, dass sie auf diesen Händler gestoßen war, noch bevor von den Restposten nichts mehr da war. Schließlich ist es nie verkehrt, beim Einkauf etwas sparen zu können.


Vielleicht hatte sie noch letzte Zweifel, aber die wurden zerstreut, als der Verkäufer ihr anbot: „Sie können gerne per PayPal zahlen.“ Sie wusste, dass jetzt nichts mehr schief gehen konnte. Also bestellte sie Ware für etwa 70 Euro und war sich dessen gewiss: „Wenn die Ware nicht kommt, dann rufe ich bei PayPal einen sogenannten Streitfall auf und bin deshalb auf der sicheren Seite.“ Aber wenn sie überhaupt noch Sorgen hatte, dann wurden diese ein paar Tage später zerstreut, als tatsächlich die Lieferung kam. „Hat alles gut geklappt“, stellte sie zufrieden fest.


Es vergingen mehr als 3 Monate, als sie im Briefkasten eine schriftliche Mahnung fand. Es war einer der großen Online-Händler, der sie freundlich darauf aufmerksam machte, dass da noch eine Rechnung offen sei. „Kann gar nicht sein“, dachte sie bei sich und rief bei der Kundenhotline an. „Doch, Sie haben vor 3 Monaten bei uns was bestellt und wir haben geliefert“, wurde ihr mitgeteilt. „Das kann nicht sein, ich habe bei Ihnen noch nie was bestellt“, entgegnete sie und fügte noch an: „Es stimmt zwar, dass ich vor 3 Monaten Kosmetika gekauft habe, aber das war bei eBay. Und bezahlt habe ich per PayPal, das kann ich beweisen.“


„Nein“, entgegnete ihr die freundliche Dame vom Kundenservice. „Sie haben bei uns bestellt und wollten im Lastschriftverfahren bezahlen. Aber die Lastschrift wurde leider widerrufen, weshalb wir Ihnen schon vor zwei Monaten die erste Zahlungsaufforderung geschickt haben.“ Ingrid schüttelte den Kopf. „Ich habe nichts bekommen“, entgegnete sie der Dame vom Kundenservice. „Doch“, meinte diese. „Die ging per E-Mail an Ihre E-Mail-Adresse ‚ingrid69@gmail.com‘.“ 


„Sehen Sie“, antwortete Ingrid triumphierend: „Das ist gar nicht meine Adresse, denn die lautet ‚ingrid90@gmx.de‘, also ganz anders.“ Doch ihre Freude sollte von kurzer Dauer sei. „Sie sind aber die Ingrid Mustermann aus Neustadt, Bahnhofstraße 88?“, fragte die Dame vom Kundenservice erneut freundlich nach. „Ja, das stimmt“, antwortete Ingrid und jetzt erinnerte sie sich daran, dass sie sich noch gewundert hatte, dass die Lieferung der Kosmetika, die sie bei eBay gekauft hatte, genau von dieser Firma gekommen war.


Was war geschehen?


Der Verkäufer war ein ganz perfider Betrüger, wobei das gut und gerne auch eine Frau gewesen sein kann. Er wählte sich einen Phantasienamen und eröffnete damit einen neuen E-Mail-Account bei irgendeinem Freemailer. Da werden die Personalien nicht überprüft und das E-Mail-Postfach ist in kurzer Zeit einsatzbereit.


Nun zum zweiten Schritt: Mit dem Phantasienamen und der neuen E-Mail-Adresse eröffnete die Täterschaft nun einen neuen PayPal-Account, wo selbstverständlich die gleichen Phantasienamen und irgendeine Adresse angegeben wurden. Auch dieser PayPal-Account war nach kurzer Zeit einsatzbereit und nun konnte es losgehen. Der Einfachheit halber heißt der Phantasiename einfach „Reinecke Fuchs“, aber selbstverständlich war die Täterschaft etwas kreativer, denn bei diesem Namen würde man gleich an die Figur des gerissenen Gauners denken, den man aus der Fabel kennt.


‚Reinecke Fuchs‘ stellt nun irgendwo im Internet (das kann auch bei eBay-Kleinanzeigen oder Facebook Marketplace oder sonst wo im Internet sein) Angebote ein und findet dafür Käufer, die wie Ingrid durch die billigen Angebote gelockt werden. Da diese ja die Waren geliefert bekommen wollen, geben Sie ihm natürlich wahrheitsgemäß ihre Personalien an. Mit diesen legt nun ‚Reinecke Fuchs‘ bei irgendeinem Online-Händler einen Kundenaccount an und bestellt die Ware.


Dabei nutzt er die Sorglosigkeit vieler Online-Händler, vor allem der Großen der Zunft, aus, die die eingegebenen Personalien nicht überprüfen, die vielleicht höchstens noch eine Schufa-Anfrage machen, aber da Ingrid dort keine Einträge hat, wird sie als Kundin akzeptiert. Nur ahnt sie zu diesem Zeitpunkt nicht, dass ‚Reinecke Fuchs‘ auf ihren Namen den Kundenaccount angelegt hat. Und dieser sorgt auch gleich für die Bezahlung, da gerade von den großen Händlern selbst Neukunden das Lastschriftverfahren angeboten wird. Zwar gibt es eine Prozedur mit Einverständniserklärung etc., aber die ist auch kein größeres Hindernis.
 

Der Online-Händler bucht den Betrag ab und liefert die Ware aus. Schließlich weiß er ja, wohin die Ware geliefert wird. Vielleicht hat ‚Reinecke Fuchs‘ sogar noch eine andere Rechnungsadresse angegeben, aber in vielen Fällen braucht es das gar nicht, denn die Rechnung wird, um Papier zu sparen, sowieso online verschickt. Aber nicht an Ingrid, sondern an die neue E-Mail-Adresse von ‚Reinecke Fuchs‘. So liegt der Lieferung vielleicht nur ein Lieferschein dabei und Ingrid hat sich, da sie ja bezahlt hat, auch nicht darüber gewundert, dass es keine Rechnung gegeben hat.


Zunächst sind alle glücklich und zufrieden. ‚Reinecke Fuchs‘ hat bei der Bankverbindung eine solche gewählt, wo immer Geld drauf ist wie zum Beispiel die eines großen Autohauses oder vielleicht die von einer Behörde. Also geht das Geld zunächst an den Händler, aber recht bald wird die Lastschrift widerrufen. Vielleicht hat sich ‚Reinecke Fuchs‘ auch nur ein argloses Opfer aus dem Privatbereich ausgesucht, welches erst nach ein paar Tagen die Abbuchung bemerkt und dann erst widerruft.


Wie reagiert der Händler? Da die meisten recht großzügig sind, wird erst nach einer geraumen Zeit die erste Mahnung verschickt, aber die geht ja bekanntlich an die E-Mail-Adresse von ‚Reinecke Fuchs‘, der darüber nur köstlich lachen kann. Erst nach einer geraumen Zeit erfährt Ingrid davon, als sie dann mit der Post die Mahnung erhält. In den Fällen, die ich aufgenommen habe, waren das gut und gerne 3 oder mehr Monate nach der Bestellung.


Selbstverständlich hat Ingrid keinen Streitfall bei PayPal aufgerufen, denn sie hatte ja die Ware bekommen. ‚Reinecke Fuchs‘ hatte also genügend Zeit, das Geld auf seinem PayPal-Konto weiter zu transferieren, sodass es für Ingrid keine Chance mehr gab, das Geld wieder zurück zu holen. Obwohl sie die Bestellung bei dem großen Online-Händler selbst nicht aufgegeben hat, so hat sie doch von ihm Ware bekommen. Ob sie diesem (also dem Online-Händler) nun das Geld schuldet, ist eine zivilrechtliche Frage, auf die ich keine Antwort geben will, weil ich sie nicht sicher weiß.


Ingrid ärgert sich nun, dass sie nicht misstrauisch geworden ist, als die Lieferung gekommen war. Und genau hier setzt mein Ratschlag an: Wenn Sie merken, dass offenbar die Lieferung der Ware, die sie gekauft haben, von einem ganz anderen Händler kommt, dann sollten Sie misstrauisch werden. Rufen sie dort an und fragen nach, wie die Bestellung zustande gekommen ist. Hätte dies Ingrid getan, dann hätte sie die Wahrheit schneller erfahren und die Sache noch besser regeln können.


So hätte sie ihre PayPal-Zahlung reklamieren können, indem sie einen Streitfall hätte aufrufen können. Und an den Händler hätte sie die Ware einfach wieder zurückschicken oder bezahlen können. So bleibt ihr heute nur noch der Weg zur Polizei, die aber in solchen Fällen so gut wie keine Ermittlungsansätze hat. Und der Ausgang des zivilrechtlichen Verfahrens ist offen.


Daher veröffentliche ich diese Warnung. Meistens sind es Waren des Alltags und meistens sich es auch keine übermäßigen Summen, aber selbst 80 oder 90 Euro sind es nicht wert, einem Betrüger wie ‚Reinecke Fuchs‘ in den Rachen zu werfen. Denn wenn dieser diese Masche nur zweimal im Tag durchzieht, dann kommt er auf ein stattliches Einkommen. Steuerfrei, versteht sich. Und wie bei dem Fabelwesen ‚Reinecke Fuchs‘ bezahlen die anderen die Zeche für seine Untaten.

Freitag, 31. Juli 2020

Betrug beim Verkauf von alten Autos

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie haben ein altes Auto, welches Sie bereits stillgelegt haben, weil es einfach nichts mehr wert ist. Noch haben Sie es nicht zum Schrottplatz gebracht, weil sie es vielleicht doch noch zum Schrottpreis, vielleicht für Bastler, verkaufen wollen. Da klingeln plötzlich zwei Männer an Ihrer Tür und interessieren sich für das Auto. Natürlich sind Sie jetzt erfreut darüber, dass Sie Ihr Problem mit dem Auto endlich gelöst haben.
 
Erst recht, als Ihnen einer der Männer Bargeld anbietet, weil er das Auto zum Schrottpreis kaufen möchte. Sie willigen ein, weil Sie froh sind, das Auto endlich losgeworden zu sein und übergeben den Fahrzeugbrief, denn schließlich hat der Mann das Auto gekauft. „Wir lassen es in ein paar Tagen abholen“, sagt Ihnen noch der neue Besitzer des Autos und dann sind die Männer schon wieder weg.
 
Sie warten und warten, aber das Auto wird nicht abgeholt. Es steht nach wie vor noch da und vermutlich wird es gar nicht abgeholt werden, denn offenbar waren die beiden Männer nur auf den Fahrzeugbrief scharf. Jetzt haben Sie nicht nur ein Problem, wenn Sie das Auto zum Schrotthändler bringen, weil Ihnen ja der Brief fehlt, sondern Sie werden für die Verwertung auch noch bezahlen müssen. Dabei gehört Ihnen das Auto eigentlich schon gar nicht mehr, aber Sie sind der letzte Halter gewesen, an welchen sich die Behörden wenden, wenn Sie es einfach auf der Straße stehen lassen.
 
Was haben Sie falsch gemacht? Ich bin mir sicher, dass die Männer ihre wahren Absichten nie offenbart hätten, aber wenn Sie vor der Übergabe des Geldes und des Fahrzeugbriefes darauf bestanden hätten, dass diese Ihnen einen Ausweis hätten zeigen sollen, dann wäre das Ganze vermutlich nicht passiert. Fast jeder hat ein Smartphone. Einfach vom Ausweis ein paar Bilder machen und schon ist man auf der sicheren Seite, wem man das alte Auto verkauft hat.
 
Und wenn der potentielle Käufer dies ablehnt, dann kann immer noch freundlich sagen: „Sorry, dann eben nicht.“ Aber leider war die Versuchung, noch ein paar hundert Euro zu bekommen, zu groß, als dass man diese Vorsichtsmaßnahme hätte walten lassen. Diese Geschichte ist leider kein Einzelfall. Jeder, der sie liest, darf sie gerne weiterverbreiten. Nicht, um die Opfer bloßzustellen, sondern um andere zu warnen, den gleichen Fehler zu machen.