Checkliste Stellenanzeigen

Eines vorab: Es geht in diesem Beitrag einzig und allein darum, Ihnen Hinweise zu geben, wie Sie misstrauisch werden können, dass eine Stellenanzeige nur zu dem Zweck veröffentlicht wurde, Sie als Finanzagentin oder Finanzagenten zu gewinnen, damit Sie auf Ihren Namen ein Konto eröffnen und dann die Verfügungsgewalt darüber der (unbekannten) Täterschaft zu überlassen. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die Mehrzahl der Stellenanzeigen seriös ist und ich deshalb die Merkmale aufzeichne, wo Sie misstrauisch werden sollten.

Falsche Identität soll Vertrauen schaffen

Es gab in den mir bekannt gewordenen Fällen kein einheitliches Muster. Manchmal stellte sich die Täterschaft als ein neues, aufstrebendes Unternehmen im EU-Ausland vor, welches auf dem deutschen Markt Fuß fassen möchte und deshalb seine Mitarbeiter hier besonders gut bezahlen wolle. In anderen Fällen wurden der Name und das Logo von bestehenden Firmen gestohlen und missbräuchlich verwendet, um dadurch Vertrauen zu schaffen und die Opfer arglos zu machen.

Mein Ratschlag lautet daher: Versuchen Sie, so gut als möglich, etwas über Ihren potentiellen zukünftigen Arbeitsgeber herauszufinden und nutzen Sie dabei auch andere Quellen als das Internet. Wenn die Täterschaft den Namen oder die Marke eines bestehenden Unternehmens missbräuchlich benutzt, dann können Sie diese ganz schnell enttarnen, indem Sie außerhalb der vorgeschlagenen Kommunikation (Festnetz-Telefon zum Beispiel) mit dem Unternehmen Kontakt aufnehmen.


Verdächtige Aufgabenbeschreibung:

In einem Fall, den ich bearbeitet habe, wurde das Opfer als Produkttester geworben. Doch anstatt bei Aldi, REWE oder LIDL Waren zu kaufen, um diese zu testen, sollte zuerst die Dienstleistung „Video-Ident-Verfahren“ getestet werden. Dabei wurde dem Opfer vorher eindringlich eingeschärft, dass es auf die Frage „Hat Sie jemand aufgefordert, das Verfahren durchzuführen?“ mit NEIN antworten solle, damit ihre Tarnung als ‚Produkttester’ nicht auffliegen würde.

Als Honorar wurde dem Opfer der Betrag von 200,00 EUR in Aussicht gestellt und weil alles so gut lief, wurde ihm dann gleich noch angeboten, weitere Banken zu testen. Sie können sich vorstellen, was danach passiert ist. Das versprochene Honorar hat das Opfer natürlich nie gesehen, sondern sah einem Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche entgegen.

Schon allein Produkttester für die Dienstleistung „Video-Ident-Verfahren“ zu werden, sollte alle Alarmglocken klingeln lassen. Dazu kam, dass das Opfer nicht über eine reguläre Stellenanzeige, sondern via Facebook geworben wurde. Wer so leichtfertig handelt, riskiert, dass er (oder sie) für den Schaden, welchen die Täterschaft anrichtet, haften muss.


Kommunikation via WhatsApp

Für viele Menschen mag eine Kommunikation via WhatsApp nicht ungewöhnlich erscheinen, aber dass ein Unternehmen nur über WhatsApp oder Mobiltelefon kommuniziert, sollte doch Grund für ein anfängliches Misstrauen sein. Ich gehe davon aus, dass die meisten Unternehmen über eine Festnetznummer erreichbar sind, die Ihnen mitgeteilt wird, wenn Sie danach fragen. Falls nicht, dann müssen Sie das Angebot nicht gleich ungenutzt lassen, aber sie sollten sehr kritisch den weiteren Verlauf Ihres Bewerbungsverfahrens beobachten.

WhatsApp ist bei der Täterschaft deshalb so beliebt, so nehme ich an, weil man hier direkt mit dem Partner nicht nur kommunizieren, sondern auch Bilder und Dateien austauschen kann. Außerdem ist es für das potentielle Opfer sehr bequem, auf diesem Wege Daten zu übermitteln, indem es zum Beispiel seinen Ausweis einfach zweimal abfotografiert (also Vorder- und Rückseite) und dann via WhatsApp verschickt. Dazu an anderer Stelle mehr.

Für den Erfolg der Täterschaft wird es im weiteren Verlauf wichtig sein, dass sie schnell auf ihr Opfer einwirken und Rückmeldungen erhalten kann, insbesondere dann, wenn es um das Video-Ident-Verfahren geht. Hier darf das Opfer, aus der Sicht der Täterschaft keinen Fehler machen, sonst ist der skrupellose Versuch gescheitert.


Bankkonto eröffnen

Selbst, wenn Sie bis hierher von der Täterschaft an der Nase herumgeführt worden sind, wie man so schön sagt, dann ist noch nichts Schlimmes passiert, vielleicht mit Ausnahme der Übersendung von Ausweispapieren als WhatsApp-Anhang. Der entscheidende Moment kommt noch, wenn Sie aufgefordert werden, das Video-Ident-Verfahren für eine Bank durchzuführen.

Die Erklärungen dafür sind teilweise atemberaubend, teilweise aber auch sehr clever und geschickt formuliert. Doch selbst, wenn Sie auch diese Argumentation noch für nicht verdächtig gehalten haben, dann sollten Sie allerspätestens dann misstrauisch werden, wenn Sie exakte Anleitungen und merkwürdige Regeln erhalten und sie mehrfach gefragt werden, ob Sie das auch alles verstanden haben. In den Fällen, die mir bekannt wurden, war es schon sehr auffallend, wie das Opfer ständig durch WhatsApp-Kontakt begleitet wurde.

Denn eigentlich kann es einer Firma egal sein, ob die Bewerberin oder der Bewerbe es schafft, online ein Bankkonto zu eröffnen oder nicht. Wer es nicht schafft, der scheidet eben aus dem Bewerbungsverfahren aus, würde ein seriöses Unternehmen denken. Aber diese ständige Begleitung während des Verfahrens ist fast schon so auffällig, als wolle sie Jemand auf die Toilette begleiten, nur um zu kontrollieren, ob sie das „Geschäft“ dort auch ordnungsgemäß verrichten. Da würden Sie auch misstrauisch werden, egal welche Begründung dafür geliefert werden würde.

Allerdings ist dieser Vergleich gar nicht so abwegig, denn es gibt auch Situationen, wo selbst das Pinkeln nur in Begleitung stattfindet, nämlich bei Doping-Kontrollen von Sportlern. So hat in einem Fall, welchen ich kennengelernt habe, die Täterschaft damit argumentiert, dass das Video-Ident-Verfahren eigentlich gar nicht der Eröffnung eines Bankkontos, sondern vielmehr der Bestätigung der Identität der Bewerberin für die Firma dienen solle, weshalb die Kontrolle notwendig sei.

Diese Argumentation ist auf den ersten Blick gesehen nicht einmal so unlogisch, wie sie vielleicht später erscheinen mag. Mit den Daten der Bewerberin oder des Bewerbers hatte die Täterschaft nämlich schon ein entsprechendes Bankkonto beantragt, ohne dass das Opfer davon etwas mitbekommen hätte. Wenn man dem Opfer jetzt noch vermitteln könne, dass das Video-ident-Verfahren nicht nur für Banken, sondern auch für Firmen geschaffen worden sei, dann ist die Falle schon fast perfekt aufgestellt worden.


Täterschaft besteht auf eine WLAN-Verbindung

Mit dieser Falle lässt sich dem Opfer auch geschickt vermitteln, dass es die Daten eingeben soll, welche die Täterschaft ihm vorgibt. Ich hatte mich in einem Fall gewundert, welche Bedeutung es haben könnte, dass dem Opfer mehrfach gesagt wurde, es solle darauf achten, dass zum Zeitpunkt des Video-Ident-Verfahrens eine WLAN-Verbindung bestehen und das Opfer diese unbedingt nützen solle. So fragte ich mich, welche Bedeutung dies wohl haben könne und ich erhielt die Antwort im Laufe des Chats zwischen Opfer und Täterschaft.

Als Sicherheitsmaßnahme haben die Banken nämlich zwischenzeitlich eingeführt, dass das Online-Konto, welches einer speziellen App genutzt werden kann, nur für das Mobilgerät (also iPhone oder Smartphone) genutzt werden kann, mit welchem das Verfahren durchgeführt wird. Offenbar wird bei bestehender WLAN-Verbindung jedoch keine Nummer übertragen. Nur so kann ich mir erklären, dass dem Opfer eine Mobilfunkrufnummer mit belgischer Vorwahl vorgegeben wurde, welches in die App eingetragen werden sollte. Als das Opfer nachgefragt hatte, warum gerade eine ausländische Nummer eingegeben werden soll, erhielt es die Antwort, dass diese Nummer für Firmen geschaffen worden sei und ansonsten ein Bankkonto eröffnet werden würde.

Ergo hat man das Opfer so geschickt manipuliert, dass es bewusst das Verfahren so durchgeführt hat, dass die Täterschaft sogar aus dem Ausland sich des Bankkontos bedienen konnte. In dem Moment, wo das Verfahren schließlich abgeschlossen war, hatte das Opfer keine Möglichkeit mehr, das Konto zu kontrollieren, zu sperren oder zu kündigen, zumindest nicht online. Viele merken an dieser Stelle, in welche Falle sie getappt sind und stellen fest, dass sie online nichts mehr tun können. Auf den Gedanken, dass man die Online-Bank auch schriftlich (also mit einem Brief aus Papier) kontaktieren könnte, kommen viele gar nicht mehr und ergeben sich in ihr Schicksal.

Soweit meine Ausführungen in Sachen „Werbung von Finanzagenten mittels Stellenanzeigen“, die keinesfalls abschließend ist, weil die Täterschaft immer wieder neue Einfälle hat, arglose Arbeitssuchende skrupellos für ihre Zwecke zu missbrauchen. Geben Sie diese Warnungen gerne weiter, wenn Sie eine Person kennen, die im Internet nach Arbeit sucht. Denn leider fallen immer wieder Menschen darauf herein und das muss nicht sein.




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