Donnerstag, 9. Januar 2020

Aktuelle Warnung: Dubiose Meldungen, die Schrecken verbreiten

Es ist beileibe kein neues Phänomen, aber es scheint aktuell wieder vermehrt aufzutreten: Man sitzt am Computer und will eine Website aufrufen. Vielleicht, weil man bei Google oder bei sonst einer anderen Suchmaschine diese Website aufgeführt war, dass dort über ein bestimmtes Thema berichtet werden würde. Kaum hat man auf den Link geklickt und es scheint so, als ob sich die Website öffnen würde, da erscheint plötzlich ein kleines Fenster im Vordergrund (sogenanntes Popup-Fenster) und es wird eine erschreckende Meldung offenbart:

System-Warnung: Windows-System ist beschädigt. Dadurch werden Ihre gesamten Systemdaten gelöscht.“

Windows wurde aufgrund verdächtiger Aktivitäten blockiert. Bitte aufhören und den PC nicht schließen.“

Unter solchen oder ähnlichen Meldungen, die zur Unterstützung der Glaubwürdigkeit im Stil der Websites von Mircosoft aufgemacht sind und auch deren Logos enthalten, ist meistens dann eine Telefonnummer aufgeführt, wo Sie Hilfe erwarten können. Diese Nummer sollten Sie jedoch nie anrufen, denn dahinter verstecken Sie in der Regel Betrüger. Lassen Sie sich auch nicht davon täuschen, dass es sich um eine Festnetznummer handelt, denn es gibt genügend Möglichkeiten, auch Festnetznummern anonym für betrügerische Zwecke zu nutzen.

Was vor allem Menschen erschreckt und verunsichert, die im Umgang mit dem Internet nicht so geübt sind, das ist neben der Meldung die Tatsache, dass der Computer augenscheinlich nicht mehr reagiert, also tatsächlich blockiert zu sein scheint. Oftmals ist es jedoch nur der Browser (also das Programm, mit welchem Sie im Internet surfen), der nicht mehr reagiert, weil die Website so programmiert wurde, dass sie auf eine Eingabe wartet. Wer den Computer einfach abschaltet, wenn nichts mehr geht, und dann wieder hochfährt, der wird feststellen, dass alles noch in Ordnung ist.

Den Tätern geht es in erster Linie darum, dass der in Schrecken geratene User zum Telefon greift und anruft. Und wenn er das tut, dann wird ihm geholfen, was natürlich nicht kostenlos ist. Gerade aber die Leute, die darauf reinfallen, erkennen gar nicht, dass sie Opfer von Betrügern geworden sind und zahlen den Betrag dann freiwillig, denn die Täterschaft ist nicht nur freundlich, sondern auch kompetent und wird den Schaden alsbald repariert haben. Dass es erstens um gar keinen Schaden gehandelt hat und dass zweitens dieser scheinbare Schaden ausgerechnet vom Verursacher wieder repariert wird, bekommt der ahnungslose Internet-Benutzer gar nicht mit.

Meistens werden ‚nur‘ Beträge im zweistelligen Bereich verlangt, um die Geschädigten nicht misstrauisch zu machen ´Sie können aber danach nicht sicher sein, dass es das gewesen war. Denn die scheinbare Reparatur des Computers konnte nur über Fernwartung erfolgen und dazu musste der Geschädigte die Täterschaft in den Computer hinein lassen. Die Täterschaft kann dort Spionageprogramme installieren oder auch schlichtweg Daten klauen (kopieren), ohne dass sie es merken.

Das ist in etwa so, als wenn Sie zuhause bequem vor dem Fernseher sitzen und es klingelt. Draußen stehen ein Mann und eine Frau, die ihnen vertrauenswürdig erklären, dass in Ihrem Haus oder in Ihrer Wohnung etwas nicht in Ordnung sei. Sie sollen solange vor der Haustür warten und die beiden gehen allein in die Wohnung, um die Störung zu beseitigen. Nach 15 Minuten kommen sie wieder raus, kassieren 64,99 EUR und sind bald darauf wieder weg. Ich denke, dass Sie das gewiss nicht tun würden und deshalb sollten Sie das auch nicht auf ihrem Computer zulassen.

Installieren Sie auch keine Software auf Ihrem Computer, die Sie nicht kennen. Gerne wird ein Popup-Fenster mit der schrecklichen Meldung „Ihr Computer ist virenverseucht“, gezeigt, um Schreck zu verbreiten. Meistens gibt es dort noch einen Button, wo Sie klicken und kostenlos ein Programm herunter laden können, welches die Viren bekämpft. Um den Geschädigten keine Zeit zum Nachdenken zu geben, erscheint dort eine Zahl, die anzeigen soll, in wie viel Sekunden die ersten Systemdateien gelöscht werden. Es beginnt ein Countdown, also die Zahl wird immer kleiner, so wie bei einer Zeitbombe. Wenn Sie nicht die Nerven dazu haben, abzuwarten, dass bei ‚0‘ nichts passiert, dann schließen Sie einfach ihren Browser oder schalten den Computer einfach ab.

Wie bereits erwähnt: Diese Masche ist beileibe nicht neu, aber sie scheint aktuell wieder verbreitet zu sein. Oft trifft es ältere Menschen, die mit dem Internet noch nicht so vertraut sind und die deshalb den Anweisungen bedingungslos folgen. 


Deshalb mein Ratschlag zum Schluss: Wenn Sie im Verwandten- und Bekanntenkreis ältere Menschen kennen, die im Internet surfen, dann sprechen Sie auch einmal über die Themen oder geben einfach meinen Blog bekannt, damit diese sich selbst informieren können. 

Besser vorher einmal zu viel warnen, bevor Schaden eingetreten ist, wobei ich nicht nur vom materiellen Schaden spreche: Vor lauter Schrecken traut sich der Opa nicht mehr ins Web und das muss nicht sein.

Samstag, 4. Januar 2020

Aktuelle Warnung: Vorsicht vor gefälschte Amazon-Bestellbestätigungen.

Haben Sie einen Amazon-Account? Nein? Dann betrifft Sie diese Meldung in erster Linie nicht, aber die Hintergründe könnten für Sie trotzdem interessant sein, denn das Grundprinzip könnte morgen in einem anderen Zusammenhang angewandt werden, wo es Sie dann doch betreffen könnte. Amazon-Kunden sollten jedoch diese Meldung auf jeden Fall ernst nehmen:

Wer davon betroffen ist, erhält zunächst eine E-Mail, die augenscheinlich von Amazon kommt. Darin wird mitgeteilt, dass Amazon besorgt sei, dass festgestellt worden sei, dass eine Bestellung von einem fremden Gerät aus erfolgt sei, was Misstrauen erweckt habe. Außerdem wird mitgeteilt, was da so bestellt wurde. Wenn die oder der Betroffene dann resümiert, dass sie oder er entweder gar nichts bzw. diese Artikel nicht bestellt hat, dann wird klar, dass man reagieren muss.

Aber Amazon hat anscheinend an alles gedacht: Im Anhang befindet sich ein PDF-Dokument, wo man die Möglichkeit habe, die Bestellung entweder zu bestätigen oder zu stornieren. Also PDF öffnen und ausfüllen? An dieser Stelle sollten Sie jetzt misstrauisch geworden sein und diesem scheinbar einfachen Weg nicht folgen, sondern sich viel lieber in ihren Amazon-Account einloggen und dort nachschauen, ob die angebliche Bestellung dort registriert ist.

Amazon bietet im Übrigen die Möglichkeit an, verdächtige E-Mails zu überprüfen. Leiten Sie einfach die E-Mail mit Anlagen an folgende E-Mail-Adresse weiter: [stop-spoofing@amazon.com]. Wenn Sie mehr darüber erfahren wollen, was dahinter steckt, was passieren kann und wie man sich grundsätzlich schützen kann, dann lesen Sie dazu den Beitrag "Wie Kriminelle an Ihre Daten kommen können." auf meiner Website.

Dienstag, 31. Dezember 2019

Online-Händlern machen es Betrügern immer noch zu leicht.

Einkaufen im Internet ist für viele selbstverständlich geworden. Man kann bequem von zuhause aus suchen, dabei sogar noch Preise vergleichen und hat mitunter eine noch größere Auswahl, als wenn man in ein Kaufhaus gehen würde. Und wenn etwas nicht passt oder gefällt, dann schickt man es einfach wieder zurück. Tolle Sache.

Dass die Kehrseite der Medaille ganz anders aussieht, wird dabei gerne vergessen. Abgesehen davon, dass viele der Personen, die die Pakete ausliefern, 6 Tage in der Woche (also auch an Samstagen) mitunter unter Mindestlohn arbeiten müssen, dass vermutlich auch die Öko-Bilanz beim Versandhandel nicht gerade günstig ausfällt, wenn jeder Artikel einzeln geliefert wird, vom Verpackungsmaterial und den Rücksendungen einmal abgesehen, so liest man zudem in den Medien von Sachverhalten, die einem nur noch als absurd vorkommen können: Angeblich werden die ganzen oder ein Großteil der Rückläufer bei einem großen Händler mit einem A im Namen, selbst wenn sie noch original verpackt seien, einfach vernichtet, wie ich dieser Tage lesen musste.

Doch all dies ist nicht das Thema meines Beitrags, denn ich will nachfolgend eine andere Facette des Online-Handels beleuchten und habe die Einleitung nur deshalb gewählt, um zu verdeutlichen, dass das man diese anscheinend so zeitgemäße Form des Einkaufens nicht bedingungslos als eine gute Errungenschaft sehen sollte. Online-Handel mag dort seine Berechtigung haben, wo Güter gehandelt werden, die man eben nicht in jeder Stadt und auch nicht in jeder Großstadt bekommt, aber die Umsätze der Marktführer von A bis Z (die Namen können Sie sich denken) sprechen da eine andere Sprache.

Solange es Supermärkte und Einkaufszentren gibt, wird es erfahrungsgemäß auch immer Ladendiebstähle geben, wobei sich der Einzelhandel schon bemüht, diesem Phänomen entgegen zu wirken, indem nicht nur bestimmte Güter besonders gesichert werden, sondern auch durch den Einsatz von Ladendetektiven, um ein gewisses Maß der Abschreckung zu erreichen. Was allerdings den Online-Handel betrifft, so scheint man hier keinen so großen Wert darauf zu legen. Beim Verkauf kann immer wieder und immer noch beobachtet werden, dass seitens der meisten Händler eine übermäßig große Sorglosigkeit herrscht:

Sicherlich ist es für den Händler so gut als unmöglich, die Identität des Käufers zu ermitteln bzw. sicher festzustellen. Trotzdem bieten die meisten Händler auch für Kunden, die sie noch nicht kennen, also auch für Erstkunden, Zahlungsoptionen wie das Lastschriftverfahren oder Zahlung auf Rechnung an. Auch wird offenbar kritiklos hingenommen, dass die Rechnung nach Stuttgart und die Ware nach Düsseldorf geschickt werden soll, also dass Rechnungs- und Lieferadresse voneinander abweichen. Hauptsache, man hat schnell verkauft.

Aber halt: Wichtiger als das Verkaufen ist doch, dass der Kunde die Ware auch bezahlt. Selbst das Lastschriftverfahren ist hier nicht sicher, denn wenn der Käufer ein fremdes Konto zum Einzug des Kaufpreises angibt, dann fällt der Schwindel erst dann auf, wenn die Ware schon lange geliefert worden ist. Und damit komme ich zum Kernpunkt meiner Ausführungen:

Der Online-Handel macht es in vielen Fällen Betrügern viel zu leicht, ohne zu bezahlen an die Waren zu kommen. Sicherlich ist noch immer die Masse der Käufer ehrlich, sodass man diesen Schwund vermutlich bereits einkalkuliert hat, auch wenn der ehrliche Käufer letztendlich, wenn auch zu einem geringen Anteil, den Schadensersatz für diese Betrüger mit trägt. Und schließlich gibt es auch noch die Inkasso-Unternehmen, die spätestens dann auf den Plan treten, wenn auf Rechnungen und Mahnungen keine Reaktion erfolgt ist.

Dass dabei die Inkasso-Unternehmen letztendlich auch Geld verdienen, steht außer Frage. Dort, wo sie zurecht aktiv werden, halte ich das durchaus für gerechtfertigt, aber in vielen Fällen, die mir bekannt wurden, hätte man deren Dienste gar nicht gebraucht, wenn vorher etwas mehr Sorgfalt an den Tag gelegt worden wäre. Denn wenn Betrüger am Werk waren, dann werden meistens später auch Unbeteiligte darin verwickelt und für diese kann dies zum wahren Alptraum werden.

So erging es einer jungen Frau, die sich über einem längeren Zeitraum ständig Mahnungen und Inkassoschreiben ausgesetzt sah. Im Sommer hatte eine unbekannte Täterschaft damit begonnen, in verschiedenen Shops im Internet einzukaufen und benutzte dabei den Namen und die Adresse der jungen Frau, zumindest, was die Rechnungsadresse betraf. Eingekauft wurde entweder auf Rechnung oder mittels des Lastschriftverfahrens (über ein fremdes Konto), was, wie bereits erwähnt, offenbar immer noch bei vielen eShops problemlos möglich ist.

Da beim Online-Einkauf die Rechnung zuerst via E-Mail geschickt wird und deshalb an die Täterschaft ging, erfuhr die junge Frau zunächst nichts davon. Erst, als keine Bezahlung erfolgte und eine per E-Mail übersandte Zahlungserinnerung auch nicht gefruchtet hatte, bekam sie Briefe von verschiedenen Händlern, oftmals schon von Inkasso-Unternehmen, wo ihr mitgeteilt wurde, dass sie die berechtigte Forderung des Händlers immer noch nicht beglichen habe. Man drohte ihr mit Schufa-Einträgen, Zwangsvollstreckung und Lohnpfändung, um nur ein paar der vorgezeigten Waffen zu nennen, die Inkasso-Unternehmen gerne gebrauchen.

Der jungen Frau blieb keine andere Wahl, als dass sie sich jedes Mal mit dem Händler oder dem Inkasso-Büro in Verbindung setzen und erklären musste, dass sie weder Ware bestellt noch bekommen habe. Die Reaktionen darauf waren unterschiedlich: Es gab Händler, die das sofort akzeptieren, andere blieben hartnäckig und bestanden weiter auf der Zahlung. Als sie dann nachfragte, wohin die Ware geliefert worden sei, erhielt sie nicht nur einmal die Auskunft, dass man ihr das aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht sagen dürfe.

Ich muss dabei immer schmunzeln, wenn der Datenschutz dazu benutzt wird, berechtigte Auskünfte zu verweigern. Denn zum Zeitpunkt, als die Daten gespeichert wurden, da kannte man offenbar den Datenschutz nicht oder man nahm ihn einfach nicht ernst, denn die jeweiligen Händler haben die Daten der jungen Frau letztendlich ohne deren Einverständnis gespeichert. Wenn ein Inkasso-Unternehmen beauftragt wurde, dann wurden diese sogar unberechtigt weiter gegeben. Aber wenn dann die Person nachfragt, deren Daten unrechtmäßig gespeichert wurden und man verweigert die Herausgabe derselben aus Datenschutzgründen, dass ist das für mich nur noch absurd, wenn nicht sogar pervers.

Als sie schließlich keinen anderen Ausweg mehr wusste, erstattete sie Anzeige gegen Unbekannt, wobei die Taten auch nach der Anzeigeerstattung nicht aufhörten, sondern es wurden immer wieder neue Fälle bekannt. Dabei wurde bekannt, dass bei manchen Online-Händlern gleich mehrfach hintereinander bestellt worden war, ohne dass dies aufgefallen wäre. Anfangs hatte sich die Täterschaft bemüht, die Beträge unter 100 Euro zu halten, weil sie vielleicht vermutet hatte, dass bei kleineren Beträgen die Händler großzügiger sein würden. Aber offenbar wurde keiner der besagten Händler misstrauisch, dass an drei oder vier Tagen hintereinander Bestellungen aufgegeben wurden. Bei einem bekannten großen Internet-Händler (ohne A im Namen) häuften sich die Rechnungen auf über 2.000 Euro.

Was aber das besondere an diesem Fall war und weshalb ich mich auch entschlossen habe, diesen Beitrag zu schreiben, das war, dass die Täterschaft für alle betrügerischen Bestellungen immer die gleiche Lieferadresse angegeben hatte. Es handelte sich dabei keineswegs um die Adresse der jungen Frau, die jedes Mal lediglich als Rechnungsadresse angegeben wurde, sondern um die Adresse einer in einem ganz anderen Bundesland niedergelassen Firma, deren Geschäftszweck es ist, für fremde Personen Pakete und Warensendungen anzunehmen und diese dann weiter zu schicken. So landeten alle Waren letztendlich in China und der Geschäftsführer dieser Firma rechtfertigte sein Tun damit, dass dieser Service für Kunden aus China notwendig sei, weil viele deutsche Händler nicht nach China liefern würden.

Wenn Sie als Privatperson so etwas machen, dass sie also für eine andere Person die Vorteile aus einer Straftat (in diesem Fall die Waren, die aus einer Betrugstat stammen) ins Ausland verbringen, dann wird die Staatsanwaltschaft gegen Sie wegen Geldwäsche (ein Straftatbestand im Strafgesetzbuch) ermitteln, auch wenn viele Verfahren dann wieder eingestellt werden, wenn anzunehmen ist, dass der oder die Beschuldigte ahnungslos gewesen war. Aber offenbar ist das für gewisse Firmen legal, die mit diesem Service sogar werben und sicherlich auch daran verdienen.

Wenn Sie als Privatperson einmal in finanziellen Schwierigkeiten gesteckt haben und nicht gleich alle Schulden begleichen konnten, dann ist es wahrscheinlich, dass Sie in einer Datei verzeichnet und deshalb nicht mehr kreditwürdig sind. Das trifft aber nur den Ehrlichen, oder soll ich sagen: den Dummen? Wenn jemand beim Handel nicht mehr kreditwürdig erscheint, dann bestellt man auf den Namen einer seiner Kinder oder der Oma, egal, wie alt die Person ist. Trotzdem gibt es diese Datei bzw. Dateien, vor der viele Menschen Angst haben.

Aber anscheinend schafft es der Handel nicht, gewisse Lieferadressen in einer Datei zu vermerken, um vorzubeugen, dass die Täterschaft immer wieder die gleiche Adresse benutzen kann. Ich fordere ja nicht, dass dann gewisse Adressen gar nicht mehr beliefert werden dürfen, aber wenn man in solchen Fällen auf Vorkasse bestehen würde, dann stünde einer Lieferung auch nichts mehr im Wege. Aber es möge mir keiner mit dem Argument kommen, das gehe aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht.

Denn wenn bei einer Bestellung mit anschließender Lieferung etwas feststeht, dann ist es die Lieferadresse, wohin die Waren geliefert wurden. Alle anderen Daten, insbesondere der Name und die (Rechnungs-) Adresse des Kunden, sind nirgends überprüft worden, weil sie ohne größeren Aufwand nicht überprüft werden konnten. Wenn aber der Speicherung dieser nicht überprüften Daten offenbar nichts im Wege steht, dann ist es unerklärlich, warum eine nachweislich von Betrügern genutzte Lieferadresse nicht gespeichert werden sollte.

Ich muss zur Ehrenrettung des Online-Handels noch erwähnen, dass es auch zahlreiche, offenbar ‚kleinere’ Händler gibt, die viel mehr Sorgfalt an den Tag legen und bei Verdachtsmomenten den Kunden freundlich um Vorkasse bitten. Sie möchte ich ermutigen, dies weiter zu tun, denn irgendwann wird sich diese Vorgehensweise auch auszahlen, wenn die Betrugstaten im Internet weiter zunehmen, weil man insbesondere im Ausland merkt, wie einfach dies in Deutschland geht.

Ich wünsche Ihnen als Käufer, dass Ihnen nicht das Gleiche passieren soll, was dieser jungen Frau passiert ist. Aber wenn doch, dann erstatten Sie eine Anzeige bei der Polizei. Zwar sind die Möglichkeiten, die Täterschaft bei solch einer Konstellation zu ermitteln, äußerst gering, aber die Erfahrung lehrt, dass die Forderungen meistens eingestellt werden, wenn dem Händler oder dem Inkasso-Unternehmen bekannt wurde, dass Anzeige erstattet worden ist.


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