Dienstag, 30. Juni 2020

Nochmalige Warnung: Niemals Einkäufe bezahlen per PayPal „Freunde & Familie“

Wie ich bereits oft erwähnt hatte, ist der sicherste Weg, beim Einkauf im Internet über PayPal zu bezahlen. Die Idee hinter PayPal ist ganz einfach und die meisten von uns kennen sie bereits: Beim Handel im Internet gibt es einen Verkäufer und einen Käufer und beide kennen sich im Grunde nicht. Sie müssen beide darauf vertrauen, dass der andere ehrliche und redliche Absichten hat.
 

Derjenige, der den ersten Schritt unternehmen muss, geht dabei unweigerlich das Risiko ein, dass der andere dann nicht nachzieht. Beim Kauf ist es die Regel, dass der Käufer zuerst bezahlt und dann der Verkäufer die Ware liefert. Um dieses Risiko, welches der Käufer zwangsläufig auf sich nehmen muss, zu mildern bzw. sogar zu verhindern, bedarf es einer unparteiischen Person, wie das beim Sport der Schiedsrichter ist.

Wer mit PayPal bezahlt, der überweist das Geld nicht gleich dem Käufer, sondern PayPal als unparteiischer Organisation. Wenn der Verkäufer nicht liefert, dann kann der Käufer einen Streitfall aufrufen und PayPal verlangt jetzt vom Verkäufer einen Nachweis, dass er die Ware geliefert hat. Kann er diesen nicht erbringen, dann erhält der Käufer das Geld wieder zurück. Dieser Gedanke lag zugrunde, als PayPal vor vielen Jahren geschaffen wurde.


In den Anfängen von PayPal schaffte die Organisation sogar noch mehr, denn sie sorgte dafür, dass weder der Verkäufer noch der Käufer anonym bleiben konnten. Beide mussten sich vorher bei PayPal registrieren und ein Referenzkonto dabei angeben. So ein Bankkonto hatte den Vorteil, dass bereits die Bank die Identität des Kontoinhabers geprüft hatte. Wenn nun eine Person ein PayPal-Konto eröffnet hatte, dann überwies PayPal auf das Referenzkonto einen Cent und im Verwendungszeck war ein Code angegeben, welchen also grundsätzlich nur der Kontoinhaber kennen konnte.


Mit diesem Code musste man nun sein PayPal-Konto bestätigen, sodass der Inhaber des Referenzkontos zumindest als verantwortliche Person feststand. Wurde nun mit dem PayPal-Konto ein Betrugsdelikt begangen, so konnte PayPal den Strafverfolgungsbehören immerhin Auskunft darüber geben, welche Person für das Konto verantwortlich war. Damit war es möglich, Betrüger zu überführen, was dazu führte, dass nur die Dummen einen Betrugsversuch mittels PayPal probierten.


Diesen guten Ruf hat PayPal heute noch, aber die Bedingungen haben sich leider etwas geändert, sodass PayPal zumindest aus meiner Sicht diesen guten Ruf, ein sicherer Zahlungsdienstleister zu sein, nicht mehr so wie früher zu den Anfangszeiten verdient. Was geblieben ist, das ist die Möglichkeit, einen Streitfall aufzurufen, was also nach wie vor für PayPal spricht.


Aber schon lange steht die Identität der Person, die das PayPal-Konto eröffnet hat oder die darüber verfügt, nicht mehr unbedingt fest, da die Daten nicht überprüft werden. Ich kann dies aufgrund der Erfahrungen aus zahlreichen Ermittlungsverfahren bestimmt sagen, denn meistens erhalte ich Daten, die bei einer soliden polizeilichen Überprüfung sich als Daten von Personen erweisen, die es nicht oder zumindest nicht an der angegebenen Adresse gibt. Der Kontoinhaber ist also anonym und braucht die Strafverfolgung nicht mehr zu fürchten.


Wenn ein Konto eröffnet und alle Daten eingegeben worden sind, dann ist das Konto bereits funktionstüchtig, sodass man zumindest Geld auf dieses Konto empfangen kann. Doch auch das wäre noch nicht so tragisch, weil es ja noch die Möglichkeit gibt, einen Streitfall aufzurufen und dann notfalls PayPal für den Schaden haften würde.


Nun hat aber PayPal die Möglichkeit geschaffen, dass man Geld auf ein fremdes PayPal-Konto einzahlen kann, um dieses zu decken, also um auf diesem Konto Guthaben zu schaffen. Auch das hat mich die Erfahrung aus vielen Ermittlungsverfahren gelehrt: Sobald das Konto Guthaben aufweist, dann kann dieses für weitere PayPal-Zahlungen benutzt werden, auch wenn der Kontoinhaber immer noch nicht feststeht, wenn also die hinterlegten Daten immer noch nicht überprüft wurden und dieser quasi immer noch anonym handeln kann.


Die Möglichkeit nennt man auch „Freundschaftszahlung“ und man muss dafür keine Gebühren an PayPal entrichten, die bei Zahlung eines Einkaufs fällig werden würden, auch wenn sie der Empfänger zu entrichten hat. ‚Geiz ist geil’, warum also nicht die lästigen Gebühren sparen. Wen stört es da, dass PayPal diese „Zahlung an Freunde“ gar nicht für Einkäufe vorgesehen hat?


Abgesehen davon, dass es im Grunde unsozial ist und dass es PayPal schon lange nicht mehr gäbe, wenn sich jeder einfach die Gebühren sparen würde, jedoch dann das Gejammer groß wäre, so hat diese Zahlungsart einen ganz entscheidenden Nachteil: Wer so bezahlt hat, kann keinen Streitfall aufrufen. Die Zahlung kann also weder reklamiert noch rückgängig gemacht werden. Dabei kommt dies öfters vor, als Sie denken:


Ein Mann (28) sieht bei eBay-Kleinanzeigen ein Microsoft Surface Pro 7 zu einem relativ günstigen Preis, wobei wir immer noch von Beträgen von mehr als 500 Euro sprechen. Also tritt er mit dem Verkäufer in Verbindung und es gelingt ihm sogar, den Preis nochmals kräftig herunter zu handeln. Einzige Bedingung ist die, dass er die Ware im Voraus via PayPal-Freundschaftszahlung bezahlt. Die Ware wurde nie geliefert.


Eine Frau (50) kauft auf Facebook Marketplace einen golden Ring für nahezu 200 EUR. Als sie diesen dann einem Juwelier zeigt, stellt dieser fest, dass es sich um relativ wertlosen Modeschmuck handeln würde. Auch sie hat via PayPal-Freundschaftzahlung bezahlt und sieht ihr Geld nie wieder.


Eigentlich sollte es ein Geburtstagsgeschenk für ihren Sohn werden, als eine Frau (42) bei eBay-Kleinanzeigen eine Mini-Flugdrohne mit Kamera sah. Man einigte sich auf einen Preis von 600 EUR, was im Vergleich zu den marktüblichen Preisen sehr wohl ein Schnäppchen darstellte. Um Vertrauen zu schaffen, wurden ihr noch zwei Bilder übersandt. Eines zeigte einen Ausweis einer jungen Frau und das zweite zeigte eine junge Frau, die diesen Ausweis in den Händen hielt. Deshalb konnte sie dazu überredet werden, die Zahlung per PayPal als Freundschaftszahlung durchzuführen, was sie dann auch tat.
 

Allerdings bekam sie die Ware nicht zugesandt, worauf sie sich entschloss, Anzeige zu erstatten. Die junge Frau, der der Ausweis gehörte, konnte zwar von der Polizei ermittelt werden, jedoch hatte diese mit dem Fall ganz offensichtlich gar nichts zu tun, denn sie war selbst Opfer von Betrügern geworden. Auf der Suche nach einem Kleinkredit hatte man sie aufgefordert, diese Bilder zu übermitteln, was sie gegenüber der Polizei auch nachweisen konnte.

Diese Fälle habe ich nicht erfunden, sondern sie haben sich alle so ereignet und wurden so angezeigt. Augenscheinlich haben die Käufer die PayPal-Gebühren sparen wollen und hatten zum Schluss das ganz Geld verloren. Und die Täterschaft hat sich gefreut, denn sie war anonym geblieben. Die anschließenden polizeilichen Recherchen haben ergeben, dass die jeweiligen PayPal-Konten erst kurz vor der Tat angelegt worden waren, und zwar mit Personalien, die vermutlich frei erfunden waren bzw. keiner lebenden Person zugeordnet werden konnten. Die Täterschaft blieb also anonym.


Daher mein dringender Rat: Benutzen Sie die Funktion „Zahlung an Freunde & Familie“ bei PayPal nur, wenn Sie wirklich Geld an Personen schicken wollen, die Sie kennen, also an Verwandte oder an wirkliche Freunde und Bekannte, niemals an fremde Personen. Machen Sie dies auch nicht, wenn Ihnen als vertrauensbildende Maßnahme ein Bild mit einem Ausweis zugesandt wird, denn dies ist kein Beweis, dass ihr (scheinbarer) Verkäufer tatsächlich die Person ist, auf die der Ausweis ausgestellt wurde.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen