Freitag, 31. Juli 2020

Betrug beim Verkauf von alten Autos

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie haben ein altes Auto, welches Sie bereits stillgelegt haben, weil es einfach nichts mehr wert ist. Noch haben Sie es nicht zum Schrottplatz gebracht, weil sie es vielleicht doch noch zum Schrottpreis, vielleicht für Bastler, verkaufen wollen. Da klingeln plötzlich zwei Männer an Ihrer Tür und interessieren sich für das Auto. Natürlich sind Sie jetzt erfreut darüber, dass Sie Ihr Problem mit dem Auto endlich gelöst haben.
 
Erst recht, als Ihnen einer der Männer Bargeld anbietet, weil er das Auto zum Schrottpreis kaufen möchte. Sie willigen ein, weil Sie froh sind, das Auto endlich losgeworden zu sein und übergeben den Fahrzeugbrief, denn schließlich hat der Mann das Auto gekauft. „Wir lassen es in ein paar Tagen abholen“, sagt Ihnen noch der neue Besitzer des Autos und dann sind die Männer schon wieder weg.
 
Sie warten und warten, aber das Auto wird nicht abgeholt. Es steht nach wie vor noch da und vermutlich wird es gar nicht abgeholt werden, denn offenbar waren die beiden Männer nur auf den Fahrzeugbrief scharf. Jetzt haben Sie nicht nur ein Problem, wenn Sie das Auto zum Schrotthändler bringen, weil Ihnen ja der Brief fehlt, sondern Sie werden für die Verwertung auch noch bezahlen müssen. Dabei gehört Ihnen das Auto eigentlich schon gar nicht mehr, aber Sie sind der letzte Halter gewesen, an welchen sich die Behörden wenden, wenn Sie es einfach auf der Straße stehen lassen.
 
Was haben Sie falsch gemacht? Ich bin mir sicher, dass die Männer ihre wahren Absichten nie offenbart hätten, aber wenn Sie vor der Übergabe des Geldes und des Fahrzeugbriefes darauf bestanden hätten, dass diese Ihnen einen Ausweis hätten zeigen sollen, dann wäre das Ganze vermutlich nicht passiert. Fast jeder hat ein Smartphone. Einfach vom Ausweis ein paar Bilder machen und schon ist man auf der sicheren Seite, wem man das alte Auto verkauft hat.
 
Und wenn der potentielle Käufer dies ablehnt, dann kann immer noch freundlich sagen: „Sorry, dann eben nicht.“ Aber leider war die Versuchung, noch ein paar hundert Euro zu bekommen, zu groß, als dass man diese Vorsichtsmaßnahme hätte walten lassen. Diese Geschichte ist leider kein Einzelfall. Jeder, der sie liest, darf sie gerne weiterverbreiten. Nicht, um die Opfer bloßzustellen, sondern um andere zu warnen, den gleichen Fehler zu machen.
 

Dienstag, 30. Juni 2020

Nochmalige Warnung: Niemals Einkäufe bezahlen per PayPal „Freunde & Familie“

Wie ich bereits oft erwähnt hatte, ist der sicherste Weg, beim Einkauf im Internet über PayPal zu bezahlen. Die Idee hinter PayPal ist ganz einfach und die meisten von uns kennen sie bereits: Beim Handel im Internet gibt es einen Verkäufer und einen Käufer und beide kennen sich im Grunde nicht. Sie müssen beide darauf vertrauen, dass der andere ehrliche und redliche Absichten hat.
 

Derjenige, der den ersten Schritt unternehmen muss, geht dabei unweigerlich das Risiko ein, dass der andere dann nicht nachzieht. Beim Kauf ist es die Regel, dass der Käufer zuerst bezahlt und dann der Verkäufer die Ware liefert. Um dieses Risiko, welches der Käufer zwangsläufig auf sich nehmen muss, zu mildern bzw. sogar zu verhindern, bedarf es einer unparteiischen Person, wie das beim Sport der Schiedsrichter ist.

Wer mit PayPal bezahlt, der überweist das Geld nicht gleich dem Käufer, sondern PayPal als unparteiischer Organisation. Wenn der Verkäufer nicht liefert, dann kann der Käufer einen Streitfall aufrufen und PayPal verlangt jetzt vom Verkäufer einen Nachweis, dass er die Ware geliefert hat. Kann er diesen nicht erbringen, dann erhält der Käufer das Geld wieder zurück. Dieser Gedanke lag zugrunde, als PayPal vor vielen Jahren geschaffen wurde.


In den Anfängen von PayPal schaffte die Organisation sogar noch mehr, denn sie sorgte dafür, dass weder der Verkäufer noch der Käufer anonym bleiben konnten. Beide mussten sich vorher bei PayPal registrieren und ein Referenzkonto dabei angeben. So ein Bankkonto hatte den Vorteil, dass bereits die Bank die Identität des Kontoinhabers geprüft hatte. Wenn nun eine Person ein PayPal-Konto eröffnet hatte, dann überwies PayPal auf das Referenzkonto einen Cent und im Verwendungszeck war ein Code angegeben, welchen also grundsätzlich nur der Kontoinhaber kennen konnte.


Mit diesem Code musste man nun sein PayPal-Konto bestätigen, sodass der Inhaber des Referenzkontos zumindest als verantwortliche Person feststand. Wurde nun mit dem PayPal-Konto ein Betrugsdelikt begangen, so konnte PayPal den Strafverfolgungsbehören immerhin Auskunft darüber geben, welche Person für das Konto verantwortlich war. Damit war es möglich, Betrüger zu überführen, was dazu führte, dass nur die Dummen einen Betrugsversuch mittels PayPal probierten.


Diesen guten Ruf hat PayPal heute noch, aber die Bedingungen haben sich leider etwas geändert, sodass PayPal zumindest aus meiner Sicht diesen guten Ruf, ein sicherer Zahlungsdienstleister zu sein, nicht mehr so wie früher zu den Anfangszeiten verdient. Was geblieben ist, das ist die Möglichkeit, einen Streitfall aufzurufen, was also nach wie vor für PayPal spricht.


Aber schon lange steht die Identität der Person, die das PayPal-Konto eröffnet hat oder die darüber verfügt, nicht mehr unbedingt fest, da die Daten nicht überprüft werden. Ich kann dies aufgrund der Erfahrungen aus zahlreichen Ermittlungsverfahren bestimmt sagen, denn meistens erhalte ich Daten, die bei einer soliden polizeilichen Überprüfung sich als Daten von Personen erweisen, die es nicht oder zumindest nicht an der angegebenen Adresse gibt. Der Kontoinhaber ist also anonym und braucht die Strafverfolgung nicht mehr zu fürchten.


Wenn ein Konto eröffnet und alle Daten eingegeben worden sind, dann ist das Konto bereits funktionstüchtig, sodass man zumindest Geld auf dieses Konto empfangen kann. Doch auch das wäre noch nicht so tragisch, weil es ja noch die Möglichkeit gibt, einen Streitfall aufzurufen und dann notfalls PayPal für den Schaden haften würde.


Nun hat aber PayPal die Möglichkeit geschaffen, dass man Geld auf ein fremdes PayPal-Konto einzahlen kann, um dieses zu decken, also um auf diesem Konto Guthaben zu schaffen. Auch das hat mich die Erfahrung aus vielen Ermittlungsverfahren gelehrt: Sobald das Konto Guthaben aufweist, dann kann dieses für weitere PayPal-Zahlungen benutzt werden, auch wenn der Kontoinhaber immer noch nicht feststeht, wenn also die hinterlegten Daten immer noch nicht überprüft wurden und dieser quasi immer noch anonym handeln kann.


Die Möglichkeit nennt man auch „Freundschaftszahlung“ und man muss dafür keine Gebühren an PayPal entrichten, die bei Zahlung eines Einkaufs fällig werden würden, auch wenn sie der Empfänger zu entrichten hat. ‚Geiz ist geil’, warum also nicht die lästigen Gebühren sparen. Wen stört es da, dass PayPal diese „Zahlung an Freunde“ gar nicht für Einkäufe vorgesehen hat?


Abgesehen davon, dass es im Grunde unsozial ist und dass es PayPal schon lange nicht mehr gäbe, wenn sich jeder einfach die Gebühren sparen würde, jedoch dann das Gejammer groß wäre, so hat diese Zahlungsart einen ganz entscheidenden Nachteil: Wer so bezahlt hat, kann keinen Streitfall aufrufen. Die Zahlung kann also weder reklamiert noch rückgängig gemacht werden. Dabei kommt dies öfters vor, als Sie denken:


Ein Mann (28) sieht bei eBay-Kleinanzeigen ein Microsoft Surface Pro 7 zu einem relativ günstigen Preis, wobei wir immer noch von Beträgen von mehr als 500 Euro sprechen. Also tritt er mit dem Verkäufer in Verbindung und es gelingt ihm sogar, den Preis nochmals kräftig herunter zu handeln. Einzige Bedingung ist die, dass er die Ware im Voraus via PayPal-Freundschaftszahlung bezahlt. Die Ware wurde nie geliefert.


Eine Frau (50) kauft auf Facebook Marketplace einen golden Ring für nahezu 200 EUR. Als sie diesen dann einem Juwelier zeigt, stellt dieser fest, dass es sich um relativ wertlosen Modeschmuck handeln würde. Auch sie hat via PayPal-Freundschaftzahlung bezahlt und sieht ihr Geld nie wieder.


Eigentlich sollte es ein Geburtstagsgeschenk für ihren Sohn werden, als eine Frau (42) bei eBay-Kleinanzeigen eine Mini-Flugdrohne mit Kamera sah. Man einigte sich auf einen Preis von 600 EUR, was im Vergleich zu den marktüblichen Preisen sehr wohl ein Schnäppchen darstellte. Um Vertrauen zu schaffen, wurden ihr noch zwei Bilder übersandt. Eines zeigte einen Ausweis einer jungen Frau und das zweite zeigte eine junge Frau, die diesen Ausweis in den Händen hielt. Deshalb konnte sie dazu überredet werden, die Zahlung per PayPal als Freundschaftszahlung durchzuführen, was sie dann auch tat.
 

Allerdings bekam sie die Ware nicht zugesandt, worauf sie sich entschloss, Anzeige zu erstatten. Die junge Frau, der der Ausweis gehörte, konnte zwar von der Polizei ermittelt werden, jedoch hatte diese mit dem Fall ganz offensichtlich gar nichts zu tun, denn sie war selbst Opfer von Betrügern geworden. Auf der Suche nach einem Kleinkredit hatte man sie aufgefordert, diese Bilder zu übermitteln, was sie gegenüber der Polizei auch nachweisen konnte.

Diese Fälle habe ich nicht erfunden, sondern sie haben sich alle so ereignet und wurden so angezeigt. Augenscheinlich haben die Käufer die PayPal-Gebühren sparen wollen und hatten zum Schluss das ganz Geld verloren. Und die Täterschaft hat sich gefreut, denn sie war anonym geblieben. Die anschließenden polizeilichen Recherchen haben ergeben, dass die jeweiligen PayPal-Konten erst kurz vor der Tat angelegt worden waren, und zwar mit Personalien, die vermutlich frei erfunden waren bzw. keiner lebenden Person zugeordnet werden konnten. Die Täterschaft blieb also anonym.


Daher mein dringender Rat: Benutzen Sie die Funktion „Zahlung an Freunde & Familie“ bei PayPal nur, wenn Sie wirklich Geld an Personen schicken wollen, die Sie kennen, also an Verwandte oder an wirkliche Freunde und Bekannte, niemals an fremde Personen. Machen Sie dies auch nicht, wenn Ihnen als vertrauensbildende Maßnahme ein Bild mit einem Ausweis zugesandt wird, denn dies ist kein Beweis, dass ihr (scheinbarer) Verkäufer tatsächlich die Person ist, auf die der Ausweis ausgestellt wurde.

Mittwoch, 24. Juni 2020

Checkliste Fake-Shops

Seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 scheint es, als habe das Phänomen „Betrug mittels Fake-Shop“ zugenommen. Gauner wissen eben auch, die Gunst der Stunde (Lockdown) zu nutzen. Deshalb ist beim Einkauf im Internet mehr denn je Vorsicht geboten, dass man den Einkauf nicht auf einer Website bzw. in einem eShop tätigt, die/der nur dazu geschaffen wurde, um Einnahmen ohne Gegenleistung zu generieren, also den sogenannten ‚Fake-Shops’. 

Die nachfolgende Checkliste soll Ihnen dabei helfen, Sie zumindest misstrauisch zu machen, wenn Sie auf einer solchen Website gelandet sind. Eine 100%ige Sicherheit gibt es nicht, aber ich beobachte oft, dass ein bisschen Misstrauen schon ausgereicht hätte, um größeren Schaden zu vermeiden.

•    Wenn ich als polizeilicher Ermittler einen Fall hatte, wo jemand Opfer eines Betreibers eines Fake-Shops wurde, dann gebe ich schon seit geraumer Zeit gerne die gesuchte Ware in die Suchmaschine Google ein und mache meistens die Entdeckung, dass der Fake-Shop oft an erster Stelle der Rangliste, zumindest aber unter den ersten Plätzen sich befindet. Google ist bestechlich und die Betrüger lassen sich es etwas kosten, dass man ihre Website als erste findet. Das bedeutet nicht, dass es sich bei jeder Nummer-1-Platzierung automatisch um eine Betrüger-Website handeln muss, aber zumindest die Möglichkeit, dass dem so ist, sollte nicht außer Acht gelassen werden.


•    Ein bedeutendes Merkmal eines Fake-Shops sind die besonders günstigen Preise. Der eShop ist voller Schnäppchen und damit diese auch gefunden werden, gibt es Websites, die Preise vergleichen und daher den Fake-Shop ganz nach oben setzen. Wenn der Preisunterschied zu anderen Händlern lediglich 5 oder 10 Euro beträgt, dann ist dies noch nicht verdächtig. Allerdings bei Preisunterschieden von 50 Euro und mehr, manchmal sogar viel mehr, sollten Sie misstrauisch werden, denn die Gauner vertrauen darauf, dass beim potentiellen Opfer nicht nur der Spruch ‚Geiz ist geil’ gilt, sondern der Geiz schlussendlich das Hirn frisst (‚Es wird schon gut gehen ...’).


•    Lassen Sie sich auch nicht täuschen, dass die Website perfekt aussieht und dass diese ein perfektes Impressum aufweist, das alle notwendigen Daten (Steuer-Nr., Handelsregister, etc.) nennt. Doch hier können Sie zum ersten Mal selbst aktiv werden. Wenn der Kontakt nur über E-Mail möglich ist, dann ist Vorsicht geboten. Gibt es als Telefonnummer nur eine Mobilfunknummer, dann gilt das gleiche. Finden Sie im Impressum sogar eine Festnetznummer der besagten Firma, dann rufen Sie dort einfach mal an. Gauner vertrauen darauf, dass dies die wenigsten Kunden (zumindest vor dem Einkauf) tun und nennen im Impressum Telefonnummern, die zwar gut aussehen, aber entweder nicht existieren oder einem Anderen gehören.


•    Welche Zahlungsarten bietet der eShop an? Nur Vorkasse wäre ein weiteres Indiz dafür, misstrauisch zu werden. Aber das wissen auch die Gauner, weshalb sie, zumindest zum Schein, auch Zahlungen per Kreditkarte oder per PayPal anbieten. Wer aber die Zahlungsoption wählt, erhält dann die Nachricht, dass Kreditkarte oder PayPal derzeit leider aufgrund einer technischen Störung nicht möglich sei. Also dann doch die Überweisung, also die Zahlung per Vorkasse? Jetzt beginnt das Risiko, welches Sie kennen und abschätzen sollten. Gerade aber bei hohen Beträgen würde ich dieses Risiko lieber meiden.


•    Der Betrüger wird alles dafür tun, um Sie zu einer Zahlung per Vorkasse zu bewegen. Überweisen Sie jedoch unter keinen Umständen auf ein Konto, dessen IBAN nicht mit DE beginnt, also auf ein ausländisches Konto. Sie haben keine Chance, das Geld wieder zu bekommen, wenn sie hereingelegt worden sein sollten. Trotzdem beobachte ich immer wieder, dass gerade bei sehr großen Schnäppchen (Preisvorteil von 50 bis 100 Euro und mehr) die Vorsicht beiseite geschoben wird, weil der Betrüger vorgibt, dass es diese Schnäppchen eben nur im EU-Ausland geben soll. 


•    Bei Überweisungen auf ein Konto bei einer deutschen Bank (IBAN beginnend mit DE) haben Polizei und Staatsanwaltschaft immerhin die Möglichkeit, den Kontoinhaber ausfindig zu machen. Aber diese Sicherheit kann trügerisch sein. Betrüger bedienen sich oftmals sogenannter Finanzagenten (ahnungslose Menschen, die ein Konto auf ihren Namen eröffnen und es dann der Täterschaft arglos zur Verfügung stellen) oder ein ausländischer Zahlungsdienstleister ist Inhaber des (deutschen) Kontos (siehe Beitrag über SKRILL und ihrem Konto bei der Deutschen Handelsbank AG). Deshalb mein Ratschlag: Geben Sie den IBAN des Kontos, auf welches Sie überweisen sollen, in Suchmaschinen wie Google ein und wenn Sie nicht die oder der Erste sind, die/der Opfer des Betrugs werden soll, dann könnten Sie schon erste Warnhinweise bekommen.


•    Es gibt etliche Websites im Internet, die dem Zweck dienen, Fake-Shops zu entlarven. Nutzen Sie diesen Service und profitieren Sie von den Erfahrungen von anderen. Und geben Sie Ihre Erfahrungen, sollten Sie doch einmal Opfer geworden sein, entsprechend weiter, damit zumindest andere davor gewarnt sind. Da Betrüger dies wissen, wechseln sie recht häufig die Domain (also die Internet-Adresse) und ziehen mit der gesamten Website einfach um oder duplizieren diese einfach auf einer neuen Website. Auch hier gibt es einen Trick, wie Sie Gauner entlarven könnten: Wenn Sie sich einen Artikel ausgesucht haben, dann gibt es dazu ein bestimmtes Bild. Mit etwas Geschick können Sie den Namen des Bildes herausfinden (Firefox bietet zum Beispiel die Funktion an, die Website zu durchsuchen). Wenn Sie wissen, wie das Bild heißt, dann suchen Sie es via Google. Wenn das Bild dann auf Websites angezeigt wird, die es gar nicht mehr gibt (Google hat ein längeres Gedächtnis), dann ist Vorsicht angesagt.


Soweit die Ratschläge, wie man das Risiko vermindern kann, wenn man zum ersten Mal in eShops einkauft, die man noch nicht kennt. Es liegt an Ihnen, vorher wachsam zu sein. Nachher ist es oftmals zu spät, denn Polizei und Staatsanwaltschaft haben oftmals kaum brauchbare Ermittlungsansätze, um die Täterschaft zu überführen. Ihr Geld ist dann weg.